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   BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99   

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https://dejure.org/1999,3063
BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99 (https://dejure.org/1999,3063)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1999 - 3Z BR 271/99 (https://dejure.org/1999,3063)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 1999 - 3Z BR 271/99 (https://dejure.org/1999,3063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsbetreuer; Stundensatz; Vergütung; Beschwerde; Staatskasse; Ausbildung; Lehre

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung, Stundensatz, abgeschlossene Lehre, Berufsbildungsgesetz

  • Judicialis

    FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 69e Satz 1; ; FGG § 56g Abs. 5 Satz 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; BBiG § 76 Abs. 1; ; BBiG § 76 Abs. 3; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuervergütung - Ausbilderprüfung statt Berufsausbildung

Verfahrensgang

  • AG Bayreuth - XVII 1012/92
  • LG Bayreuth - 15 T 75/99
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 554
  • BayObLGZ 1999, 291
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die

    (4) Mit einer abgeschlossenen Lehre vergleichbar ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht und der Ausbildungserfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 124; BtPrax 2000, 33; OLG Hamm OLGR 2002, 159; Jürgens in Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 3 VBVG Rn. 7; Jaschinski in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 3 VBVG Rn. 12; MünchKommBGB/Fröschle 5. Aufl. § 4 VBVG Rn. 13, vgl. auch Staudinger/ Bienwald [2006] § 1908 i Rn. 315).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Die von der Rechtsbeschwerde angeführte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. September 1999 (FamRZ 2000, 554) befasst sich mit § 76 Abs. 3 BBiG aF (jetzt § 30 Abs. 6 BBiG), der es ausnahmsweise zur Vermeidung von Härtefällen erlaubt, dass Personen, die die Voraussetzungen für eine fachliche Eignung nach § 76 Abs. 1 BBiG aF (jetzt § 30 Abs. 2, 4, 5 BBiG) nicht erfüllen, die fachliche Eignung widerruflich zuerkannt werden kann (Knopp/Kraegeloh BBiG 4. Aufl. § 76 Rn. 5; vgl. zu § 30 Abs. 6 BBiG: BT-Drucks 15/3980 S. 49).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 503/01

    Berufsbetreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Fachschulabschluss als

    Ebenso hat das BayObLG (BtPrax 2000, 33) die Ausbildungsberechtigung für Bankkaufleute gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz lediglich dem § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG, nicht aber dessen Nr. 2 gleichgesetzt.
  • BayObLG, 12.04.2000 - 3Z BR 99/00

    Fortbildung keine abgeschlossene Lehre

    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG ) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG , SS 34, 36 Berufsbildungsgesetz ( BBiG ); BayObLGZ 1999, 291/293; PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64 ).

    Erkennt die Behörde mit Bescheid nach § 76 Abs. 3 BBiG an, daß der Antragsteller die, als Ausbilder erforderliche fachliche Eignung besitzt, so ersetzt sie durch ihre Entscheidung die nach Abs. 1 erforderliche fehlende Ausbildung und Prüfung (vgl. BayObLGZ 1999, 291).

  • BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00

    Nicht abgeschlossenes Jurastudium

    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG ) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG , §§ 34, 36 BBiG ; BayObLGZ 1999, 291/293; PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64 ).
  • BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03

    Fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers als absoluter Beschwerdegrund

    Sollte dieser Ausbildungsgang hinreichend fundierte rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse vermitteln, die auch für die Führung von Betreuungen nutzbar sind (vgl. für die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau LG Saarbrücken BtPrax 2002, 272 [Ls]; zur Industriekauffrau LG Koblenz FamRZ 2000, 181) ist die Zuerkennung der fachlichen Eignung als Ausbilder der abgeschlossenen Lehre selbst vergleichbar (BayObLGZ 1999, 291 = FamRZ 2000, 554).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/00

    Berufsbetreuervergütung aus der Staatskasse: Stundensatzerhöhung infolge

    Ebenso hat das Bay- ObLG (BtPrax 2000, 33 = JurBüro 2000, 92 = BayObLGZ 1999 Nr. 63) die Ausbildungsberechtigung für Bankkaufleute gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz lediglich einer abgeschlossenen Lehre, nicht jedoch einer Hochschulausbildung gleichgesetzt.
  • KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02

    Betreuervergütung: Qualifikation als Rechtsbeistand für Erbrecht nach altem Recht

    Diese Regel schließt jedoch nicht aus, dass eine anerkannte gleichwertige Ausbildung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG auch dann vorliegen kann, wenn der Staat in einem förmlichen Verfahren eine Tätigkeit als Ausbildung anerkennt (vgl. BayObLG, BtPrax 2000, 33-34 für die Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz).
  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 15 W 125/01

    Zur Frage ob die Ausbildung zum Krankenpflegerhelfer mit einer Lehre nach § 1

    Einer abgeschlossenen Lehre gleichwertig ist eine Ausbildung in der Regel, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (BayObLG BtPrax 2000, 33).
  • LG Kassel, 03.02.2022 - 3 T 22/22
    Im Rahmen einer klassischen kaufmännischen Ausbildung gehört die Vermittlung solcher Kenntnisse regelmäßig zum Kernbereich (vgl. BayObLG, JurBüro 2000, 92 - Bankkaufmann; LG Koblenz, JurBüro 1999, 653 - Industriekauffrau).
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02

    Befähigung der Betreuerin - hauswirtschaftliche Betriebsleiterin

  • OLG Braunschweig, 29.08.2001 - 2 W 93/01

    Arbeitspädagogik; arbeitspädagogische Kenntnisse; Ausbildereignung;

  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 142/00

    Ausbildung zum mittleren Beamten der Deutschen Bundesbahn entspricht

  • LG Bielefeld, 07.07.2015 - 23 T 429/15

    Festsetzung einer höheren Vergütung für eine Betreuungstätigkeit

  • BayObLG, 22.03.2000 - 3Z BR 63/00
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