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   BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 114/95   

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BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 114/95 (https://dejure.org/1996,4595)
BayObLG, Entscheidung vom 29.01.1996 - 1Z BR 114/95 (https://dejure.org/1996,4595)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Januar 1996 - 1Z BR 114/95 (https://dejure.org/1996,4595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Schlusserbeneinsetzung durch vertragsmäßige Verfügungen und Alleinerbeneinsetzung; Wirksamkeit der Rücktrittserklärung des im Erbvertrag vorbehaltenen Rücktritts; Voraussetzungen, die an die Feststellung der Testierunfähigkeit zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 104 Nr. 2, § 2229 Abs. 4, § 2293, § 2296
    Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Ausübung eines erbvertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 969
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 114/95
    Die Feststellung des Landgerichts, die Erblasserin sei im Zeitpunkt des Rücktritts vom Erbvertrag nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und deshalb nicht in der Lage gewesen, die Bedeutung von ihr abgegebener Willenserklärungen einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann das Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin nachprüfen, ob der Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt und dadurch gegen § 12 FGG verstoßen wurde, ob Vorschriften über die Form der Beweisaufnahme verletzt wurden und ob die Beweiswürdigung fehlerhaft ist (vgl. BayObLGZ 1989, 327, 329 und ständige Rechtsprechung).

    Die vom Landgericht vorgenommene Beweiswürdigung kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nur in beschränktem Umfang nachgeprüft werden, nämlich, ob das Beschwerdegericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. BayObLGZ 1989, 327, 329; ständige Rechtsprechung).

  • BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89

    Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr im Vollbesitz der geistigen

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 114/95
    aa) Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit (§ 2229 Abs. 4 BGB ) gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801, 802; ständige Rechtsprechung).

    cc) Das Landgericht hat geprüft, ob sich die Erblasserin am 6.4.1992 in einem Zustand verbesserter intellektueller Leistungsfähigkeit (lichtes Intervall, vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801, 802; Wetterling/Neubauer/Neubauer ZEV 1995, 46, 49) befunden habe und demzufolge bei Abgabe der Rücktrittserklärung geschäftsfähig gewesen sei (vgl. Palandt/Heinrichs § 104 Rn. 4).

  • BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90

    Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 114/95
    bb) Das Landgericht hat sich bei seiner Beurteilung der Geschäfts- und Testierfähigkeit der Erblasserin auf ein psychiatrisches Gutachten gestützt (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1405 /1406 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1981 - IVa ZR 97/80

    Setzt Rücktritt vom Erbvertrag Abmahnung voraus?

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 114/95
    b) Der in Abschnitt IV des Erbvertrags vorbehaltene Rücktritt (§ 2293 BGB ) ist von der Erblasserin zu notarieller Urkunde vom 6.4.1992 formgerecht (§ 2296 Abs. 2 S. 2 BGB ) erklärt und den Beteiligten zu 2 und 3 durch Übergabe von Ausfertigung seitens des Gerichtsvollziehers zugestellt worden (§ 2296 Abs. 2 S. 1, § 132 Abs. 1 BGB , vgl. BGH NJW 1981, 2299, 2300).
  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 114/95
    (2) Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die vom Landgericht vorgenommene Würdigung der Aussagen des Urkundsnotars wenden, übersieht sie, daß die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen dem Gericht der Tatsacheninstanz obliegt und vom Gericht der weiteren Beschwerde nicht nachgeprüft werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1098, 1100).
  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 114/95
    Es hat die Ausführungen des Sachverständigen auf ihren sachlichen Gehalt, ihre logische Schlüssigkeit und daraufhin überprüft, ob der Sachverständige von dem Sachverhalt ausgegangen ist, den das Landgericht selbst für erwiesen erachtet (vgl. BayObLGZ 1982, 309, 314 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 29.01.2015 - 5 U 1389/14

    Einstweilige Verfügung zur Verhinderung der Eigentumsumschreibung bei

    Aber das ist so nicht nachvollziehbar und im Übrigen auch in der Wertung zu wenig nuanciert, als dass es mit Blick auf den Tatbestand der §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 1 BGB Aussagekraft besitzen könnte, zumal dieser Tatbestand nicht in jedwedem dementiellen Stadium erfüllt ist (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 969; OLG Düsseldorf MDR 2013, 702; OLG München FamRZ 2009, 2033; LG Neuruppin FamRZ 2007, 931).
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