Rechtsprechung
   BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4322
BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96 (https://dejure.org/1996,4322)
BayObLG, Entscheidung vom 29.03.1996 - 3Z BR 21/96 (https://dejure.org/1996,4322)
BayObLG, Entscheidung vom 29. März 1996 - 3Z BR 21/96 (https://dejure.org/1996,4322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde des Betroffenen gegen eine Betreuerbestellung; Befugnis des Landgerichts zur Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers bei Beschwerde des Betreuten gegen die Bestellung; Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers; Umfang des Gegenstands des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erweiterung des Aufgabenkreises durch Beschwerdegericht bei Beschwerde des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf Beschwerde des Betroffenen gegen die Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 715
  • FamRZ 1996, 1035
  • BayObLGZ 1996 Nr. 19
  • BayObLGZ 1996, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96
    Das ergibt sich schon aus dem Wesen des Rechtsmittelverfahrens, das notwendigerweise keine andere Angelegenheit betreffen darf als diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (BGH NJW 1980, 891; BayObLGZ 59, 182, 186 f.; 1963, 105, 106; 1970, 94, 99; Jansen FGG 2. Aufl. § 23 Rn. 4; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 25 Rn. 3; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 23 FGG Rn. 7).

    Stelle des Erstgerichts tritt das Beschwerdegericht, wie ausgeführt, nur in Bezug auf die Angelegenheit, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (BGH NJW 1980, 891) und nur in den Grenzen des Rechtsmittels (vgl. BayObLGZ 1968, 164, 170 f.; 1994, 73, 78 f.; Jansen, Keidel/Kuntze, je aaO.).

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18, 19 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

    Auszug aus BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96
    Stelle des Erstgerichts tritt das Beschwerdegericht, wie ausgeführt, nur in Bezug auf die Angelegenheit, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (BGH NJW 1980, 891) und nur in den Grenzen des Rechtsmittels (vgl. BayObLGZ 1968, 164, 170 f.; 1994, 73, 78 f.; Jansen, Keidel/Kuntze, je aaO.).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1994, 209, 211; 1994, 387; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1896 Rn.7).
  • BayObLG, 19.04.1963 - BReg. 1 Z 155/62
    Auszug aus BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96
    Das ergibt sich schon aus dem Wesen des Rechtsmittelverfahrens, das notwendigerweise keine andere Angelegenheit betreffen darf als diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (BGH NJW 1980, 891; BayObLGZ 59, 182, 186 f.; 1963, 105, 106; 1970, 94, 99; Jansen FGG 2. Aufl. § 23 Rn. 4; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 25 Rn. 3; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 23 FGG Rn. 7).
  • BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1994, 209, 211; 1994, 387; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1896 Rn.7).
  • OLG Zweibrücken, 08.12.2004 - 3 W 187/04

    Betreuerbestellung: Differenzierung zwischen Betreuungsbedürftigkeit und

    Die - erstmalige - Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts wäre jedoch dem Landgericht als Gericht der Erstbeschwerde aus Rechtsgründen verwehrt (vgl. BayObLGZ 1996, 81, 83 = FamRZ 1996, 1035 und BayObLG FamRZ 1998, 1183, 1184).
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03

    Zur Frage, in welchem Umfang der Betreute sein Vermögen zur Vergütung des

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist grundsätzlich nur der Verfahrensgegenstand, über den im ersten Rechtszug entschieden worden ist (vgl. BGH NJW 1980, 891; BayObLGZ 1996, 81).
  • BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97

    Reformatio in peius bei Anfechtung einer Betreuerbestellung durch den Betroffenen

    Falls, wie hier, allein der Betroffene gegen die Bestellung eines Betreuers Beschwerde einlegt, ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens die Bestellung des Betreuers - nur - mit dem in der angefochtenen Entscheidung bezeichneten Aufgabenkreis (BayObLGZ 1996, 81/83).

    Danach ist dem Beschwerdegericht hier die Angelegenheit durch die Beschwerde der Betroffenen nur insoweit angefallen, als das Amtsgericht einen Betreuer mit dem in der angefochtenen Entscheidung bezeichneten Aufgabenkreis bestellt hat (BayObLGZ 1996, 81/83).

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist - in den Grenzen der Beschwerde - allerdings grundsätzlich nur der Verfahrensgegenstand, über den im ersten Rechtszug entschieden worden ist (BGH NJW 1980, 891; BayObLGZ 1996, 81/83 m.w.N.).
  • BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 247/99

    Beschwerde gegen die Entscheidung über einen Betreuerwechsel

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist der Verfahrensgegenstand des ersteh Rechtszugs (vgl. BayObLGZ 1996, 81/83), hier also die Entscheidung über die Person des Betreuers.
  • BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 14/98

    Reformatio in peius bei einer Beschwerde des Betroffenen gegen die Berufung eines

    Das Beschwerdegericht kann daher - in den Grenzen des Rechtsmittels - anstelle des Erstgerichts nur in dem Umfang entscheiden, in dem auch das Erstgericht eine verfahrensgegenständliche Regelung getroffen oder abgelehnt hat (BayObLGZ 1996, 81/83 = MDR 1996, 715 , FamRZ 1996, 1035 mit Literaturhinweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht