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   BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85   

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https://dejure.org/1985,2719
BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85 (https://dejure.org/1985,2719)
BayObLG, Entscheidung vom 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85 (https://dejure.org/1985,2719)
BayObLG, Entscheidung vom 30. April 1985 - BReg. 1 Z 16/85 (https://dejure.org/1985,2719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Nachlassgerichts; Begründung eines Wohnsitzes; Aufhebung des Wohnsitzes; Aufenthaltsbestimmung, Heilbehandlung und Regelung der Vermögensangelegenheiten; Anordnung der Gebrechlichkeitspflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnsitzbegründung; Gesetzliche Vertretung; Gebrechlichkeitspfleger; Aufenthaltsbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1910

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 743
  • Rpfleger 1985, 300
  • BayObLGZ 1985, 158
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG München, 11.04.2016 - 34 AR 41/16

    Örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beratungshilfe

    Durch die weiteren Angaben des Rechtsuchenden dürfte nun feststehen, dass sich am damaligen Studienort (München) zugleich der regelmäßige Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse (dazu BayObLGZ 1985, 158/161) befand.
  • BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts für Testamentseröffnungen und

    aa) Der Senat hat zwar zu § 1910 BGB a.F. wiederholt ausgesprochen, dass ein Pfleger, dessen Wirkungskreis nur die Aufenthaltsbestimmung, nicht aber die Verlegung des Wohnsitzes umfasst, an der Aufhebung und an der Begründung des Wohnsitzes nicht, wie nach § 8 Abs. 1 BGB erforderlich, wirksam mitwirken kann (BayObLGZ 1985, 158/163; BayObLG FamRZ 1990, 647/648).
  • BayObLG, 18.04.1997 - 1Z AR 31/97

    Bestimmung des örtlich zuständigen Vormundschaftsgerichts im Sorgerechtsverfahren

    Insbesondere kann der schriftlichen Erklärung der Mutter vom 11.2.1997 kein dahingehender Aufhebungswille (vgl. BayObLGZ 1985, 158/161 f.; BayObLG NJW-RR 1989, 262/263) entnommen werden.

    Der handschriftlichen Erklärung vom 11.2.1997, worin die Mutter für den Fall ihres Todes bestimmt, Daniel solle bei ihrer im Bezirk des Amtsgerichts Ansbach wohnhaften Schwester aufwachsen, entnimmt der Senat den rechtsgeschäftlichen Willen, für das Kind einen auf Dauer angelegten neuen örtlichen Lebensmittelpunkt zu begründen (vgl. BayObLGZ 1985, 158/161 f.).

  • BayObLG, 24.08.1989 - AR 1 Z 90/89

    Bestimmung der Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei nicht eindeutigem Wohnsitz;

    Der Gebrechlichkeitspfleger des Erblassers war nicht sein gesetzlicher Vertreter bei der Aufhebung und Begründung eines Wohnsitzes im Sinn des § 8 Abs. 1 BGB , denn die Bestimmung des Wohnsitzes, der nach Begriff und Bedeutung wesentlich dem rechtlichen Gebiet zugehört, stellt eine Befugnis anderer Art. dar als die Bestimmung des Aufenthalts als einer rein tatsächlichen Gegebenheit (BayObLGZ 1985, 158/163 m.w.Nachw.; Staudinger/Coing/Habermann BGB 12. Aufl. Rn. 3, Palandt/Heinrichs Anm. 1, jeweils zu § 8).

    Wohnsitzaufhebung und -begründung sind geschäftsähnliche Handlungen, die das Vorhandensein eines entsprechenden Willens (Domizilwillen) voraussetzen (BGHZ 7, 104/109; BayObLGZ 1985, 158/161 m.w.Nachw.).

  • OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 5 U 61/07

    Begünstigter Waldflächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz: Rücktritt

    Die Begründung des Wohnsitzes erfolgt durch die tatsächliche Niederlassung an einem Ort, verbunden mit dem Willen, diesen Ort zum ständigen Schwerpunkt der Lebensverhältnisse zu machen (s. BVerfG NJW 1990, S. 2193, 2194; BayObLGZ 1985, S. 158, 161; Palandt/Heinrichs/Ellenberger, aaO., § 7 Rdn. 6; Münch.Komm.-Schmitt, aaO., § 7 Rdn. 19 ff., 23 ff.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.10.2021 - 12 Qs 75/21

    Fluchtgefahr

    Der Wohnsitz wird begründet durch die tatsächliche Niederlassung verbunden mit dem Willen, den Ort zum ständigen Schwerpunkt der Lebensverhältnisse zu machen (BayObLG, Beschluss vom 30. April 1985 - BReg 1 Z 16/85, juris Rn. 18).
  • BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 180/98

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts

    Die erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren vorgelegte Urkunde kann der Senat berücksichtigen, weil in diesem Zwischenverfahren nur Fragen des Verfahrensrechts zu prüfen sind (vgl. BayObLGZ 1985, 158/161 m.w.N.; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 27 FGG Rn. 24).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 1Z AR 35/96

    Zulässigkeit mehrerer Wohnsitze für ein Kind; Bestimmung der örtlichen

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  • BayObLG, 04.11.1994 - 1Z AR 61/94
    Sie muß nach außen hervortreten und jedenfalls für einen mit den Gegebenheiten vertrauten Beobachter erkennbar sein (vgl. BGH NJW 1994, 564/565; BayObLGZ 1985, 158/161; Erman/Westermann a.a.O.; Soergel/Fahse BGB 12. Aufl. Rn. 19, Staudinger/Coing/Habermann BGB 12. Aufl. Rn. 20, Palandt/Heinrichs BGB 53. Aufl. Rn. 12, jeweils zu § 7).
  • AG Paderborn, 10.08.2005 - 8 F 810/05
    "Aufenthaltsbestimmungsrecht " des Pflegers gehört (BayObLG FamRZ 1985, 743), wurde den Eltern im Anhörungstermin erklärt, dass sie die einwohnermelderechtliche Ab-/Ummeldung der Kinder vornehmen könnten.
  • BayObLG, 08.12.1989 - AR 1 Z 134/89

    Zuständigkeitsbestimmung im Rahmen einer Nachlaßsache; Unterstellung der

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