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   BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 383/99, 3Z BR 384/99   

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https://dejure.org/2000,15138
BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 383/99, 3Z BR 384/99 (https://dejure.org/2000,15138)
BayObLG, Entscheidung vom 29.03.2000 - 3Z BR 383/99, 3Z BR 384/99 (https://dejure.org/2000,15138)
BayObLG, Entscheidung vom 29. März 2000 - 3Z BR 383/99, 3Z BR 384/99 (https://dejure.org/2000,15138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1903; GG Art. 103 Abs. 1
    Erledigung der Hauptsache durch Tod des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Erledigung der Hauptsache durch Tod des Betreuten, Einwilligungsvorbehalt

Verfahrensgang

  • AG Starnberg - XVII 250/99
  • LG München II - 6 T 4796/99
  • BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 383/99, 3Z BR 384/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1328
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 232/99

    Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 383/99
    Es besteht nach wie vor ein schutzwürdiges Interesse an einer Überprüfung der Anordnung, da mit ihrer Aufhebung als ungerechtfertigt die mit dem Einwilligungsvorbehalt verbundenen Beschränkungen (§ 1903 BGB ) rückwirkend entfallen würden und die Wirksamkeit der von oder gegenüber dem Betroffenen vorgenommenen Rechtsgeschäfte nicht mehr aufgrund des Einwilligungsvorbehalts in Frage gestellt werden könnte (§ 69h FGG ; BayObLG BtPrax 1997, 198/199; FamRZ 1999, 1692/1693).
  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 214/99

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringung durch einstweilige

    Auszug aus BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 383/99
    Dieser Anspruch, der auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist, verpflichtet das Gericht u.a., den Beteiligten die Ausübung ihrer Verfahrensrechte zu ermöglichen (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 248 m.w.N.).
  • BayObLG, 16.05.1997 - 3Z BR 53/97

    Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - Keine Erledigung der

    Auszug aus BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 383/99
    Es besteht nach wie vor ein schutzwürdiges Interesse an einer Überprüfung der Anordnung, da mit ihrer Aufhebung als ungerechtfertigt die mit dem Einwilligungsvorbehalt verbundenen Beschränkungen (§ 1903 BGB ) rückwirkend entfallen würden und die Wirksamkeit der von oder gegenüber dem Betroffenen vorgenommenen Rechtsgeschäfte nicht mehr aufgrund des Einwilligungsvorbehalts in Frage gestellt werden könnte (§ 69h FGG ; BayObLG BtPrax 1997, 198/199; FamRZ 1999, 1692/1693).
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