Rechtsprechung
BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtliches Gehör, Berücksichtigung von eingehenden Schriftsätzen vor Entscheidung
- Judicialis
GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Anspruch auf rechtliches Gehör - Kenntnisnahme und Berücksichtigung von eingehenden Schriftsätzen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verfahrensbevollmächtigter - Das Gericht muss ihn anhören
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtliches Gehör; Schriftsatz; Verfahrensbevollmächtigter; Zurkenntnisnahme; Betreuung
Verfahrensgang
- AG Neu-Ulm - XVII 50/01
- LG Memmingen - 4 T 868/01
- BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BayObLG, 06.07.1995 - 3Z BR 121/95
Rechtliches Gehör im Betreuungsverfahren
Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
Der Umstand, dass die beiden Sachverständigen zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt waren, nötigte als solcher nicht zur Erholung eines Obergutachtens (vgl. BayObLG Rpfleger 1980, 189/190; FamRZ 1995, 1441/1442). - BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beinhaltet unter anderem, dass das Gericht die Ausführungen in einem bis zum Zeitpunkt des Erlasses seiner Entscheidung eingehenden Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten zur Kenntnis nehmen und in seine Erwägungen einbeziehen muss (vgl. BVerfGE 63, 80/85; 67, 39/41). - BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an …
Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
- OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99
Notwendigkeit der Betreuerbestellung
Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919). - BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95
Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung
Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919). - BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01
Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens
Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
Dieser darf allerdings das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens nicht kritiklos übernehmen, sondern ist zu einer kritischen Würdigung verpflichtet (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403/1404). - BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83
Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder …
Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beinhaltet unter anderem, dass das Gericht die Ausführungen in einem bis zum Zeitpunkt des Erlasses seiner Entscheidung eingehenden Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten zur Kenntnis nehmen und in seine Erwägungen einbeziehen muss (vgl. BVerfGE 63, 80/85; 67, 39/41). - BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99
Rechtsmittelbelehrung eines Beschlusses, der Entlassung eines Betreuers gegen …
Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919). - BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919). - BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen …
Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
Er war jedoch noch nicht erlassen, da die für die Verfahrensbeteiligten bestimmten Ausfertigungen durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle erst am 23.8.2001 zur Aushändigung an die Post hinausgegeben wurden (vgl. BayObLGZ 1980, 378/380 f.; 1989, 116/122 f.). - BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 3 Z 86/80
- BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen …
Bis zu diesem Zeitpunkt eingehende Schriftsätze durfte das Landgericht im Hinblick auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht unbeachtet lassen (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 121 m. w. N.).