Rechtsprechung
BayObLG, 29.06.1984 - BReg. 3 Z 136/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gründung; Bildung; Firma; Gesellschafter; Firmenname; GmbH
Papierfundstellen
- MDR 1984, 943
- BB 1984, 1507
- DB 1984, 1821
- Rpfleger 1984, 420
- BayObLGZ 1984, 167
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 10.06.1985 - BReg. 3 Z 55/85
Täuschungseignung des Firmenbestandteils "Institut"
Im Regelfall ist es erforderlich, die insoweit maßgebende Verkehrsauffassung durch Einholung einer oder mehrerer gutachtlicher Stellungnahmen gemäß § 12 FGG zu ermitteln ( BayObLGZ 1983, 310 /313; 1984, 167/169).Dabei kommt den gutachtlichen Stellungnahmen von Industrie- und Handelskammern sowie der Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelstages besondere Bedeutung zu; denn in solchen Gutachten kommt zum Ausdruck, welche Auffassung in den kaufmännischen Kreisen herrscht (BayObLG GmbH-Rdsch 1983, 2391240; BayObLGZ 1984, 167/169).
- BayObLG, 21.03.1986 - BReg. 3 Z 148/85 [7] (2) Die Täuschungseignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; Maßstab für seine Beurteilung ist die Verkehrsauffassung ( BayObLGZ 1984, 167 [168]; 1985, 215 [217];… Staub-Hüffer , § 18 Rdnr. 29).
Im Regelfall ist es erforderlich, die insoweit maßgebende Verkehrsauffassung durch Erholung einer oder mehrerer gutachtlicher Stellungnahmen gemäß § 12 FGG zu ermitteln ( BayObLGZ 1983, 310 [313]; 1984, 167 [169]; 1985, 215 [217]).