Rechtsprechung
BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 147/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 46 Abs. 4 § 102 § 103 Abs. 1
Nachlasswert eines vom Erblassers aufgelassenen und erst nach seinem Tod umgeschriebenen Grundstückes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Notare Bayern , S. 29 (Rechtsprechungsübersicht)
Die Kostenrechtsprechung des BayObLG im Jahr 2004
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde betreffend den Geschäftswert der Eröffnung der Verfügungen von Todes; Einordnung des Werts eines noch vom Erblasser aufgelassenen Grundstücks aber noch nicht zu Lebzeiten umgeschriebenen Grundstücks zum Nachlass ; Geschäftswert für eine Testamentseröffnung ; ...
Verfahrensgang
- AG Fürth, 10.03.2003 - VI 818/99
- LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2004 - 7 T 4521/03
- BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 147/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 998
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 122/04
Bewertung eines zu einem Nachlass gehörenden Hotelbetriebs
Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 147/04
Die Bewertung des Grundstücks nach der vereinfachten Sachwertmethode (§ 19 Abs. 2 KostO; vgl. hierzu zuletzt Senatsbeschluss vom 28.7.2004 - 3Z BR 122/04), deren Ergebnis den Akten nur mittelbar, nämlich aus dem Erinnerungsschreiben des Ehemannes der Beteiligten vom 14.11.2002, entnommen werden kann, ist im Grundsatz ebenfalls nicht zu beanstanden und wird von der Beteiligten auch nicht angegriffen. - BGH, 21.06.1972 - IV ZR 69/71
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Auszug aus BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 147/04
Die von der Beteiligten zitierten und auch vom Landgericht wiedergegebene Aussage des Bundesgerichtshofs (BGHZ 59, 210/211), eine Schenkung sei nicht erst mit Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch, sondern bereits mit der Auflassung vollzogen, steht dieser Annahme nicht entgegen.
- BGH, 22.02.2023 - IV ZB 13/22
Bemessung des Werts der Beschwer in der Rechtsmittelinstanz nach dem …
Soweit das Berufungsgericht ausgeführt hat, es sei anerkannt, dass eine Forderung des Erben gegen den Erblasser im Rahmen der Ermittlung des Nachlasswertes zu berücksichtigen sei und zur Begründung seiner Ansicht auf Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 2005, 998) und des Landgerichts Frankenthal (Rpfleger 1986, 435) sowie eine Kommentierung (…Zivier in Toussaint, Kostenrecht 52. Aufl. § 40 GNotKG Rn. 6 "Schulderlass") verwiesen hat, betreffen die Ausführungen dort - wie die Rechtsbeschwerde zutreffend einwendet - Fallkonstellationen, in denen die Bewertung nach anderen Grundsätzen erfolgt.