Rechtsprechung
BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- spruchverfahren-direkt.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 304 § 305 § 306 (a.F.)
Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung - Bewertungsgrundsätze in lang dauerndem Spruchstellenverfahren - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Barabfindung außenstehender Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Ermittlung des Unternehmenswerts ? Keine Berücksichtigung der Änderung von Bewertungsregeln im Rahmen eines Spruchverfahrens ? Berechnung des Kapitalisierungszinssatzes: Ermittlung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechnung einer angemessenen Barabfindung für Aktionäre; Richterliches Schätzungsermessen bei der Bemessung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung; Wissenschaftliche Möglichkeit der Festlegung eines mathematisch exakten Unternehmenswerts zum ...
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - O 2574/89
- LG Nürnberg-Fürth, 17.02.2000 - 1 HKO 2574/89
- BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00
- BayObLG, 17.02.2006 - 3Z BR 71/00
- BayObLG, 17.05.2006 - 3Z BR 71/00
Papierfundstellen
- DB 2006, 39
- NZG 2006, 156
Wird zitiert von ... (159) Neu Zitiert selbst (15)
- OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des …
Auszug aus BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00
Dem Gericht kommt somit die Aufgabe zu, unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (BGH ZIP 2001, 734/736; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714).Zu Recht hat das OLG Stuttgart darauf hingewiesen, dass in Spruchverfahren zur Vermeidung einer verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren extrem langen Verfahrensdauer von dem gerichtlichen Schätzungsermessen in größerem Umfang als bisher Gebrauch gemacht werden muss (OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/717).
Ein weiter Erkenntnisgewinn durch zusätzliche betriebswirtschaftliche Untersuchungen ist angesichts der stark subjektiv geprägten Prognoseentscheidungen eines Sachverständigen bei der Bewertung anhand der Ertragswertmethode zweifelhaft (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/718).
Nachdem auch das gutachtliche Ergebnis letztlich nur eine Schätzung des Unternehmenswerts darstellt, müssen es die Verfahrensbeteiligten hinnehmen, dass eine Bandbreite von unterschiedlichen Werten als angemessene Abfindung existiert (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714).
Der Basiszinssatz ist keine feststehende Größe, sondern soll unter Berücksichtigung aller Erkenntnisse am Stichtag die auf Dauer zu erzielende Verzinsung ausweisen (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/716).
Er ist jedenfalls neben der Bewertung nach dem Ertragswertverfahren als Schätzgrundlage für die angemessene Abfindung mit heranzuziehen (so OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714).
Das OLG Stuttgart vertritt die Auffassung, dass ein über dem Börsenkurs liegender Schätzwert eines Ertragswertgutachtens nur dann zu einer Erhöhung der Abfindung führen kann, wenn das Gutachten den höheren Wert überzeugend begründet (ZIP 2004, 712/715).
Denn entgegen der Auffassung des Sachverständigen ist dabei der Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/718; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/325;… MünchKommAktG/Bilda § 304 Rn. 73).
- BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01
Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn
Auszug aus BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00
Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (BVerfGE 14, 263/284; 100, 289/304 f.; BGH AG 2003, 627/628; BayObLG NJW-RR 1996, 1125/1126;… Hüffer AktG 6. Aufl. § 305 Rn. 18;… MünchKommAktG/Bilda 2. Aufl. § 305 Rn. 59).Dies entspricht der nahezu durchgängigen Praxis der Gerichte (vgl. BGH AG 2003, 627/628; BayObLGZ 1998, 231/235; OLG Düsseldorf AG 2001, 189/190 m.w.N.), die rechtlich unbedenklich ist, aber gegebenenfalls einer etwaigen Korrektur anhand des Börsenkurses bedarf (vgl. BVerfGE 100, 289/307).
Die Vorgehensweise des Sachverständigen entspricht den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Ermittlung der mit Unsicherheiten belasteten Prognose künftiger Überschüsse (vgl. BGH AG 2003, 627/628).
Für die Bemessung des festen Ausgleichs ist nach § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG der durchschnittliche, auf die einzelnen Aktionäre zu verteilende Gewinnanteil zu ermitteln, der sich nach der bisherigen Ertragslage der Gesellschaft und ihren künftigen Ertragsaussichten ergibt, die sie als unabhängiges, durch einen Beherrschungsvertrag nicht gebundenes Unternehmen hätte (BGHZ 138, 136/140; 156, 57/60).
Der Ausgleichsanspruch tritt an die Stelle der notwendig ausfallenden Dividende (vgl. BGHZ 156, 57/61; BayObLG AG 2002, 390/391).
Hiervon ist die Körperschaftsteuerbelastung in der jeweils gesetzlich angegebenen Höhe abzusetzen (BGHZ 156, 57/61).
Da nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht mehr auf den Nettobetrag abzustellen ist, sondern auf den voraussichtlich verteilungsfähigen durchschnittlichen Bruttogewinnanteil (vgl. BGHZ 156, 57), hatte der Senat den angemessenen Ausgleich neu zu tenorieren.
- BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 153/00
Berechnung des Ausgleichs und der Abfindung außenstehender Aktionäre; Verzinsung …
Auszug aus BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00
Eine solche Vorgehensweise hat der Senat bereits früher als vertretbar gebilligt, da sich beide Werte größenordnungsmäßig aufheben können (BayObLG AG 2002, 390/391).Der Ausgleichsanspruch tritt an die Stelle der notwendig ausfallenden Dividende (vgl. BGHZ 156, 57/61; BayObLG AG 2002, 390/391).
Mangels hinreichend sicherer Veräußerungserwartung zum Stichtag kommt die Berücksichtigung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens hier somit nicht in Betracht (BayObLG AG 2002, 390/391).
- BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97
Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag
Auszug aus BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00
Zu ermitteln ist der Grenzpreis, zu dem der außenstehende Aktionär ohne Nachteil aus der Gesellschaft ausscheiden kann (BGHZ 138, 136/140).Es dürfen bei der Prognoseentscheidung nur solche positive und negative Entwicklungen berücksichtigt werden, die bei der Beschlussfassung der Hauptversammlung über den Vertrag zumindest in ihrem Kern bereits angelegt und absehbar waren (vgl. BGH AG 1998, 286/287).
Für die Bemessung des festen Ausgleichs ist nach § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG der durchschnittliche, auf die einzelnen Aktionäre zu verteilende Gewinnanteil zu ermitteln, der sich nach der bisherigen Ertragslage der Gesellschaft und ihren künftigen Ertragsaussichten ergibt, die sie als unabhängiges, durch einen Beherrschungsvertrag nicht gebundenes Unternehmen hätte (BGHZ 138, 136/140; 156, 57/60).
- BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94
Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …
Auszug aus BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00
Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (BVerfGE 14, 263/284; 100, 289/304 f.; BGH AG 2003, 627/628; BayObLG NJW-RR 1996, 1125/1126;… Hüffer AktG 6. Aufl. § 305 Rn. 18;… MünchKommAktG/Bilda 2. Aufl. § 305 Rn. 59).Dies entspricht der nahezu durchgängigen Praxis der Gerichte (vgl. BGH AG 2003, 627/628; BayObLGZ 1998, 231/235; OLG Düsseldorf AG 2001, 189/190 m.w.N.), die rechtlich unbedenklich ist, aber gegebenenfalls einer etwaigen Korrektur anhand des Börsenkurses bedarf (vgl. BVerfGE 100, 289/307).
Keinesfalls darf die nach § 305 AktG zu gewährende Entschädigung unter dem Verkehrswert liegen, der durch den Börsenkurs bestimmt wird (BVerfGE 100, 289/305 f.).
- BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00
Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …
Auszug aus BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00
Dem Gericht kommt somit die Aufgabe zu, unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (BGH ZIP 2001, 734/736; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Börsenkurs zugrunde zu legen, der unter Ausschluss außergewöhnlicher Tagesausschläge oder kurzfristiger sich nicht verfestigender sprunghafter Entwicklungen aus dem Mittel der Börsenkurse der letzten drei Monate vor dem Stichtag gebildet wird (BGHZ 147, 108/109).
- BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
Geschäftswert, Gegenstandswert und Vergütung der Vertreter der außenstehenden …
Auszug aus BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00
Auszugehen ist von der Gesamtleistung des Vertreters und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für die außenstehenden Aktionäre (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 84/85). - OLG Düsseldorf, 19.10.1999 - 19 W 1/96
Ermittlung des Unternehmenswerts in einem Verfahren betreffend den Ausgleich und …
Auszug aus BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00
Denn entgegen der Auffassung des Sachverständigen ist dabei der Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/718; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/325;… MünchKommAktG/Bilda § 304 Rn. 73). - BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99
Vorlage an den BGH bei mehreren Verfahrensgegenständen
Auszug aus BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00
Dieser variable Zinssatz findet auch Anwendung für den Zeitraum vor Einführung der erwähnten, die Rechtslage nur klar stellenden Vorschrift durch das Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts vom 20.10.1994 (BGBl. I 3210; BayObLGZ 2001, 258/266 m.w.N). - BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90
Auszug aus BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00
Der Senat hat es aber in der Vergangenheit abgelehnt, einen - fiktiven - Veräußerungsgewinn um persönliche Ertragsteuern der Aktionäre zu vermindern, wenn es um ein Unternehmen geht, das fortgesetzt wird, und eine tatsächliche Veräußerung ausscheidet (BayObLG AG 1996, 127/130). - BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60
Feldmühle-Urteil
- BGH, 20.05.1997 - II ZB 9/96
Abfindungsanspruch der außenstehenden Aktionäre nach Beendigung des …
- BayObLG, 11.12.1995 - 3Z BR 36/91
- LG München I, 03.12.1998 - 5 HKO 14889/92
Festsetzung einer Abfindung gemäß § 5 des Beherrschungs- und …
- BayObLG, 29.09.1998 - 3Z BR 159/94
Bemessung der Barabfindung auf Grundlage des Börsenkurses der Aktie
- OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des …
Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre haben einen Anspruch auf eine angemessene Barabfindung (§§ 327 a Abs. 1 Satz 1, 327 b Abs. 1 Satz 1 AktG), die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung für seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen verschafft; die Entschädigung muss deshalb dem vollen Wert seiner Beteiligung entsprechen (BVerfGE 14, 263, 284 = NJW 1962, 1667; BVerfG NJW 1999, 3769, 3770 = BVerfGE 100, 289; BGH NJW 2001, 2080, 2081 = BGHZ 147, 109; BGH NJW 2003, 3272, 3273 = BGHZ 156, 57; BayObLG NJW-RR 1996, 1125, 1126; BayObLG NZG 2006, 156;… Hüffer, AktG § 305 Rn. 18;… Bilda in Münchener Kommentar AktG § 305 Rn. 59;… Koppensteiner in Kölner Kommentar § 305 AktG Rn. 50;… Riegger in Kölner Kommentar Anh. § 11 SpruchG Rn. 3).Das bedeutet weder, dass das Gericht in jedem Fall eine völlige und eigenständige Neubewertung durchführen muss, noch muss dazu zwingend ein Sachverständiger hinzugezogen werden (OLG Stuttgart AG 2006, 420, 422; BayObLG NZG 2003, 483, 484) oder eine Beweisaufnahme ohne sachlichen Grund auf sämtliche tatsächlichen Detailfragen der Unternehmensbewertung erstreckt werden (BayObLG NZG 2006, 156, 157).
Für die Tatsachenfeststellung zur Unternehmensbewertung in Spruchverfahren ist § 287 Abs. 2 ZPO auch im Hinblick darauf anwendbar, dass jede Bewertung naturgemäß eine mit Unsicherheiten behaftete Schätzung und keine punktgenaue Messung sein kann und dass deshalb Aufwand, Kosten und Dauer des Verfahrens in einem angemessenen Verhältnis zum Erkenntnisgewinn liegen müssen (ausführlich OLG Stuttgart OLGR 2004, 6, 9 und 10 f. mit weit. Nachw.; vgl. auch BGH NJW 2001, 2080, 2082 = BGHZ 147, 108; BayObLG NZG 2006, 156, 157;… Hüffer, AktG § 305 Rn. 17).
Das Ertragswertverfahren ist als eine mögliche Methode für die Unternehmensbewertung anerkannt (BGH NJW 2003, 3272, 3273 = BGHZ 156, 57; OLG Stuttgart OLGR 2004, 6, 8 f.; OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 745; BayObLGZ 2002, 400, 403 f.; BayObLG NZG 2006, 156; BayObLG NJW-RR 1996, 1125, 1126; OLG Celle NZG 1998, 987; weit.
Zwischen den Beteiligten streitig sind allerdings vor allem die für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes maßgeblichen Faktoren, die nach dem Bericht der Antragsgegnerin und nach dem Bericht der sachverständigen Prüferin zu einem Kapitalisierungszinssatz von 7, 80% für Phase I und von 6, 80% für Phase II geführt haben (allgemein zur Phasenmethode BGH NJW 2003, 3272, 3273 = BGH 156, 57; BayObLG NZG 2006, 156, 158; OLG Düsseldorf AG 2006, 287, 289; Großfeld S. 93 f.;… Riegger in Kölner Kommentar Anh. § 11 SpruchG Rn. 25 mit Berechnungsbeispiel).
Die bisher veröffentlichten gerichtlichen Entscheidungen zur Höhe des Kapitalisierungszinssatzes sind sehr heterogen, insbesondere beruhen sie teilweise auf unterschiedlichen methodischen Vorgehensweisen und beziehen sich auf unterschiedliche Stichtage (vgl. z.B. BGH NJW 2003, 3272 = BGHZ 156, 57: 9,5% für Juni 1992
; OLG Stuttgart OLGR 2004, 6: 7,8% für Dezember 2000; OLG Stuttgart NZG 2000, 744: 8% für Juni 1990; BayObLG NZG 2006, 156: 7% bzw. 7,7% für März 1989; BayObLG AG 2002, 390: 7% für Mai 1989; BayObLG NJW-RR 1995, 1125: 5,5% für März 1982; BayObLG WM 1996, 526: 5,5 % für März 1982; OLC Celle NZG 1998, 987; 8,5% für März 1989; OLD Düsseldorf AG 2006, 287: 7,5% für August 2000; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588; 9,5% für März 1992; OLG Düsseldorf NZG 2000, 1079: 8% für Mai 1995; OLG Karlsruhe AG 2005, 46: 9% für März 1990;… im Ergebnis OLG München Beschluss vom 11.07.2006 im Verfahren 31 Wx 41/05, juris Rn. 12, insoweit nicht in ZIP 2006, 1722 abgedruckt: 6,5% für Juni 2002; weit.In diesem Zusammenhang geht es im Übrigen nicht um die bislang nicht höchstrichterlich entschiedene Frage, ob im Laufe eines sich häufig über mehrere Jahre erstreckenden Spruchverfahrens ständig neue wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse, neue Bewertungsmethoden oder neue Theorien berücksichtigt werden müssen oder dürfen (Großfeld NZG 2004, 74, 75 interpretiert die Entscheidung BGH NJW 2003, 3272 = BGHZ 156, 57 dahingehend, dass es bei der alten Methode bleibt; Wasmann-Gayk BB 2005, 955, 957 verweisen hingegen auf BGH NJW 2001, 2080 = BGHZ 147, 108, wo der Stichtag vor Verabschiedung des IDW S 1 vom 28.06.2000 lag; in der Präambel der Neufassung des IDW S 1 vom 18.10.2005 und des Entwurfs vom 09.12.2004 wird vorbehaltlich der körperschaftssteuerrechtlichen Änderungen von der rückwirkenden Anwendbarkeit in laufenden Verfahren ausgegangen; kritisch zur Empfehlung des HFA Großfeld-Stöver-Tönnes BB-Spezial 7/2005, 2; ablehnend zu wechselnden Bewertungsmethoden in einem laufenden Spruchverfahren BayObLG NZG 2006, 156, 157).
Dies könnte in der Tat zu einer aus rechtsstaatlichen Gründen nicht hinnehmbaren Verfahrensverzögerung führen (vgl. BayObLG NZG 2006, 156, 157).
Unbeschadet der Frage der Anwendbarkeit von Art. 170 EGBGB (vgl. BayObLG NZG 2006, 156, 157) auf in die in dem IDW-Standard genannten Bewertungskriterien, die keine Rechtsnormen darstellen, sondern nur die Expertenauffassung aus dem Kreis der Wirtschaftsprüfer wiedergeben, sind gerade angesichts des Stichtagsprinzips verbesserte Schätzmethoden und Erkenntnismöglichkeiten zu einzelnen Parametern, die zum Stichtag bereits angelegt waren, zu berücksichtigen.
Dann spielt das maßgebliche Argument des BayObLG (NZG 2006, 156, 157), dass Spruchverfahren nach Art. 6 EMRK in einem angemessenen Zeitraum zu einer Entscheidung führen müssen (vgl. dazu Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 20.02.2003 im Verfahren 44324/98 und Urteil vom 04.12.2003 im Verfahren 68103/01) und deshalb im Laufe eines Spruchverfahrens nicht ständig immer wieder neuen Erkenntnissen der Wirtschaftswissenschaften (die sich aber immer auf Prognosen beziehen) gefolgt werden kann, keine entscheidende Rolle.
In der Rechtsprechung sind Risikozuschläge in unterschiedlicher Höhe anerkannt worden (von BGH NJW 2003, 3272, 3273 = BGH 156, 57 wurden 3% nicht beanstandet; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, 595 mit Marktrisikoprämie von 4% und einem Beta-Faktor von 1, 02, woraus sich ein Risikozuschlag von 4, 1% ergibt; nach OLG Düsseldorf AG 2006, 287 Marktrisikoprämie von 5% nicht zu beanstanden, wegen Beta-Faktor 0, 3 aber Risikozuschlag von lediglich 1, 5%; nach BayObLG NZG 2006, 156, 159 sind Risikozuschläge von über 2% besonders begründungsbedürftig; ähnlich im Ergebnis OLG München, Beschluss vom 11.07.2006 im Verfahren 31 Wx 41/05 mit Risikozuschlag wie in Vorinstanz von 1, 5%, insoweit nicht in ZIP 2006, 1772 abgedruckt), teilweise wurden Risikozuschlag und Inflationsabschlag gegeneinander verrechnet (nach OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 747 und OLG Stuttgart OLGR 2004, 6, 10 eine Frage der Vorgehensweise des Gutachters), teilweise aber auch für unbegründet erachtet (nach OLG Celle NZG 1998, 987, 988 Risikozuschlag von 2, 4% nicht anzusetzen, sondern bereits bei der Ermittlung des nachhaltigen Unternehmensertrags zu berücksichtigen;… kritisch auch Emmerich-Habersack § 305 AktG Rn. 68; zur Rechtsprechung Großfeld S. 129 f.).
Es kommt nicht darauf an, wirtschaftswissenschaftliche Modelle abstrakt auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen, sondern zeitnah (vgl. BayObLG NZG 2006, 156, 157) über eine angemessene Abfindung zu befinden; damit bleibt nur der rechtliche Weg einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO (vgl. auch Großfeld-Stöver BB 2004, 2799, 2802).
Die Entscheidung BayObLG NZG 2006, 156, 159, die Risikozuschläge von über 2% für besonders begründungsbedürftig hält, ist noch auf der Grundlage des HFA 2/1983 ergangen und deshalb nicht übertragbar, zumal sich hier die Marktrisikoprämie von 4, 5% bei einer Nachsteuerbetrachtung mit einem typisierten Steuersatz von 35% ( dazu unten c) noch auf unter 3 % reduziert.
d) Bei der streitigen Höhe des Abzugs eines Wachstumsabschlags (vgl. dazu BGH NJW 2003, 3272, 3273 = BGH 156, 57; BayObLG NZG 2006, 156, 159;… Emmerich-Habersack § 305 AktG Rn. 67 a/b;… Riegger in Kölner Kommentar Anh. § 11 SpruchG Rn. 23; Großfeld S. 143 f.; IDW S 1 Tz. 104; offen gelassen in OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 747) für die Phase II folgt der Senat dem Landgericht, das einen Wachstumsabschlag in Höhe von 1% anerkannt hat.
Der Substanzwert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens ist zusätzlich zugunsten der Minderheitsaktionäre zu berücksichtigen (OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 745; BayObLG NJW-RR 1996, 1125, 1127, 1130; BayObLG NZG 2006, 156, 159;… Emmerich-Habersack § 305 AktG Rn. 72 ff.;… Koppensteiner in Kölner Kommentar § 305 AktG Rn. 82 f.;… Riegger in Kölner Kommentar Anh. § 11 SpruchG Rn. 42 ff.; Großfeld S. 168 ff.).
- OLG Karlsruhe, 21.01.2011 - 12 W 77/08
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gültigkeit des Stichtagsprinzips; Ermittlung …
Da das gutachterliche Ergebnis zur Frage der Angemessenheit letztlich nur eine Schätzung des Unternehmenswerts darstellt, müssen es die Verfahrensbeteiligten hinnehmen, dass eine Bandbreite von unterschiedlichen Werten als angemessene Abfindung existiert (Anschluss an OLG Stuttgart ZIP 2004, 712; BayObLG AG 2006, 41).Zu ermitteln ist deshalb der Grenzwert, zu dem der außenstehende Aktionär ohne Nachteil aus der Gesellschaft ausscheiden kann(BGHZ 138, 136; BayObLG AG 2006, 41;… Münchner Komm., AktG, 2. Aufl., § 305 Rn. 59.).
Es muss vielmehr auch hingenommen werden, dass eine Bandbreite von unterschiedlichen Werten als angemessene Abfindung besteht(BayObLG AG 2006, 41 (Rn. 17)).
Die Ermittlung des Werts nach der Ertragswertmethode entspricht der nahezu durchgängigen Praxis der Gerichte(Senat - Beschluss vom 16.07.2008 - 12 W 16/02 - BGH AG 2003, 627; OLG Düsseldorf AG 2001, 189; BayObLG AG 2006, 41 (Rn. 16)).
Nach dieser Methode bestimmt sich der Unternehmenswert primär nach dem Ertragswert des betriebsnotwendigen Vermögens und wird ergänzt durch eine gesonderte Bewertung des nicht betriebsnotwendigen (neutralen) Vermögens, das regelmäßig mit dem Liquidationswert angesetzt wird(BGH AG 2003, 627; BayObLG AG 2006, 41).
Zu Recht haben das OLG Stuttgart und das Bayrische ObLG darauf hingewiesen, dass in Spruchverfahren zur Vermeidung einer verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren extrem langen Verfahrensdauer von dem gerichtlichen Schätzungsermessen in größerem Umfang als bisher Gebrauch gemacht werden muss(OLG Stuttgart ZIP 2004, 712; Bayr. ObLG AG 2006, 41).
Der Senat hält es deshalb angesichts der gesamten vorstehenden Umstände für vertretbar und auch sachgerecht, von seinem richterlichen Schätzungsermessen in der Weise Gebrauch zu machen, dass er trotz nicht vollständig geklärter betriebswirtschaftlicher Fragestellungen von der Einholung eines weiteren Ergänzungsgutachtens im Verfahren der sofortigen Beschwerde absieht(ebenso Bayr. ObLG AG 2006, 41).
Die bislang höchstrichterlich nicht entschiedene Frage, ob im Laufe eines sich häufig über mehrere Jahre erstreckenden Spruchverfahrens ständig neue wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse, neue Bewertungsmethoden oder neue Theorien bei in der Vergangenheit liegenden Stichtagen berücksichtigt werden müssen oder dürfen, braucht auch im vorliegenden Fall nicht abschließend entschieden werden(Zum Meinungsstand in Rspr. und Lit.: Siehe OLG Stuttgart AG 2007, 128, Rn. 43 sowie BayObLG AG 2006, 41 (Rn. 20, 21); Senat - Beschluss vom 16.07.2008 - 12 W 16/02 - S. 22).
Der Senat hält die Anwendung des CAPM im vorliegenden Fall für zulässig, insbesondere weil die Weiterentwicklung wirtschaftswissenschaftlicher Erkenntnisse jedenfalls dann zu beachten ist, wenn hierdurch nicht die gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit behindert wird(BayObLG - AG 2006, 41 - hat die Anwendung des CAPM abgelehnt: Es ging um eine Unternehmensbewertung aus dem Jahre 1989 (08.03.1989) und die Anwendung von HFA 2/1983 oder erst viel später entwickelter Unternehmensbewertungsstandards auf Altfälle.).
Da das gutachterliche Ergebnis zur Frage der Angemessenheit letztlich nur eine Schätzung des Unternehmenswerts darstellt, müssen es die Verfahrensbeteiligten hinnehmen, dass eine Bandbreite von unterschiedlichen Werten als angemessene Abfindung existiert(OLG Stuttgart ZIP 2004, 712; BayObLG AG 2006, 41).
Der Senat verkennt nicht, dass die Anwendung des CAPM für die Bestimmung der Höhe des Risikozuschlags in Literatur(…Großfeld, a.a.O., S. 134, 139) und Rechtsprechung(BayObLG AG 2006, 41 (Rn. 22);… OLG München BB 2008, 1056 (Rn. 28 ff)) durchaus kritisch gesehen wird, weil auch dieses Verfahren in erheblichem Umfang mit Ermessensspielräumen behaftet sei und nur zu modelltheoretischen, nicht aber mathematisch exakt ermittelten Marktwerten führe.
Die Marktrisikoprämie - Differenzrendite zwischen Anlagen in Aktien und Anlagen in risikolosen Anleihen ermittelt durch empirische Untersuchungen - bewegt sich in einer Bandbreite zwischen 4% und 6%(…OLG Stuttgart AG 2007, 128 (Rn. 46ff); BayObLG AG 2006, 41 (…Rn. 20ff) und AG 2003, 329 (…Rn. 97); Kölner Komm. , a.a.O., Anh. § 11 Rn. 21; P. , a.a.O., S. 239 (…Rn. 130)).
Außerdem ist in diesem Zusammenhang erneut darauf hinzuweisen, dass in Spruchverfahren zur Vermeidung einer verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren, extrem langen Verfahrensdauer von dem gerichtlichen Schätzungsermessen in größerem Umfang als bisher Gebrauch gemacht werden muss(OLG Stuttgart ZIP 2004, 712; Bayr. ObLG AG 2006, 41).
- BGH, 29.09.2015 - II ZB 23/14
Spruchverfahren zur gerichtlichen Nachprüfung einer Barabfindung für …
(5) Der Rechtsgedanke von Art. 170 EGBGB zur Anwendung intertemporalen Rechts steht der Anwendung einer neuen Berechnungsweise nicht entgegen (OLG Karlsruhe, AG 2009, 47, 50; aA BayObLG, AG 2006, 41, 43; OLG München, AG 2007, 411, 412).
- OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 6/06
Vorlage zum BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Börsenwertes von …
Außerdem sei die vom Landgericht angenommene Marktrisikoprämie von 5%, die auf der nicht sachgerechten Studie von Prof. S. beruhe, zu hoch; angemessen sei lediglich eine Marktrisikoprämie von maximal 2%, wie das Bayerische Oberste Landesgericht im Beschluss vom 28.10.2005 (NZG 2006, 156) zutreffend entschieden habe.Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre haben einen Anspruch auf eine angemessene Barabfindung (§§ 327 a Abs. 1 Satz 1, 327 b Abs. 1 Satz 1 AktG), die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung für seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen verschafft; die Entschädigung muss deshalb dem vollen Wert seiner Beteiligung entsprechen (BVerfGE 14, 263, 284 = NJW 1962, 1667; BVerfG NJW 1999, 3769, 3770 = BVerfGE 100, 289; BGH NJW 2001, 2080, 2081 = BGHZ 147, 109; BGH NJW 2003, 3272, 3273 = BGHZ 156, 57; BayObLG NJW-RR 1996, 1125, 1126; BayObLG NZG 2006, 156;… Hüffer, AktG, § 305 Rn. 18;… Bilda in Münchener Kommentar AktG § 305 Rn. 59;… Koppensteiner in Kölner Kommentar § 305 AktG Rn. 50;… Riegger in Kölner Kommentar Anh. § 11 SpruchG Rn. 3).
Das Ertragswertverfahren, das als eine mögliche Methode für die Unternehmensbewertung anerkannt ist (BGH NJW 2003, 3272, 3273 = BGHZ 156, 57; OLG Stuttgart OLGR 2004, 6, 8 f.; OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 745; BayObLGZ 2002, 400, 403 f.; BayObLG NZG 2006, 156; BayObLG NJW-RR 1996, 1125, 1126; OLG Celle NZG 1998, 987; weit.
Die Antragsgegnerin hat in dem Übertragungsbericht (S. 17; ebenso S. 7/8 des Berichts der sachverständigen Prüfer) einen Kapitalisierungszinssatz von 4, 60% für die Phase I und von 3, 60% für die Phase II (allgemein zur Phasenmethode BGH NJW 2003, 3272, 3273; BayObLG NZG 2006, 156, 158; OLG Düsseldorf AG 2006, 287, 289; Großfeld S. 93 f.;… Riegger in Kölner Kommentar Anh. § 11 SpruchG Rn. 25) zugrunde gelegt nach folgender Berechnungsweise:.
Die bisher veröffentlichten gerichtlichen Entscheidungen zur Höhe des Kapitalisierungszinssatzes sind sehr heterogen, insbesondere beruhen sie teilweise auf unterschiedlichen methodischen Vorgehensweisen und beziehen sich auf unterschiedliche Stichtage (vgl. z.B. BGH NJW 2003, 3272: 9,5% für Juni 1992
; OLG Stuttgart OLGR 2004, 6: 7,8% für Dezember 2000; OLG Stuttgart NZG 2000, 744: 8% für Juni 1990; BayObLG NZG 2006, 156: 7% bzw. 7,7% für März 1989; BayObLG AG 2002, 390: 7% für Mai 1989; BayObLG NJW-RR 1995, 1125: 5,5% für März 1982; BayObLG WM 1996, 526: 5,5 % für März 1982; OLG Celle NZG 1998, 987; 8,5% für März 1989; OLD Düsseldorf AG 2006, 287: 7,5% für August 2000; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588; 9,5% für März 1992; OLG Düsseldorf NZG 2000, 1079: 8% für Mai 1995; OLG Karlsruhe AG 2005, 46: 9% für März 1990;… im Ergebnis OLG München Beschluss vom 11.07.2006 im Verfahren 31 Wx 41/05, juris Rn. 12, insoweit nicht in ZIP 2006, 1722 abgedruckt: 6,5% für Juni 2002; weit.In der Rechtsprechung sind Risikozuschläge in unterschiedlicher Höhe anerkannt worden (von BGH NJW 2003, 3272, 3273 wurden 3% nicht beanstandet; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, 595 mit Marktrisikoprämie von 4% und einem Beta-Faktor von 1, 02, woraus sich ein Risikozuschlag von 4, 1% ergibt; nach OLG Düsseldorf AG 2006, 287 Marktrisikoprämie von 5% nicht zu beanstanden, wegen Beta-Faktor 0, 3 aber Risikozuschlag von lediglich 1, 5%; nach BayObLG NZG 2006, 156, 159 sind Risikozuschläge von über 2% besonders begründungsbedürftig; ähnlich im Ergebnis OLG München, Beschluss vom 11.07.2006 im Verfahren 31 Wx 41/05 mit Risikozuschlag wie in Vorinstanz von 1, 5%, insoweit nicht in ZIP 2006, 1772 abgedruckt; OLG München…, Beschluss vom 30.11.2006 im Verfahren 31 Wx 59/06, juris Rz. 34, mit Risikozuschlag von 2, 5%), teilweise wurden Risikozuschlag und Inflationsabschlag gegeneinander verrechnet (nach OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 747 und OLG Stuttgart OLGR 2004, 6, 10 eine Frage der Vorgehensweise des Gutachters), teilweise aber auch für unbegründet erachtet (nach OLG Celle NZG 1998, 987, 988 Risikozuschlag von 2, 4% nicht anzusetzen, sondern bereits bei der Ermittlung des nachhaltigen Unternehmensertrags zu berücksichtigen;… kritisch auch Emmerich-Habersack, § 305 AktG, Rn. 68; zur Rechtsprechung Großfeld S. 129 f.).
Der Wachstumsabschlag (vgl. dazu BGH NJW 2003, 3272, 3273; BayObLG NZG 2006, 156, 159;… Emmerich-Habersack, § 305 AktG, Rn. 67 a/b;… Riegger in Kölner Kommentar Anh. § 11 SpruchG Rn. 23; Großfeld S. 143 f. und S. 149 f.; offen gelassen in OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 747) hat die Funktion, in dieser Phase die zu erwartenden Veränderungen der Überschüsse abzubilden, die bei der nominalen Betrachtung im Ausgangspunkt unverändert aus dem letzten Planjahr abgeleitet werden.
Wie der Senat in dem Beschluss vom 26.10.2006 (NZG 2007, 112, 116) ausgeführt hat, ist zwar bislang nicht höchstrichterlich geklärt, ob im Laufe eines sich häufig über mehrere Jahre erstreckenden Spruchverfahrens ständig neue wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse, neue Bewertungsmethoden oder neue Theorien berücksichtigt werden müssen oder dürfen (Großfeld NZG 2004, 74, 75 interpretiert die Entscheidung BGH NJW 2003, 3272 = BGHZ 156, 57 dahingehend, dass es bei der alten Methode bleibt; Wasmann/Gayk BB 2005, 955, 957 verweisen hingegen auf BGH NJW 2001, 2080 = BGHZ 147, 108, wo der Stichtag vor Verabschiedung des IDW S 1 vom 28.06.2000 lag; in der Präambel der Neufassung des IDW S 1 vom 18.10.2005 und des Entwurfs vom 09.12.2004 wird vorbehaltlich der körperschaftssteuerrechtlichen Änderungen von der rückwirkenden Anwendbarkeit in laufenden Verfahren ausgegangen; kritisch zur Empfehlung des HFA Großfeld/Stöver/Tönnes BB-Spezial 7/2005, 2; ablehnend zu wechselnden Bewertungsmethoden in einem laufenden Spruchverfahren BayObLG NZG 2006, 156, 157 und OLG München…, Beschluss vom 30.11.2006 im Verfahren 31 Wx 59/06, juris Rz. 25).
Ein u.U. mehrfacher Methodenwechsel könnte in der Tat zu einer aus rechtsstaatlichen Gründen nicht hinnehmbaren Verfahrensverzögerung führen (vgl. BayObLG NZG 2006, 156, 157).
Unbeschadet der Frage der Anwendbarkeit von Art. 170 EGBGB (vgl. BayObLG NZG 2006, 156, 157) auf in die in dem IDW-Standard genannten Bewertungskriterien, die keine Rechtsnormen darstellen, sondern nur die Expertenauffassung aus dem Kreis der Wirtschaftsprüfer wiedergeben, sind gerade angesichts des Stichtagsprinzips verbesserte Schätzmethoden und Erkenntnismöglichkeiten zu einzelnen Parametern, die zum Stichtag bereits angelegt waren, zu berücksichtigen.
- LG München I, 31.07.2015 - 5 HKO 16371/13
Höhere Barabfindung für Aktionäre
Demgegenüber gehören zum betriebsnotwendigen Vermögen all die Vermögens- und Schuldpositionen, die ein Unternehmen zur Erzielung finanzieller Überschüsse benötigt (vgl. BayObLG AG 2006, 41, 44 = NZG 2006, 156, 159; OLG München AG 2007, 411, 414; OLG Frankfurt AG 2012, 330, 334 = ZIP 2012, 371, 372 (Ls.);… Paulsen in: Münchener Kommentar zum AktG, 3. Aufl., § 305 Rdn. 139;… Hüttemann/Meinert in: Fleischer/Hüttemann, Rechtshandbuch Unternehmensbewertung, 2015, § 7 Rdn. 24;… Popp in: Peemöller, Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, a. a. O., S. 188 f.).Dabei ist es nicht möglich, einen mathematisch exakten oder "wahren" Unternehmenswert zum Stichtag zu ermitteln, da dieser angesichts der Zukunftsorientiertheit und der damit zwangsläufig verbundenen Ungenauigkeiten vom Gericht nur geschätzt werden kann und somit eine Bandbreite von Werten angemessen sein muss (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.4.2011, Az. 26 W 2/06 (AktG); OLG Karlsruhe NZG 2008, 791 Ls; BayObLG NZG 2006, 156, 157 = AG 2006, 41, 42 - Pilkington; LG München I, Beschluss vom 27.6.2014, Az. 5HK O 7819/09).
- OLG München, 17.07.2007 - 31 Wx 60/06
Berechnung und Ausgleich der Abfindungsansprüche bei Minderheitsgesellschaften
Nachdem auch das gutachtliche Ergebnis letztlich nur eine Schätzung des Unternehmenswerts darstellt, müssen es die Verfahrensbeteiligten hinnehmen, dass eine Bandbreite von unterschiedlichen Werten als angemessene Abfindung existiert (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; BayObLG AG 2006, 41/43) und das erkennende Gericht unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGH NJW-RR 2002, 166/167;… Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 287 Rn. 10) hieraus einen Wert festsetzt.Zwar bestehen keine rechtlichen Hinderungsgründe, für die beiden Planungsphasen unterschiedliche Basiszinssätze zu verwenden (vgl. BayObLG AG 2006, 41/44).
Der Ansatz eines Risikozuschlags zur Abgeltung des sich im Vergleich zu den Erträgen aus öffentlichen Anleihen aus unternehmerischer Betätigung ergebenden zusätzlichen Risikos ist im Grundsatz anerkannt (vgl. BGHZ 156, 57/63; BayObLG AG 2006, 41/44; OLG Stuttgart AG 2007, 128/133; OLG München ZIP 2007, 375/378; OLG Düsseldorf AG 2004, 324/329), aber nicht unbestritten (…vgl. Großfeld Unternehmens- und Anteilsbewertung 4. Aufl. S. 125 f m.w.N).
Demgegenüber folgt der Senat insbesondere bei Sachverhalten, die noch nicht unter den Anwendungsbereich der Bewertungsvorschriften IDW S 1 vom 18.10.2005 fallen, weiterhin der Auffassung, wonach Risikozuschläge abweichend von 2 % einer besonderen Begründung bedürfen (BayObLG AG 2006, 41/44; OLG München AG 2007, 287/290;OLG München AG 2007, 411/412).
c) Zur Ermittlung einer angemessenen Abfindung ist es ferner gerechtfertigt, für den Zeitraum der ewigen Rente einen Wachstumsabschlag vorzusehen (vgl. BayObLG AG 2006, 41/44; OLG Stuttgart AG 2007, 128/135; IDW S1 Tz. 107).
Die Berücksichtigung persönlicher Steuern bei der Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens ist in Literatur und Rechtsprechung strittig (vgl. BayObLG AG 2006, 41/44; Großfeld S. 172 f.).
Nach herrschender Rechtsprechung sind Vermögenswerte, die auf den Ertrag keinen Einfluss haben, grundsätzlich nicht in die Berechnung des Ausgleichs mit einzubeziehen (BGHZ 156, 57/64; OLG München AG 2007, 287/291; BayObLG AG 2006, 41/45; OLG Stuttgart AG 2004, 43;… a.A. Simon/Leverkus SpruchG Anh. zu § 11 Rn. 24).
Dabei handelt es sich genau genommen um eine Umwandlung von nicht betriebesnotwendigem Vermögen in Finanzmittel, welche stets die Vermutung der Betriebsnotwendigkeit für sich haben (BayObLG AG 2006, 41/44).
- OLG München, 26.10.2006 - 31 Wx 12/06
Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach Ertragswert des Unternehmens bei …
Bei der Bemessung des Ausgleichs wird nämlich das nicht betriebsnotwendige Vermögen nicht berücksichtigt (vgl. BGHZ 156, 57/61; BayObLG AG 2002, 390/391; BayObLG AG 2006, 41/45).Dem Gericht kommt somit die Aufgabe zu, unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (BGH ZIP 2001, 734/736; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; BayObLG AG 2006, 41).
Der Kapitalisierungszinssatz kann aus den Elementen Basiszinssatz, Risikozuschlag und Wachstumsabschlag unter Berücksichtigung der pauschalierten persönlichen Steuern der Anteilseigner abgeleitet werden (vgl. BayObLG AG 2006, 41/42; OLG Karlsruhe AG 2005; 45/47; OLG Düsseldorf NZG 2000, 693/695 f.; IDW S. 1 Tz. 91 ff, 122).
Der Ansatz eines Risikozuschlags ist zwar nicht unumstritten (…vgl. Großfeld Unternehmens- und Anteilsbewertung 4. Aufl. S. 125 f. m.w.N.), aber weitgehend anerkannt (vgl. BayObLG AG 2006, 41/43; DB 2002, 36/37; OLG Düsseldorf AG 2004, 324/329; NZG 2000, 693/696).
Auch die Ermittlung der Marktrisikoprämie nach dem CAPM (Capital Asset Pricing Model) lässt aber erhebliche Ermessensspielräume und kann nicht zu einer mathematisch exakten Bemessung der Risikoprämie führen (vgl. BayObLG AG 2006, 41/43).
Er schließt sich der Rechtsprechung des BayObLG an, wonach Abweichungen von dem regelmäßig für sachgerecht erachteten Wert eines Risikozuschlags von 2 % einer besonderen Begründung bedürfen (vgl. BayObLG AG 2006, 41/44).
Denn es ist zu berücksichtigen, dass die angemessene Barabfindung niemals ein exakter Wert sein kann, sondern im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO unter Berücksichtigung aller einschlägigen Parameter festgelegt werden muss (vgl. BayObLG AG 2006, 41/42; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714).
- LG Berlin, 23.04.2013 - 102 O 134/06
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Schering AG
Vor diesem Hintergrund kann von dem richterlichen Schätzungsermessen auch in der Weise Gebrauch gemacht werden, dass trotz nicht vollständig geklärter betriebswirtschaftlicher Fragestellungen von der Einholung von Ergänzungsgutachtens abgesehen wird (vgl. BayObLG, NZG 2006, 156, 157).d) Der Kapitalisierungszinssatz kann aus den· Elementen Basiszinssatz, Risikozuschlag und Wachstumsabschlag unter Berücksichtigung der pauschalierten persönlichen Steuern der Anteilseigner abgeleitet werden (vgl. etwa BayObLG, AG 2006, 41, 42; OLG Karlsruhe AG 2005, 45, 47; OLG Düsseldorf NZG 2000, 693, 695 f.).
Für eine Schätzung des Unternehmenswerts nach § 287 Abs. 2 ZPO in einem Spruchverfahren muss sich das Gericht aber darauf verlassen können, dass die angewandten Methoden allgemeine Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer sind, wobei eine Begutachtung genügt, die sich an den zum maßgeblichen Stichtag betriebswirtschaftlich gesicherten Bewertungsmaßstäben orientiert (vgl. BayObLG, NZG 2006, 156, 157).
Vor diesem Hintergrund wurde in der Rechtsprechung zum Teil die Auffassung vertreten, das CAPM stelle gegenüber der pauschalen Zuschlagsmethode keine überlegene Schätzprozedur dar, da die abgeleiteten Werte nur modelltheoretische Marktwerte darstellen (vgl. BayObLG, NZG 2006, 156, 158; OLG München, Beschluss vom 30. November 2006, 31 Wx 59/06, BeckRS 2006 15208).
kk) Eine endgültige Klärung der genannten Streitpunkte konnte im vorliegenden Verfahren nicht herbeigeführt werde, da es im Spruchverfahren nicht darauf ankommt, wirtschaftswissenschaftliche Modelle abstrakt auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen, sondern zeitnah über eine angemessene Abfindung zu befinden (so auch zutreffend BayObLG, NZG 2006, 156, 157).
ss) Die von einigen Antragstellern zitierte Entscheidung des BayObLG in NZG 2006, 156, 159, welche Risikozuschläge von über 2% für besonders begründungsbedürftig hält, kann bei dieser Beurteilung keine Rolle spielen, da sie noch auf der Grundlage des HFA 2/1983 ergangen und deshalb auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht übertragbar ist.
Bei dem nachfolgenden Abzug der gesetzlich vorgegebenen Körperschaftssteuer muss zudem auch die gesetzlich bestimmte Höhe des Solidaritätszuschlages berücksichtigt werden (vgl. BayObLG, NZG 2006, 156).
- OLG München, 19.10.2006 - 31 Wx 92/05
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Spruchverfahren - Berechnung des …
Dem Gericht kommt somit die Aufgabe zu, unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (BGH ZIP 2001, 734/736; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; BayObLG AG 2006, 41).Der Kapitalisierungszinssatz kann aus den Elementen Basiszinssatz, Risikozuschlag und Wachstumsabschlag unter Berücksichtigung der pauschalierten persönlichen Steuern der Anteilseigner abgeleitet werden (vgl. BayObLG AG 2006, 41/42; OLG Karlsruhe AG 2005; 45/47; OLG Düsseldorf NZG 2000, 693/695 f.; IDW S. 1 Tz. 91 ff, 122).
Der Ansatz eines Risikozuschlags ist zwar nicht unumstritten (…vgl. Großfeld, Unternehmens- und Anteilsbewertung 4. Aufl. S. 125f. m.w.N.), aber weitgehend anerkannt (vgl. BayObLG AG 2006, 41/43; DB 2002, 36/37; OLG Düsseldorf AG 2004, 324/329; NZG 2000, 693/696).
Auch die Ermittlung der Marktrisikoprämie nach dem CAPM (Capital Asset Pricing Model) lässt aber erhebliche Ermessensspielräume und kann nicht zu einer mathematisch exakten Bemessung der Risikoprämie führen (vgl. BayObLG AG 2006, 41/43).
Er schließt sich der Rechtsprechung des BayObLG an, wonach Abweichungen von dem regelmäßig für sachgerecht erachteten Wert eines Risikozuschlags von 2 % einer besonderen Begründung bedürfen (vgl. BayObLG AG 2006, 41/44).
Denn es ist zu berücksichtigen, dass die angemessene Barabfindung niemals ein exakter Wert sein kann, sondern im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO unter Berücksichtigung aller einschlägigen Parameter festgelegt werden muss (vgl. BayObLG AG 2006, 41/42; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714).
Desgleichen muss die gesetzlich bestimmte Höhe des Solidaritätszuschlags berücksichtigt werden (BayObLG AG 2006, 41/45).
- LG Berlin, 05.06.2012 - 102 O 154/02
Squeeze-out Kempinski AG
Damit ist fraglich, ob insoweit der Grundsatz zu beachten ist, dass ein Schuldverhältnis für die Dauer seines Bestehens dem bei seiner Begründung geitenden Recht unterliegt (so BayObLG, NZG 2006, 156, 157).Um eine verlässliche Grundlage für eine Schätzung des Unternehmenswerts in einem Spruchverfahren nach Maßgabe des § 287 Abs. 2 ZPO zu erhalten, muss sich die Rechtsprechung jedoch darauf verlassen können, dass 'die hei der Ertragswertermittlung angewandten Methoden allgemeine Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer sind (so zutreffend BayObLG, NZG 2006, 156, 157).
Vor diesem Hintergrund kann von dem richterlichen Schätzungsermessen in der Weise Gebrauch gemacht werden, dass auch trotz nicht vollständig geklärter betriebswirtschaftlicher Fragestellungen von der Einholung von Ergänzungsgutachtens abgesehen wird (vgl. BayObLG, NZG 2006, 156, 157).
d) Der Kapitalisierungszinssatz kann aus den Elementen Basiszinssatz, Risikozuschlag und Wachstumsabschlag unter Berücksichtigung der pauSchalierten persönlichen Steuern der Anteilseigner abgeleitet werden (vgl. etwa BayObLG, AG 2006, 41, 42; OLG Düsseldorf NZG 2000, 693, 695 f.; OLG Karlsruhe AG 2005, 45, 47).
Nach Bay- ObLG, NZG 2006, 156, 159 sind Risikozuschläge von über 2% besonders begründungsbedürftig.
Vor diesem Hintergrund wurde in der Rechtsprechung zum Teil die Auffassung vertreten, das CAPM stelle gegenüber der pauschalen Zuschlagsmethode keine überlegene Schätzprozedur dar, da die abgeleiteten Werte nur modelltheoretische Marktwerte darstellen (vgl. BayObLG, NZG 2006, 156, 158; OLG München, Beschluss vom 30. November 2006, 31 Wx 59/06, BeckRS 2006 15208).
I) Eine Klärung dieses Streits war im vorliegenden Verfahren nicht herbeizuführen, da es im Spruchverfahren nicht darauf ankommt, wirtschaftswissenschaftliche Modelle abstrakt auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen, sondern zeitnah über eine angemessene Abfindung zu befinden (so auch zutreffend BayObLG, NZG 2006, 156, 157).
gg) Die oben zitierte Entscheidung BayObLG in NZG 2006, 156, 159, welche Risikozuschläge von über 2% für besonders begründungsbedürftig hält, ist noch äuf der Grundlage des HFA 2/1983 ergangen und deshalb auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht übertragbar.
- OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11
Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung
- OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 12 W 16/02
Ermittlung des Unternehmenswerts im Spruchverfahren
- LG Berlin, 20.03.2008 - 102 O 139/02
Squeeze-out Otto Reichelt AG
- OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur …
- LG Berlin, 22.11.2011 - 102 O 228/07
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag MME Moviement AG
- OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06
Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des …
- OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09
Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des …
- OLG München, 30.11.2006 - 31 Wx 59/06
Anwendung von Bewertungsgrundsätzen für Zeiträume vor deren Inkrafttreten - …
- LG Frankfurt/Main, 05.03.2008 - 8 O 163/02
- LG Frankfurt/Main, 13.06.2006 - 5 O 110/04
Squeeze-out SAI Automotive AG
- LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 57/06
Spruchverfahren: Anspruch auf bare Zuzahlung aufgrund der Unangemessenheit eines …
- LG Berlin, 14.07.2008 - 102 O 130/03
Squeeze-out Condat AG
- OLG Frankfurt, 26.04.2021 - 21 W 139/19
Schätzung des Unternehmenswertes anhand des Börsenwertes
- OLG Frankfurt, 28.03.2014 - 21 W 15/11
Angemessenheit der nach § 305 II Nr. 3 AktG für Minderheitsaktionäre zu …
- OLG Stuttgart, 19.01.2011 - 20 W 3/09
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gerichtliche Bestimmung der Barabfindung …
- LG Frankfurt/Main, 27.01.2010 - 8 O 294/02
Squeeze-out Pirelli Deutschland AG
- OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05
Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses
- LG Frankfurt/Main, 14.09.2009 - 5 O 203/07
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Eurohypo AG
- LG Frankfurt/Main, 13.11.2007 - 5 O 174/04
Squeeze-out Carl Schenck AG
- OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08
Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer …
- LG Frankfurt/Main, 25.11.2014 - 5 O 43/13
Unter besonderen Umständen kann sich die Schätzung des Gerichts im …
- LG Frankfurt/Main, 27.06.2019 - 5 O 38/18
Stada Arzneimittel AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und …
- LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 5 O 52/05
Squeeze-out DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG
- OLG Stuttgart, 19.01.2011 - 20 W 2/07
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Heranziehung der zum Entscheidungszeitpunkt …
- LG Berlin, 23.01.2007 - 102 O 12/03
Squeeze-out Berliner Kindl Brauerei AG
- OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 121/06
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Barabfindung bei Ausschluss von …
- OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 35/09
Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung
- OLG Karlsruhe, 12.09.2017 - 12 W 1/17
Bestimmung der angemessenen Barabfindung beim Ausschluss von …
- LG Koblenz, 17.03.2015 - 4 HKO 166/12
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Spruchverfahren …
- LG Frankfurt/Main, 05.03.2008 - 8 O 54/01
Beherrschungs- und GewinnabführungsvertragOtavi Minen AG
- LG Berlin, 11.10.2016 - 102 O 105/11
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Gameforge Berlin AG
- OLG Karlsruhe, 23.07.2015 - 12a W 4/15
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gerichtliche Bestimmung einer angemessenen …
- OLG München, 05.05.2015 - 31 Wx 366/13
Keine höhere Entschädigung für HRE-Aktionäre
- OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07
CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten
- OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 12 W 66/06
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Pflicht zur Begründung des Rechtsmittels; …
- OLG Koblenz, 05.04.2007 - 6 U 342/04
Aktiengesellschaft: Austauschgeschäft mit einem Aktionär; verbotene …
- OLG Karlsruhe, 30.04.2013 - 12 W 5/12
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer …
- LG München I, 28.04.2017 - 5 HKO 26513/11
Festsetzung einer angemessenen Barabfindung im Spruchverfahren
- LG Frankfurt/Main, 06.10.2009 - 5 O 188/07
Delisting Piper Generalvertretung Deutschland AG
- OLG München, 02.09.2019 - 31 Wx 358/16
Angemessenheit der Barabfindung nach Ausschluss der Minderheitsaktionäre im …
- OLG München, 26.07.2007 - 31 Wx 99/06
Angemessenheit der Abfindung ist Rechtfrage und unterliegt der vollen …
- OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06
Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach …
- OLG Bremen, 29.10.2010 - 2 W 47/09
Umwandlung Haake-Beck Brauerei AG
- LG Koblenz, 08.06.2017 - 4 HKO 97/15
Squeeze-out Winkler+Dünnebier AG
- OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06
Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und …
- OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 6/09
Spruchverfahren: Rechtsschutzbedürfnis eines außenstehenden Aktionärs bei …
- OLG München, 02.04.2008 - 31 Wx 85/06
Aktienrechtliches Spruchverfahren zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung …
- OLG Zweibrücken, 02.10.2017 - 9 W 3/14
Barwertermittlung nach Squeeze-Out: Gerichtlicher Überprüfungsmaßstab von …
- LG Frankfurt/Main, 04.02.2019 - 5 O 68/17
Hochrechnung des Börsenkurse zur Ermittlung der angemessen Abfindung im …
- OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06
Aktienrechtliches Spruchverfahren zur angemessenen Barabfindung außenstehender …
- LG München I, 31.01.2008 - 5 HKO 19782/06
Aktiengesellschaft: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen …
- LG Dortmund, 19.03.2007 - 18 AktE 5/03
Festsetzung der angemessenen Barabfindung gemäß § 207 UmwG und eines …
- OLG Karlsruhe, 06.05.2016 - 12a W 2/15
Spruchverfahren nach Squeeze-out: Gerichtliche Festsetzung einer angemessenen …
- OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06
Erhöhung der Barabfindung durch Hauptaktionär als Gegenstand des Spruchverfahrens …
- OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 26 W 6/06
Abfindung der außenstehenden Aktionäre eines Gewinnabführungsvertrags - …
- LG München I, 30.05.2018 - 5 HKO 10044/16
Festsetzung von Barabfindung an Aktionäre bei Verschmelzung
- OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 5 W 52/09
Aktienrecht: Auswirkung des Squeeze-out auf das Spruchverfahren
- OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05
(Spruchverfahren nach einem Squeeze-out: Bemessung der Barabfindung; Vergütung …
- OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 7/09
Barabfindung außenstehender Aktionäre beim Squeeze-out: Berücksichtigung des …
- LG Nürnberg-Fürth, 13.10.2011 - 1 HKO 2436/09
Beherrschungsvertrag WaveLight AG
- LG Nürnberg-Fürth, 30.01.2014 - 1 HKO 383/11
Squeeze-out Geneart AG
- LG Dortmund, 02.12.2016 - 19 O 36/16
Anspruch auf Rückzahlung des Differenzbetrags eines angeblich überhöhten …
- LG Hamburg, 21.03.2014 - 417 HKO 205/12
Höhe der Barabfindung gemäß § 327b AktG nach einem Squeeze-Out
- LG München I, 21.06.2013 - 5 HKO 19183/09
Aktienrechtliches Spruchverfahren nach Squeeze-out: Anforderungen an eine …
- OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - 26 W 2/06
- OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Berechnung des Beta-Faktors bei der …
- OLG Stuttgart, 06.07.2007 - 20 W 5/06
Konzernverschmelzung einer Tochter- auf die Muttergesellschaft; Bestimmung des …
- OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 26 W 8/15
Anwendbarkeit des Bewertungsstandards IDW 1 2005 bei der Ermittlung des …
- LG Frankfurt/main, 08.03.2006 - 8 O 208/02
Squeeze-out Concept! AG
- OLG Karlsruhe, 22.06.2015 - 12a W 5/15
Spruchverfahren nach Squeeze-out bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft: …
- LG Köln, 24.07.2009 - 82 O 10/08
Delisting: Bei Vorliegen eines verlässlichen Marktpreises keine …
- OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 49/09
- LG München I, 08.02.2017 - 5 HK 7347/15
Festsetzung einer Barabfindung nach Verschmelzung
- LG Berlin, 09.02.2016 - 102 O 88/13
Ventegis Capital AG: Anträge im Spruchverfahren wegen Squeeze-out zurückgewiesen
- LG Frankfurt/Main, 16.12.2014 - 5 O 164/13
1) Bei einer Gesellschaft deren Geschäftszweck darin besteht, …
- OLG Düsseldorf, 10.06.2009 - 26 W 1/07
Maßstäbe für die Aufteilung des Unternehmenswerts auf Vorzugs- und Stammaktien
- LG München I, 08.09.2006 - 5 HKO 20128/00
- OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 6/08
Spruchverfahren: Ermittlung einer angemessenen Barabfindung und eines …
- OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17
Übertragung von Unternehmensanteilen unter Miterben
- LG Hamburg, 23.04.2014 - 417 HKO 111/12
Bemessung der Höhe der Barabfindung bei Durchführung eines Squeeze-Out
- LG Hamburg, 16.09.2011 - 417 HKO 19/07
Verschmelzung Phoenix AG
- LG Frankfurt/Main, 07.05.2010 - 5 O 283/08
Beherrschungsvertrag DBV Winterthur Holding AG
- LG München I, 25.04.2016 - 5 HK 9122/14
Festsetzung einer angemessenen Barabfindung nach verschmelzungsrechtlichem …
- OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 4/10
Formwechsel einer GmbH in eine AG: Ermittlung der Barabfindung
- LG Frankfurt/Main, 27.01.2012 - 5 O 102/05
Squeeze-out Höchst AG
- OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 26 W 5/18
Beschluss vom 21.2.2019 - I-26 W 5/18
- LG Köln, 03.04.2009 - 82 O 105/03
Squeeze-out Brainpool TV AG
- OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 26 W 4/18
Gerichtliche Überprüfung der in einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag …
- OLG München, 30.07.2018 - 31 Wx 122/16
Spruchverfahren zum Squeeze-out abgeschlossen
- OLG Zweibrücken, 06.09.2016 - 9 W 3/14
Gerichtlicher Überprüfungsmaßstab für die Barabfindung im Spruchverfahren beim …
- OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 10/06
Spruchstellenverfahren außenstehender Aktionäre: Berechnung von Abfindung und …
- LG München I, 21.12.2015 - 5 HKO 24402/13
W.E.T. Automotive Systems AG: Spruchverfahren nach Squeeze-out - Entscheidung des …
- LG München I, 28.06.2013 - 5 HKO 18685/11
Squeeze-out A. Moksel
- LG Köln, 23.02.2018 - 82 O 66/11
Zahlungsanspruch der Minderheitsaktionäre auf eine angemessene Barabfindung je …
- LG München I, 25.04.2016 - 5 HKO 20672/14
Rente, Gesellschaft, Marke, Leistungen, Abfindung, Versorgung, Eintragung, …
- OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - 26 W 7/09
Anwendbarkeit der Vorschriften des Spruchgesetzes analog auf ein …
- LG Hamburg, 22.09.2008 - 417 O 102/07
Squeeze-out NFZ Norddeutsche Fleischzentrale AG
- OLG Stuttgart, 22.09.2009 - 20 W 20/06
Konzerninterne Verschmelzung von Bausparkassen: Anspruch auf bare Zuzahlung wegen …
- LG München I, 29.08.2018 - 5 HK 16585/15
Unternehmensbewertung
- LG München I, 02.12.2016 - 5 HK 5781/15
Ermittlung der Barabfindung nach Squeeze-out
- LG Frankfurt/Main, 27.05.2014 - 5 O 34/13
MCS Modulare Computer und Software Systeme AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out …
- KG, 19.05.2011 - 2 W 154/08
Spruchverfahren nach Squeeze-out: Anforderungen an die Unternehmensbewertung
- OLG Zweibrücken, 02.07.2020 - 9 W 1/17
Aktienrechtliches Spruchverfahren bei Squeeze-out: Wert der Beschwer für die …
- LG Hamburg, 03.04.2007 - 414 O 26/97
Berechnung der Abfindung eines außenstehenden Aktionärs bei einem Beherrschungs- …
- LG München I, 31.05.2016 - 5 HKO 14376/13
Bemessung der Barabfindung nach Squeeze-Out
- LG München I, 20.11.2015 - 5 HKO 5593/14
Squeeze-out GBW AG
- OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 11/06
Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- LG Köln, 14.07.2017 - 82 O 137/07
Squeeze-out bei der AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft: Landgericht legt …
- OLG Frankfurt, 20.04.2012 - 21 W 31/11
Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses
- OLG Düsseldorf, 20.09.2006 - 26 W 8/06
Abfindung und Ausgleich von Aktionären im Rahmen eines Beherrschungs- und …
- KG, 01.11.2021 - 2 W 6/17
Bestimmung der angemessenen Abfindung von Aktionären
- LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2011 - 1 HKO 3309/09
Verschmelzung Hama Tech AG
- LG Köln, 30.06.2017 - 82 O 137/07
Squeeze-out AXA Lebensversicherung AG
- LG Köln, 22.03.2016 - 91 O 30/14
Squeeze-out Sedo Holding AG
- OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - 26 W 24/12
Ermittlung der angemessenen Ausgleichszahlung und Abfindung der …
- LG München I, 28.06.2013 - 5 HK 9122/14
- OLG Frankfurt, 11.01.2007 - 20 W 323/04
Aktienrecht: Angemessenheit einer Barabfindung nach dem Ausschluss der …
- OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 26 W 16/12
Beendigung des Spruchverfahrens Gewinnabführungsvertrag GELSENWASSER AG
- OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 412/07
Squeez-out: Festsetzung der angemessenen Ausgleichszahlung und Abfindung für …
- FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 43/09
Bewertung und Verwirkung von Schenkungssteuer nach überlanger Einspruchsdauer …
- OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 66/05
Heranziehung des Börsenkurses bei einer Marktenge für die Bemessung der …
- KG, 14.01.2009 - 2 W 68/07
Aktienrechtliches Squeeze-out: Überprüfung der Unternehmensbewertung im …
- LG Frankfurt/Main, 25.11.2021 - 5 O 13/20
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IC Immobilien Holding AG: …
- OLG Frankfurt, 09.04.2010 - 5 W 75/09
Squeeze-out: Bemessung der Barabfindung für die Minderheitsaktionäre - …
- LG Köln, 15.01.2016 - 91 O 64/12
Squeeze-out Solarparc AG
- LG Düsseldorf, 20.02.2014 - 31 O 6/11
Squeeze-out Klöckner-Werke AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung des …
- OLG Frankfurt, 20.12.2013 - 21 W 40/11
Bestimmung einer baren Zuzahlung nach § 165 UmWG
- LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 31 O 80/06
Verschmelzung ABIT AG
- OLG Düsseldorf, 19.12.2013 - 26 W 9/08
Festsetzung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung im …
- LG München I, 30.03.2012 - 5 HKO 11296/06
Squeeze-out Regentalbahn AG
- OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - 26 W 4/09
Höhe der Abfindung für außenstehende Aktionäre gem. § 304 AktG
- LG Frankfurt/Main, 12.01.2010 - 5 O 72/09
Squeeze-out RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG
- OLG Frankfurt, 30.03.2009 - 20 W 101/04
Squeeze-out: Bestimmung der Barabfindung
- LG Dortmund, 13.12.2006 - 20 AktE 4/94
Anspruch auf eine höhere Abfindung für außenstehende Aktionäre; Beherrschungs- …
- KG, 10.09.2014 - 2 W 96/12
Squeeze-out Kempinski AG
- OLG Frankfurt, 08.10.2009 - 20 W 210/05
Spruchverfahren: Bestimmung der Angemessenheit der Barabfindung bzw. des …
- LG Düsseldorf, 11.01.2012 - 33 O 137/07
Anspruch auf Festsetzung einer angemessenen Abfindung und eines Ausgleichs gem. …
- LG Düsseldorf, 13.12.2011 - 33 O 132/06
Bestimmung des angemessenen Abfindungsbetrags im Zusammenhang mit dem Ausschluss …
- LG München I, 30.12.2009 - 5 HKO 15746/02
Spruchverfahren nach Squeeze-out: Angemessenheitsprüfung für eine Barabfindung …
- LG Köln, 17.01.2008 - 82 O 77/03
Zahlung von Abfindungen an Aktionäre wegen des Abschlusses eines …
- LG Frankenthal, 13.08.2013 - 2 HKO 120/10
Squeeze-out Gasanstalt Kaiserslautern: Spruchverfahren beendet, Anträge …
- LG Hamburg, 14.09.2007 - 417 O 162/02
Squeeze-out VTG Lehnkering AG
- OLG München, 06.02.2013 - 31 Wx 520/11
Beherrschungsvertrag WaveLight AG
- LG Düsseldorf, 13.12.2011 - 33 O 92/07
Zuzahlung und bare Zuzahlung für außenstehende Aktionäre nach Verschmelzung …
- LG Köln, 15.05.2009 - 82 O 189/03
Squeeze-out Schoeller Eitorf AG
- OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 20 W 403/04
Squeeze-out AGAB AG für Anlagen und Beteiligungen
- KG, 16.10.2006 - 2 W 27/01
Verschmelzung Deutsche Telephonwerke und Kabelindustrie AG
- LG Dortmund, 22.12.2016 - 13 O 10/02
- KG, 31.10.2011 - 2 W 119/06
Gewinnabführungsvertrag Deutscher Eisenhandel