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   BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98   

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https://dejure.org/1999,5144
BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98 (https://dejure.org/1999,5144)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.1999 - 1Z BR 88/98 (https://dejure.org/1999,5144)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 1999 - 1Z BR 88/98 (https://dejure.org/1999,5144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbrecht an Grundstücken in der ehemaligen DDR; Anwendbarkeit deutschen oder solchen Erbrechts der ehemaligen DDR; Ermittlung des tatsächlichen Willens des Erblassers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen der unterbliebenen Anhörung möglicher gesetzlicher Erben im Verfahren vor dem Nachlaßgericht und im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1470
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98
    Welches Sachrecht danach anzuwenden ist, richtet sich nach den von der Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland vor dem Beitritt in Anlehnung an das internationale Privatrecht entwickelten interlokalen Kollisionsregeln (BGHZ 124, 270/272 f.; 127, 368/370; 128, 41/43; BGH DtZ 1996, 84 f.).

    Im Erbrecht gilt danach die Regel, daß sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung richtet, in deren Geltungsbereich der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (BGHZ 124, 270/273).

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98
    Welches Sachrecht danach anzuwenden ist, richtet sich nach den von der Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland vor dem Beitritt in Anlehnung an das internationale Privatrecht entwickelten interlokalen Kollisionsregeln (BGHZ 124, 270/272 f.; 127, 368/370; 128, 41/43; BGH DtZ 1996, 84 f.).

    die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGH DtZ 1996, 84/85; FamRZ 1995, 481 ; BayObLG FamRZ 1997, 391 ).

  • BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96

    Wirkung des ZGB -DDR und des EGZGB -DDR auf ein im Jahr 1971 errichtetes

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98
    die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGH DtZ 1996, 84/85; FamRZ 1995, 481 ; BayObLG FamRZ 1997, 391 ).

    Der Erblasser kann die Erbfolge für jeden Nachlaßteil gesondert regeln; er kann hinsichtlich des einen Teils kraft Gesetzes, hinsichtlich des anderen Teils kraft letztwilliger Verfügung beerbt werden (BayObLG FamRZ 1997, 391/392; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122).

  • BayObLG, 09.01.1992 - BReg. 1 Z 47/91

    Beschwerde gegen Verwerfung einer Erstbeschwerde als unzulässig; Erstbeschwerde

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98
    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1 ergibt sich aus dem Umstand, daß sie selbst einen Erbschein abweichenden Inhalts beantragt hat und das von ihr beanspruchte Erbrecht durch einen Erbschein gemäß der landgerichtlichen Entscheidung - infolge der dem Erbschein nach §§ 2365 bis 2367 BGB zukommenden Wirkungen - beeinträchtigt wäre (§ 20 Abs. 1 , § 29 Abs. 4 FGG ; BayObLG FamRZ 1988, 1321 ; 1992, 1205).

    a) Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 2 und 3 hat das Landgericht zu Recht bejaht; denn in der Ankündigung des Nachlaßgerichts, einen Erbschein gemäß dem Antrag der Beteiligten zu 1 zu erteilen, lag zugleich die Ankündigung der Zurückweisung des von den Beteiligten zu 2 und 3 in erster Linie gestellten Antrags auf Erteilung eines Erbscheins, der sie als Miterben (zu 1/2 bzw. 1/4) ausweist (BayObLG FamRZ 1992, 1205 ).

  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94

    Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98
    bb) Dagegen richtet sich die Auslegung des Testaments in bezug auf den abgespaltenen Nachlaßteil nach dem dafür geltenden Erbstatut, im vorliegenden Fall also nach § 372 ZGB -DDR (BayObLGZ 1995, 79/89; OLG Köln FamRZ 1994, 591/592).

    dd) Schon in Fällen, in denen die nähere Bestimmung über den Umfang der Einsetzung fehlt (BayObLGZ 1995, 79/89), jedenfalls aber wenn der Erblasser ausdrücklich über seinen "gesamten Nachlass" verfügt, wie hier, ist auch im Fall einer Nachlaßspaltung regelmäßig davon auszugehen, daß die Erbeinsetzung das gesamte Vermögen und damit auch die verschiedenen Erbstatuten unterliegenden Nachlaßteile insgesamt erfassen will.

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 59/93

    Reichweite des Amtsermittlungsgrundsatzes bei Erteilung des

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98
    Die Amtsermittlungspflicht des Gerichts (§ 12 FGG ) umfaßt in einem solchen Fall auch die Ermittlung der am Verfahren zu beteiligenden gesetzlichen Erben, um damit die Grundlage für eine verfahrensrechtlich einwandfreie Entscheidung zu schaffen (vgl. BayObLG DNotZ 1994, 178/180).
  • OLG Hamm, 03.07.1997 - 15 W 94/97

    Errichtung letztwilliger Verfügungen; Anordnung einer Testamentsvollstreckung;

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98
    Der Erblasser kann die Erbfolge für jeden Nachlaßteil gesondert regeln; er kann hinsichtlich des einen Teils kraft Gesetzes, hinsichtlich des anderen Teils kraft letztwilliger Verfügung beerbt werden (BayObLG FamRZ 1997, 391/392; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122).
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 41/94

    Nichtigkeit eines mangels behördlicher Genehmigung schwebend unwirksamen

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98
    Welches Sachrecht danach anzuwenden ist, richtet sich nach den von der Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland vor dem Beitritt in Anlehnung an das internationale Privatrecht entwickelten interlokalen Kollisionsregeln (BGHZ 124, 270/272 f.; 127, 368/370; 128, 41/43; BGH DtZ 1996, 84 f.).
  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 26/93

    Erbscheinsverfahren; Echtes FGG-Verfahren; Beschwerdeinstanz; Hilfsantrag ;

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98
    bb) Dagegen richtet sich die Auslegung des Testaments in bezug auf den abgespaltenen Nachlaßteil nach dem dafür geltenden Erbstatut, im vorliegenden Fall also nach § 372 ZGB -DDR (BayObLGZ 1995, 79/89; OLG Köln FamRZ 1994, 591/592).
  • BGH, 17.11.1994 - III ZR 70/93

    Rechtsfolgen eines zu Zeiten der früheren DDR geschlossenen Beratervertrages

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98
    Welches Sachrecht danach anzuwenden ist, richtet sich nach den von der Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland vor dem Beitritt in Anlehnung an das internationale Privatrecht entwickelten interlokalen Kollisionsregeln (BGHZ 124, 270/272 f.; 127, 368/370; 128, 41/43; BGH DtZ 1996, 84 f.).
  • BayObLG, 19.02.1991 - BReg. 1a Z 79/90

    Erbfolge; BRD; Immobiliarvermögen; DDR; Kollisionsrecht; Nachlaßspaltung;

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 49/94

    Erbrechtliche Verhältnisse an Grundstücken in der früheren DDR

  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 1 Z 74/87

    Recht; Beschwerde; Erteilung; Testamentsvollstreckerzeugnis

  • BayObLG, 28.10.1960 - BReg. 1 Z 39/60

    Voraussetzungen einer Erbeinsetzung im Hinblick auf die Zuwendung einzelner

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