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   BayObLG, 29.10.1998 - 1Z BR 7/98   

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https://dejure.org/1998,4296
BayObLG, 29.10.1998 - 1Z BR 7/98 (https://dejure.org/1998,4296)
BayObLG, Entscheidung vom 29.10.1998 - 1Z BR 7/98 (https://dejure.org/1998,4296)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 1Z BR 7/98 (https://dejure.org/1998,4296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 182
    Annahme als Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Aufhebung eines Adoptionsbeschlusses; Unabänderbarkeit eines Adoptionsbeschlusses ab dem Zeitpunkt seines Erlasses; Beginn der Rechtsmittelfrist; Wirksamkeit eines Annahmebeschlusses; Berechnung der Zustellungszeit; Ablieferung des Schriftstücks bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unabänderbarkeit eines Beschlusses, der die Annahme als Kind ausspricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1379
  • FamRZ 1999, 1667
  • BayObLGZ 1998, 279
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1998 - 1Z BR 7/98
    (1) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß eine förmliche Einwilligung von Kindern des Annehmenden weder gesetzlich vorgeschrieben noch aus Gründen des Verfassungsrechts geboten ist, daß aber gemäß § 1769 BGB den Abkömmlingen des Annehmenden im Adoptionsverfahren rechtliches Gehör zu gewähren ist (BVerfG FamRZ 1994, 493/494; BVerfG NJW 1988, 1963 = FamRZ 1988, 1247; vgl. MünchKomm/Lüderitz BGB 3. Aufl. § 1769 Rn. 7).

    (3) Anders als in den vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fällen (BVerfG NJW 1988, 1963 und FamRZ 1994, 493) hat die Beteiligte zu 3 ihre Einwände gegen die Adoption vorgetragen, das Vormundschaftsgericht hat sich mit ihnen in seiner Entscheidung auseinandergesetzt.

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1998 - 1Z BR 7/98
    (1) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß eine förmliche Einwilligung von Kindern des Annehmenden weder gesetzlich vorgeschrieben noch aus Gründen des Verfassungsrechts geboten ist, daß aber gemäß § 1769 BGB den Abkömmlingen des Annehmenden im Adoptionsverfahren rechtliches Gehör zu gewähren ist (BVerfG FamRZ 1994, 493/494; BVerfG NJW 1988, 1963 = FamRZ 1988, 1247; vgl. MünchKomm/Lüderitz BGB 3. Aufl. § 1769 Rn. 7).

    (3) Anders als in den vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fällen (BVerfG NJW 1988, 1963 und FamRZ 1994, 493) hat die Beteiligte zu 3 ihre Einwände gegen die Adoption vorgetragen, das Vormundschaftsgericht hat sich mit ihnen in seiner Entscheidung auseinandergesetzt.

  • BAG, 27.07.1970 - 5 AZR 166/70

    Rechtswirksamkeit von Zustellungen - Postalische Dienstanweisungen - Prozessuale

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1998 - 1Z BR 7/98
    (4) Eine Ersatzzustellung ist nach § 182 ZPO mit Abgabe der schriftlichen Benachrichtigung und Niederlegung der Sendung bei dem zuständigen Wohnortpostamt dann als wirksam vollzogen anzusehen, wenn das zuzustellende Schriftstück beim zuständigen Postamt abgeliefert wird (vgl. BAG NJW 1970, 1894; Zöller/Stöber § 182 Rn. 5).
  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1998 - 1Z BR 7/98
    Danach kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem ein Schriftstück in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, dagegen nicht auf die Weiterleitung an den zuständigen Bearbeiter (vgl. BVerfG NJW 1984, 1237; NJW 1991, 2076; NJW 1980, 580).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1998 - 1Z BR 7/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 67, 348) sowie der des Bundesgerichtshofs (BGHZ 98, 382) ist eine solche Bestimmung aus dem übergeordneten öffentlichen Interesse an der Erhaltung leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe gerechtfertigt und soll die Zerschlagung des landwirtschaftlichen Betriebes vermeiden.
  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 143/85

    Bemessung des Pflichtteils an einem landwirtschaftlichen Betrieb

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1998 - 1Z BR 7/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 67, 348) sowie der des Bundesgerichtshofs (BGHZ 98, 382) ist eine solche Bestimmung aus dem übergeordneten öffentlichen Interesse an der Erhaltung leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe gerechtfertigt und soll die Zerschlagung des landwirtschaftlichen Betriebes vermeiden.
  • BayObLG, 14.03.1986 - BReg. 1 Z 10/86

    Antragsberechtigung; Annehmender; Kinder; Antrag; Aufhebung; Annahmeverhältnis;

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1998 - 1Z BR 7/98
    Auf den "Antrag" der Beteiligten zu 3 konnte kein Aufhebungsverfahren eingeleitet werden, da einem Kind des Annehmenden kein Antragsrecht (§§ 1769, 1771 BGB) und keine Einwilligungsbefugnis zusteht (vgl. BayObLG Rpfleger 1986, 259/260 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90

    Effektivität des Rechtsschutzes in Zivilrechtsstreitigkeiten - Anspruch auf

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1998 - 1Z BR 7/98
    Danach kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem ein Schriftstück in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, dagegen nicht auf die Weiterleitung an den zuständigen Bearbeiter (vgl. BVerfG NJW 1984, 1237; NJW 1991, 2076; NJW 1980, 580).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.1996 - 3 W 99/96
    Auszug aus BayObLG, 29.10.1998 - 1Z BR 7/98
    Ob dies es rechtfertigen würde, den Adoptionsbeschluß vom 16.11.1992 aufzuheben, obwohl dieser gemäß § 56e Satz 3 FGG mit seinem Erlaß für das Gericht dadurch unabänderlich geworden war, daß die Entscheidung nach der Unterzeichnung durch den Richter mit dessen Willen aus der Verfügungsgewalt des Gerichts gelangte und zur Zustellung an den Annehmenden hinausgegeben wurde (vgl. OLG Düsseldorf StAZ 1996, 366/367; OLG Celle StAZ 1971, 114/115; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. Rz. 26 m.w.N.; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 7. Aufl. FGG Rz. 5, jeweils zu § 56e FGG), bedarf hier keiner Entscheidung; denn es fehlt jedenfalls an der Kausalität einer etwaigen Verletzung des rechtlichen Gehörs.:.
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1998 - 1Z BR 7/98
    Danach kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem ein Schriftstück in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, dagegen nicht auf die Weiterleitung an den zuständigen Bearbeiter (vgl. BVerfG NJW 1984, 1237; NJW 1991, 2076; NJW 1980, 580).
  • OLG Köln, 18.06.2001 - 16 Wx 1/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren

    Hieraus wird zum Teil in der Rechtsprechung hergeleitet, dass zur Vermeidung einer Verfassungsbeschwerde über die Zulassung einer außerordentlichen Beschwerde trotz der gesetzlich in § 56e S. 3 FGG bestimmten Unanfechtbarkeit eine Korrekturmöglichkeit durch die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu schaffen sei, wobei allerdings der Rechtsfolgenausspruch auf die Beseitigung der Rechtskraft des Adoptionsbeschlusses und die Zurückweisung an das Amtsgericht zu beschränken sei, das sodann unter Berücksichtigung des Vorbringens der Beteiligten darüber zu entscheiden habe, ob der Adoptionsbeschluss aufzuheben oder aufrechtzuerhalten sei (so LG Koblenz FamRZ 2000, 1095 = NJW-RR 2000, 959; ablehnend Soergel/Liermann, BGB 13. Auflage, § 1752 Rdn. 17; offengelassen in BayObLG FamRZ 1999, 1667 [1669]).
  • BayObLG, 14.01.1999 - 2Z BR 187/98

    Fristbeginn bei Ersatzzustellung durch Niederlegung

    Die Kenntnisnahme des Zustellungsempfängers von dem zuzustellenden Schriftstück ist nicht erforderlich (BayObLGZ 1998, 279/282 m.w.N.).
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