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   BayObLG, 28.11.1973 - RReg. 2 St 617/73 OWi   

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https://dejure.org/1973,2560
BayObLG, 28.11.1973 - RReg. 2 St 617/73 OWi (https://dejure.org/1973,2560)
BayObLG, Entscheidung vom 28.11.1973 - RReg. 2 St 617/73 OWi (https://dejure.org/1973,2560)
BayObLG, Entscheidung vom 28. November 1973 - RReg. 2 St 617/73 OWi (https://dejure.org/1973,2560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer vorsorglich eingelegten Rechtsbeschwerde im Falle eines Verstoßes gegen die Verkehrsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG §§ 79, 80, 83 Abs. 1; StPO §§ 312, 407
    Anfechtung eines amtsgerichtlichen Urteils, das ausschließlich Ordnungswidrigkeiten zum Gegenstand hat

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 598
  • BayObLGSt 1973, 190
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 11.05.1971 - RReg. 5 St 511/71

    Gemeinsame Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch mehrere

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1973 - RReg. 2 St 617/73
    Für das weitere Verfahren gegen den Betroffenen gilt daher § 83 Abs. 1 OWiG, der unter anderem vorschreibt, daß sich die Anfechtbarkeit in dem hier erörterten Falle nach den Vorschriften des§ 79 Abs. 1 bis 3 und des § 80 OWiG bestimmt (Rebmann-Roth-Herrmann OWiG Rdnr. 5, Rotberg OWiG 4. Aufl. Anm. 6 und Göhler OWiG 2. Aufl. Anm. 4 A b, je zu § 83; BayObLGSt 1971, 75; Beschlüsse des 6. Strafsenats vom 19.7.1971, 6 St 95/71, und des 2. Strafsenats vom 9.12.1971, 2 St 610/71 OWi).
  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1973 - RReg. 2 St 617/73
    Die Frage, ob die den Gegenstand des Verfahrens bildenden Ordnungswidrigkeiten wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden dürfen, kann auch ohne vorherige Zulassung der Rechtsbeschwerde geprüft werden (BGHSt 23, 365, 368 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2002 - 1 Ws 85/02

    Klageerzwingungsverfahren: Ausreichender Anfangsverdacht; Beurteilungsspielraum

    Auch der im Klageerzwingungsverfahren eingeschränkt, da nur mittelbar zu berücksichtigende Grundsatz "in dubio pro reo" setzt voraus, dass der Sachverhalt zureichend untersucht ist, damit prognostisch bewertet werden kann, ob der Tatrichter bei der sich abzeichnenden Beweislage in einer Hauptverhandlung zu einer Verurteilung kommen würde (vgl. hierzu OLG Karlsruhe MDR 1974, 598; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 172 Rn. 28).
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