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   BayObLG, 29.06.2004 - 1Z AR 76/04   

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https://dejure.org/2004,15737
BayObLG, 29.06.2004 - 1Z AR 76/04 (https://dejure.org/2004,15737)
BayObLG, Entscheidung vom 29.06.2004 - 1Z AR 76/04 (https://dejure.org/2004,15737)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 1Z AR 76/04 (https://dejure.org/2004,15737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    UmwG § 20 Abs. 1; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; UmwG § 20 Abs. 1
    Gerichtsstandsbestimmung und Fortgeltung einer Gerichtsstandsvereinbarung nach Verschmelzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fortgeltung einer Gerichtsstandsvereinbarung nach Verschmelzung der prorogationsbefugten Vertragspartei; Voraussetzungen für eine Bestimmung des zuständigen Gerichts

Verfahrensgang

  • AG Eberswalde - 2 C 378/04
  • AG München - 154 C 13826/04
  • BayObLG, 29.06.2004 - 1Z AR 76/04
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2004 - 1Z AR 76/04
    Die Bindungswirkungen eines Verweisungsbeschlusses (§ 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO) tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundsatzes nicht hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 2003, 187/190; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2004 - 1Z AR 76/04
    Dies gewinnt aber im vorliegenden Fall keine Bedeutung, da die Klägerin ihr Wahlrecht gemäß § 35 ZPO zugunsten des Amtsgerichts München dadurch verbindlich ausgeübt hat, dass sie im Antrag auf Erlass des Mahnbescheids das Amtsgericht München als das Gericht bezeichnet hat, das für das streitige Verfahren zuständig ist (§ 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO; vgl. BGH NJW 1993, 1273).
  • BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03

    Fehlende Bindungswirkung eines unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2004 - 1Z AR 76/04
    Die Bindungswirkungen eines Verweisungsbeschlusses (§ 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO) tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundsatzes nicht hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 2003, 187/190; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
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