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   BayObLG, 29.04.1999 - 2Z BR 177/98   

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https://dejure.org/1999,9973
BayObLG, 29.04.1999 - 2Z BR 177/98 (https://dejure.org/1999,9973)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.1999 - 2Z BR 177/98 (https://dejure.org/1999,9973)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 1999 - 2Z BR 177/98 (https://dejure.org/1999,9973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28
    Erledigung der Hauptsache im Wohngeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Passau - 1 UR II 12/98
  • LG Passau - 2 T 198/98
  • BayObLG, 29.04.1999 - 2Z BR 177/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 853
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 217/98

    Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1999 - 2Z BR 177/98
    Wäre das Verfahren nur hinsichtlich des Differenzbetrages für erledigt erklärt worden, hätte die restliche Forderung sowohl auf den Beschluß über den Wirtschaftsplan als auch auf den Beschluß über die Jahresabrechnung gestützt werden können (BayObLG WE 1998, 270 f.; Pfälzisches OLG Zweibrücken WE 1999, 117 m.w.N.; Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. § 28 Rn. 44; vgl. auch BGH FGPrax 1996, 49 mit Anmerkung Demharter).
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1999 - 2Z BR 177/98
    Wäre das Verfahren nur hinsichtlich des Differenzbetrages für erledigt erklärt worden, hätte die restliche Forderung sowohl auf den Beschluß über den Wirtschaftsplan als auch auf den Beschluß über die Jahresabrechnung gestützt werden können (BayObLG WE 1998, 270 f.; Pfälzisches OLG Zweibrücken WE 1999, 117 m.w.N.; Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. § 28 Rn. 44; vgl. auch BGH FGPrax 1996, 49 mit Anmerkung Demharter).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92

    Entlastung des Verwalters als Billigung der Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1999 - 2Z BR 177/98
    c) Im Wohngeldverfahren sind anders als in sonstigen Wohnungseigentumsverfahren dem mit seiner Zahlung säumigen Wohnungseigentümer grundsätzlich auch die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller aufzuerlegen, da es unbillig wäre, im Fall des Verzugs eines zahlungsunwilligen oder zahlungsunfähigen Eigentümers die übrigen Wohnungseigentümer auch noch mit den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu belasten (BayObLG WuM 1992, 329 f. m.w.N.; Palandt/Bassenge § 47 WEG Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Fälligkeit der Wohngeldzahlung nach

    Im Wohngeldverfahren sind anders als in sonstigen Wohnungseigentumsverfahren dem mit der Zahlung säumigen Wohnungseigentümer grundsätzlich auch die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin aufzulegen, weil es unbillig wäre, im Falle des Verzuges die übrigen Wohnungseigentümer auch noch mit den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu belasten (vgl. BayObLG NZM 1999, 853 f).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00

    Begrenzung des Wirtschaftsplans durch den Jahresabschluss

    Danach wird ein Zahlungsanspruch aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplans nicht durch den Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung hinfällig; er wird dadurch lediglich der Höhe nach begrenzt; im übrigen kann der Zahlungsanspruch weiterhin auf den Eigentümerbeschluss über den Wirtschaftsplan gestützt werden (BGHZ 131, 228/231; BayObLG NZM 1999, 853 f.; 2000, 298 f.).
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99

    Beschwerdewert nach einseitiger Erledigungserklärung in WEG -Sachen

    Maßgeblich ist ab Eintritt des erledigenden Ereignisses und nicht erst ab Erledigungserklärung (vgl. BayObLG NZM 1999, 853; Merle a.a.O. § 44 Rd. 99) der Wert des Beschlussanfechtungsantrags zuzüglich der (Mehr-)Kosten des erledigten Teils, also der genannten 540, 00 DM.
  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 93/99

    Geltendmachug von Wohngeldansprüchen

    Damit kann die Antragstellerin den Wohngeldanspruch auch nach der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung 1997 auf den Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan 1997 stützen (vgl. BGHZ 131, 228/231; BayObLG WE 1997, 270 f.; BayObLG NZM 1999, 853 f.; OLG Zweibrücken WE 1999, 1.17; Wenzel WE 1997, 124 f.; Demharter FGPrax 1999, 134).
  • AG Leipzig, 13.10.2008 - 151 C 7184/07
    Werden Wohngeldvorschüsse aus dem Wirtschaftsplan gerichtlich geltend gemacht, erledigt sich die Hauptsache durch den Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung nur insoweit, als dieser eine geringere Wohngeldschuld als der Wirtschaftsplan ausweist (Bayr.OLG, Beschluss vom 29.04.1999, Az.: 2 Z BR 177/98).
  • KG, 27.11.2007 - 13 Wx 9/07

    Zur Nichgtigkeit einer Verwalterwahl und zur Prozessführungsbefugnis des

    Im Wohngeldverfahren sind anders als in sonstigen Wohnungseigentumsverfahren dem mit der Zahlung säumigen Wohnungseigentümer grundsätzlich auch die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin aufzulegen, weil es unbillig wäre, im Falle des Verzuges die übrigen Wohnungseigentümer auch noch mit den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu belasten (vgl. BayObLG NZM 1999, 853 f).
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