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   BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89   

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https://dejure.org/1990,3914
BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89 (https://dejure.org/1990,3914)
BayObLG, Entscheidung vom 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89 (https://dejure.org/1990,3914)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Januar 1990 - BReg. 1b Z 4/89 (https://dejure.org/1990,3914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Spielhalle; Auslegung der Bezeichung einer Teileigentumseinheit als Ladenraum; Bezeichnung der Teileigentumseinheit als eine die Nutzung einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter; Betrieb einer Spielhalle als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 594
  • Rpfleger 1990, 200
  • BayObLGZ 1990, 15
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 705/80

    Bindungswirkung einer während der Trennung abgeschlossenen Vereinbarung über den

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
    Seine prozessualen Auswirkungen bestehen in der unmittelbaren Verfahrensbeendigung und in der Vollstreckbarkeit übernommener Leistungspflichten (§ 45 Abs. 3 WEG , § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZP0; BGH, NJW 1982, 2072 ).

    Der im vorangegangenen Verfahren geschlossene Vergleich ist sowohl Verfahrenshandlung als auch ein Rechtsgeschäft im materiellrechtlichen Sinn (BGH, NJW 1982, 2072, 2073 ..).

  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
    Er bewirkt jedoch keine Rechtskraft (BGHZ 86, 184 - DRsp IV (408) 146 b).
  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
    Das Rechtsbeschwerdegericht darf diese Auslegung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler überprüfen (BayObLGZ 1985, 171, 175).
  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner

    Der gerichtliche Vergleich in Wohnungseigentumssachen bewirkt nämlich keine Rechtskraft und wird einer gerichtlichen Entscheidung nur in einzelnen Beziehungen (vgl. §§ 19 Abs. 3, 45 Abs. 4 WEG) gleichgestellt (BayObLGZ 1990, 15, 18; Staudinger/Kreuzer aaO § 10 WEG Rdnr. 150).

    In der Rechtsprechung ist es daher gerade für den hier in Betracht kommenden Fall einer Gebrauchsregelung i.S. des § 15 Abs. 2 WEG als möglich erachtet worden, dass ein Vergleich in einem Wohnungseigentumsverfahren als Eigentümerbeschluss nach § 10 Abs. 3 WEG zu behandeln ist (vgl. BayObLGZ 1990, 15, 19).

    Denn eine in Nr. 4 des gerichtlichen Vergleichs enthaltene Vereinbarung i. S. der §§ 10 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 WEG hat jedenfalls die am Vergleichsabschluss Beteiligten - und damit alle damaligen Wohnungseigentümer - gebunden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. April 2001 3 W 41/01 - BayObLGZ 1990, 15, 18; Staudinger/Kreuzer aaO § 10 WEG Rdnr. 150).

  • BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93

    Umfang einer Verwaltervollmacht

    Dies ist nach einer »typisierenden«, d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beurteilen (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG ZMR 1990, 230), wobei schon die Möglichkeit zusätzlicher Störungen genügt (BayObLG NJW-RR 1988, 140/141).

    Das Landgericht durfte sich bei seinen Feststellungen auf die eigene Lebenserfahrung berufen (vgl. BayObLG WuM 1985, 237/238; 1993, 558/559; BayObLGZ 1990, 15/17; OLG Hamm Rpfleger 1990, 17/18).

  • OLG München, 27.07.1993 - 25 U 2797/93

    Vereinbarkeit einer Gaststätte mit der wohnungseigentumsrechtlichen

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß der näheren Bezeichnung des Teileigentums in der Teilungserklärung, z.B. als Laden, Gaststätte oder dergleichen, im allgemeinen eine entsprechende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter i.S. des § 15 Abs. 1 WEG zu entnehmen ist (vgl. BayObLGZ 1980, 154/158 ff.; 1990, 15 f.; KG ZMR 1986, 296 und ZMR 1992, 351 f.; OLG Stuttgart NJW 1987, 385 und NJW-RR 93, 24; OLG Zweibrücken ZMR 1987, 228; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 122 f.).

    Auf die konkrete Störung eines bestimmten Wohnungseigentümers im jeweils gegebenen Falle kommt es hierfür nicht an (BayObLGZ 1990, 15, 17; BayObLG, WuM 1985, 237 ; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 122 f.; BayObLG NJW-RR 91, 658; OLG Karlsruhe WuM 93, ZPO ; BayObLG R 93, 57).

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