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   BayObLG, 30.05.1994 - 4St RR 74/94   

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https://dejure.org/1994,4218
BayObLG, 30.05.1994 - 4St RR 74/94 (https://dejure.org/1994,4218)
BayObLG, Entscheidung vom 30.05.1994 - 4St RR 74/94 (https://dejure.org/1994,4218)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Mai 1994 - 4St RR 74/94 (https://dejure.org/1994,4218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 82 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2967
  • NStZ 1994, 548
  • BB 1994, 1446
  • DB 1994, 1668
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1994 - 4St RR 74/94
    Dabei kann dahin stehen, ob eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK i.V.m. dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes überhaupt ein Verfahrenshindernis begründen kann (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. Art. 6 MRK Rn.9; Wohlers JR 1994, 138/140); denn der vom Bundesverfassungsgericht (vgl. NJW 1993, 3254/3255 unter Verweisung auf NJW 1984, 967 ) hierfür vorausgesetzte Extrembereich ist im vorliegenden Fall keinesfalls berührt.
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1994 - 4St RR 74/94
    Dabei kann dahin stehen, ob eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK i.V.m. dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes überhaupt ein Verfahrenshindernis begründen kann (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. Art. 6 MRK Rn.9; Wohlers JR 1994, 138/140); denn der vom Bundesverfassungsgericht (vgl. NJW 1993, 3254/3255 unter Verweisung auf NJW 1984, 967 ) hierfür vorausgesetzte Extrembereich ist im vorliegenden Fall keinesfalls berührt.
  • RG, 04.06.1907 - IV 166/07

    1. Können sich Mitglieder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung des in § 82

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1994 - 4St RR 74/94
    Zwar ist früher in Rechtsprechung (vgl. RGSt 40, 191/192 f.) und Schrifttum die Auffassung vertreten worden, daß nach der Entstehungsgeschichte und dem Gesetzeszusammenhang ein Gesellschafter (Mitglied einer Gesellschaft) nicht Täter sein könne und es sich bei der Aufnahme dieses Merkmals in den Tatbestand um ein Redaktionsversehen gehandelt habe.
  • KG, 13.12.2010 - 23 U 56/09

    Haftung von GmbH-Gesellschaftern wegen verdeckter Sacheinlage

    Täter kann bei § 82 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG auch der Gesellschafter sein, obwohl dieser nicht zur Anmeldung der Gesellschaft berufen ist (BayObLG NJW 1994, 2967, zitiert nach juris, Rn 14 ff.; Baumbach/Hueck/Haas, a.a.O. § 82 Rn. 18).

    Die Ansicht des Beklagten, es handele sich bei der Nennung der Gesellschafter in § 82 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG nur um ein Redaktionsversehen, ist - worauf die Klägerin zu Recht hinweist - überholt (BayObLG NJW 1994, 2967, zitiert nach juris, Rn. 14).

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