Rechtsprechung
BayObLG, 30.01.1974 - BReg. 2 Z 60/73 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,10943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1974, 30
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 19.08.1996 - 20 W 174/96
Bewilligung einer Auflassungsvormerkung durch Erbengemeinschaft
Dabei kann dahinstehen, ob man die Eintragungsbewilligung nach der nunmehr überwiegenden Meinung als rein verfahrensrechtliche Erklärung ansieht (OLG Hamm Rpfleger 1989, 148, 149; BayObLG NJW-RR 1993, 283, 284 = Rpfleger 1993, 189;… Staudinger/Gursky, BGB, 13. Aufl., § 185 Rn. 97;… Palandt/Bassenge, BGB, 55. Aufl., Überbl. von. § 873 Rn. 12;… Jauernig/Jauernig, BGB, 7. Aufl., § 873 Anm. IV2 b;… Demharter a.a.O., Rn. 13, KEHE/Ertl a.a.O., Rn. 18, Meikel/ Lichtenberger a.a.O., Rn. 37, je zu § 19) oder nach der früher herrschend gewesenen Meinung von der Doppelnatur als eine zwar verfahrensrechtliche, aber auch rechtsgeschäftliche Willenserklärung (BayObLGZ 1974, 30, 34;… weitere Nachweise bei KEHE/Ertl a.a.O. § 19 Rn. 16). - BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 29/85
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nur bezüglich eines Teiles …
Bezieht sich eine UnterwerMittBayNot 1985 Heft 3 fungserklärung auf das gesamte Grundpfandrecht, so wird die dingliche Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers durch Eintragung der Unterwerfungsklausel nicht ungünstiger gestaltet, sondern günstiger; denn die dingliche Wirkung der Unterwerfungserklärung bedeutet eine Verstärkung des Grundpfandrechts (vgl. BayObLGZ 1974, 30 /35 [= DNotZ 1974, 376]).