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   BayObLG, 30.01.1974 - BReg. 2 Z 60/73   

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https://dejure.org/1974,10943
BayObLG, 30.01.1974 - BReg. 2 Z 60/73 (https://dejure.org/1974,10943)
BayObLG, Entscheidung vom 30.01.1974 - BReg. 2 Z 60/73 (https://dejure.org/1974,10943)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Januar 1974 - BReg. 2 Z 60/73 (https://dejure.org/1974,10943)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1974, 30
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 19.08.1996 - 20 W 174/96

    Bewilligung einer Auflassungsvormerkung durch Erbengemeinschaft

    Dabei kann dahinstehen, ob man die Eintragungsbewilligung nach der nunmehr überwiegenden Meinung als rein verfahrensrechtliche Erklärung ansieht (OLG Hamm Rpfleger 1989, 148, 149; BayObLG NJW-RR 1993, 283, 284 = Rpfleger 1993, 189; Staudinger/Gursky, BGB, 13. Aufl., § 185 Rn. 97; Palandt/Bassenge, BGB, 55. Aufl., Überbl. von. § 873 Rn. 12; Jauernig/Jauernig, BGB, 7. Aufl., § 873 Anm. IV2 b; Demharter a.a.O., Rn. 13, KEHE/Ertl a.a.O., Rn. 18, Meikel/ Lichtenberger a.a.O., Rn. 37, je zu § 19) oder nach der früher herrschend gewesenen Meinung von der Doppelnatur als eine zwar verfahrensrechtliche, aber auch rechtsgeschäftliche Willenserklärung (BayObLGZ 1974, 30, 34; weitere Nachweise bei KEHE/Ertl a.a.O. § 19 Rn. 16).
  • BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 29/85

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nur bezüglich eines Teiles

    Bezieht sich eine UnterwerMittBayNot 1985 Heft 3 fungserklärung auf das gesamte Grundpfandrecht, so wird die dingliche Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers durch Eintragung der Unterwerfungsklausel nicht ungünstiger gestaltet, sondern günstiger; denn die dingliche Wirkung der Unterwerfungserklärung bedeutet eine Verstärkung des Grundpfandrechts (vgl. BayObLGZ 1974, 30 /35 [= DNotZ 1974, 376]).
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