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   BayObLG, 29.05.1998 - 3Z BR 137/98   

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https://dejure.org/1998,6536
BayObLG, 29.05.1998 - 3Z BR 137/98 (https://dejure.org/1998,6536)
BayObLG, Entscheidung vom 29.05.1998 - 3Z BR 137/98 (https://dejure.org/1998,6536)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Mai 1998 - 3Z BR 137/98 (https://dejure.org/1998,6536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 127, § 13a
    Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 17 HKT 5501/98
  • BayObLG, 29.05.1998 - 3Z BR 137/98

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1116
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 01.09.1992 - 1 W 4144/92

    Erledigung; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Einstweilige Anordnung; Unterbringung;

    Auszug aus BayObLG, 29.05.1998 - 3Z BR 137/98
    Da dies hier nicht geschehen ist, hätte schon das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verwerfen müssen, weil für eine Sachentscheidung kein Raum mehr war (vgl. BayObLGZ 1993, 82; KG FamRZ 1993, 84 ).
  • OLG Zweibrücken, 24.10.1989 - 3 W 27/89
    Auszug aus BayObLG, 29.05.1998 - 3Z BR 137/98
    Das Registergericht hat nunmehr die Rechtsfrage selbst zu prüfen und über die Anmeldung zu entscheiden (vgl. OLG Zweibrücken Rpfleger 1990, 77; Jansen § 127 Rn. 15; Keidel/Winkler § 127 Rn. 45; Bassenge/Herbst § 127 FGG Rn. 4).
  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus BayObLG, 29.05.1998 - 3Z BR 137/98
    Da dies hier nicht geschehen ist, hätte schon das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verwerfen müssen, weil für eine Sachentscheidung kein Raum mehr war (vgl. BayObLGZ 1993, 82; KG FamRZ 1993, 84 ).
  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03

    Verwaltervergütung - Gültigkeit von Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan trotz

    Dies hat zur Folge, dass der Antrag wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses an einer Sachentscheidung bereits als unzulässig abzuweisen gewesen wäre und die hiergegen gerichtete Beschwerde als unzulässig zu verwerfen ist (BayObLG WE 1993, 343; MDR 1998, 1116; Jennissen NZM 2002, 594/600).
  • OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03

    Erledigung der Hauptsache der Anfechtung einer Verwalterbestellung mit Ablauf des

    Von dem Grundsatz der Unzulässigkeit eines Rechtsmittels ist indes dann eine Ausnahme zu machen, wenn das Amtsgericht trotz Erledigung eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen hat; denn dann muss für einen Beteiligten die Möglichkeit bestehen, die Erledigung geltend zu machen und sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (vgl. BayObLG WuM 1992, 644, MDR 1998, 1116, NZM 2000, 556 u. ZMR 2001, 366; Keidel/Meyer-Holz, FGG 15. Auflage, § 27 Rdn. 51; Jennissen NZM 2002, 594 [599]).
  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03

    Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer

    Ergeht trotz Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren eine Hauptsacheentscheidung, so ist hiergegen die sofortige weitere Beschwerde zulässig; die Erstbeschwerde ist unter Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts als unzulässig zu verwerfen, wenn sie der Beschwerdeführer nicht entsprechend den zuvor dargestellten Grundsätzen umgestellt hat, (vgl. BayObLG MDR 1998, 1116/1117; Keidel/Meyer-Holz § 27 Rn. 51).
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 100/04

    Anfechtbarkeit einer Ungültigkeitsentscheidung durch den Verwalter - Zulässigkeit

    Dadurch ist die ursprünglich zulässige Beschwerde unzulässig geworden und wäre vom Beschwerdegericht zu verwerfen gewesen, da das Rechtsmittel nicht auf den Kostenpunkt beschränkt wurde (st. Rspr.; vgl. z.B. BayObLG MDR 1998, 1116/1117).
  • BayObLG, 19.05.2003 - 3Z BR 79/03

    Entscheidung über einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der

    Ergeht trotz Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren eine Hauptsacheentscheidung, so ist hiergegen die (sofortige) weitere Beschwerde zulässig; die Erstbeschwerde ist unter Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichtes als unzulässig zu verwerfen, wenn sie der Beschwerdeführer nicht entsprechend den zuvor dargestellten Grundsätzen umgestellt hat (vgl. BayObLG MDR 1998, 1116/1117; Keidel/Meyer-Holz § 27 Rn. 51).
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