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   BayObLG, 29.06.1984 - BReg. 3 Z 136/84   

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https://dejure.org/1984,2008
BayObLG, 29.06.1984 - BReg. 3 Z 136/84 (https://dejure.org/1984,2008)
BayObLG, Entscheidung vom 29.06.1984 - BReg. 3 Z 136/84 (https://dejure.org/1984,2008)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juni 1984 - BReg. 3 Z 136/84 (https://dejure.org/1984,2008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gründung; Bildung; Firma; Gesellschafter; Firmenname; GmbH

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 943
  • BB 1984, 1507
  • DB 1984, 1821
  • Rpfleger 1984, 420
  • BayObLGZ 1984, 167
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 10.06.1985 - BReg. 3 Z 55/85

    Täuschungseignung des Firmenbestandteils "Institut"

    Im Regelfall ist es erforderlich, die insoweit maßgebende Verkehrsauffassung durch Einholung einer oder mehrerer gutachtlicher Stellungnahmen gemäß § 12 FGG zu ermitteln ( BayObLGZ 1983, 310 /313; 1984, 167/169).

    Dabei kommt den gutachtlichen Stellungnahmen von Industrie- und Handelskammern sowie der Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelstages besondere Bedeutung zu; denn in solchen Gutachten kommt zum Ausdruck, welche Auffassung in den kaufmännischen Kreisen herrscht (BayObLG GmbH-Rdsch 1983, 2391240; BayObLGZ 1984, 167/169).

  • BayObLG, 21.03.1986 - BReg. 3 Z 148/85
    [7] (2) Die Täuschungseignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; Maßstab für seine Beurteilung ist die Verkehrsauffassung ( BayObLGZ 1984, 167 [168]; 1985, 215 [217]; Staub-Hüffer , § 18 Rdnr. 29).

    Im Regelfall ist es erforderlich, die insoweit maßgebende Verkehrsauffassung durch Erholung einer oder mehrerer gutachtlicher Stellungnahmen gemäß § 12 FGG zu ermitteln ( BayObLGZ 1983, 310 [313]; 1984, 167 [169]; 1985, 215 [217]).

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