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   BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98   

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https://dejure.org/1998,5628
BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98 (https://dejure.org/1998,5628)
BayObLG, Entscheidung vom 30.06.1998 - 4St RR 91/98 (https://dejure.org/1998,5628)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juni 1998 - 4St RR 91/98 (https://dejure.org/1998,5628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5; StPO § 267 Abs. 1
    Zur Verurteilung wegen des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 59 (Ls.)
  • StV 1998, 590
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 16.03.1998 - 4St RR 29/98

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Heroin

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGSt 1997, 95/96 m. w. N., zuletzt u. a. BayObLG vom 16.3.1998 - 4St RR 29/98), daß neben der Menge des Rauschgifts, auf die sich die Tat bezieht, insbesondere dessen Qualität eine wesentliche Rolle für die Strafzumessung spielt.

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß v. 16.3.1998 - 4St RR 29/98 und vom 7.8.1997 - 4St RR 189/97 m. w. N.) und der vom Landgericht zitierten Kommentierung bei Körner § 29 Rn. 1270.

  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Begriff der geringen Menge, daß diese bis zu 3 Konsumeinheiten eines Probierers umfaßt, wobei die Obergrenze für Kokain bei 300 mg, für Haschisch je nach Qualität bei 3 bis 6 g liegt (vgl. BayObLGSt 1982, 62; 1995, 22).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 4St RR 189/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Bestimmung

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß v. 16.3.1998 - 4St RR 29/98 und vom 7.8.1997 - 4St RR 189/97 m. w. N.) und der vom Landgericht zitierten Kommentierung bei Körner § 29 Rn. 1270.
  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 29/85

    Rechtliche Folgen des Ausbleibens von gerichtlichen Feststellungen zum

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Für die Bemessung des Schuldumfangs ist nämlich entscheidend, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich im erworbenen Heroingemisch befunden haben (BGH NStZ 1985, 273 ; BGH bei Schoreit NStZ 1988, 348/350/351; …
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Für die Strafbemessung fehlt es damit an allen wesentlichen Grundlagen (vgl. hierzu BGHSt 3, 179; BGH NJW 1987, 2685/2686).
  • BayObLG, 02.10.1997 - 4St RR 214/97

    Keine straferschwerende Berücksichtigung der Weitergabe von Rauschgift bei

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Erwirbt oder besitzt ein Täter Rauschgift zum Eigenverbrauch, so darf jedenfalls die rein abstrakte Möglichkeit der Weitergabe an Dritte und damit die Gefährlichkeit der jeweiligen Droge dann nicht straferschwerend berücksichtigt werden, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen Sinneswandel des Täters erkennbar sind (vgl. hierzu BayObLG NStZ 1998, 261 m. w. N.).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Für die Strafbemessung fehlt es damit an allen wesentlichen Grundlagen (vgl. hierzu BGHSt 3, 179; BGH NJW 1987, 2685/2686).
  • BayObLG, 26.05.1982 - RReg. 4 St 69/82
    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Begriff der geringen Menge, daß diese bis zu 3 Konsumeinheiten eines Probierers umfaßt, wobei die Obergrenze für Kokain bei 300 mg, für Haschisch je nach Qualität bei 3 bis 6 g liegt (vgl. BayObLGSt 1982, 62; 1995, 22).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Der unterschiedliche Unrechtsgehalt ist daher bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGSt 1988, 62/70; BayObLG vom 25.11.1991 RReg. …
  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGSt 1997, 95/96 m. w. N., zuletzt u. a. BayObLG vom 16.3.1998 - 4St RR 29/98), daß neben der Menge des Rauschgifts, auf die sich die Tat bezieht, insbesondere dessen Qualität eine wesentliche Rolle für die Strafzumessung spielt.
  • BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99

    "Geringe Menge" Heroin

    Soweit der Senat bisher in ständiger Rechtsprechung (beginnend BayObLG v. 25.11.1991 RReg. 4 St 191/91, zuletzt insbesondere StV 1998, 590/591; NStZ-RR 1999, 59 [LS]) bei Heroin die geringe Menge auf 0, 15 g HHC begrenzt hat, wird an dieser Rechtsprechung nicht festgehalten.

    Wenn nämlich das Landgericht der Einlassung des Angeklagten insoweit glaubte oder sie zumindest für nicht widerlegbar hielt, so ist der Angeklagte jedenfalls so zu behandeln, wie wenn er das Betäubungsmittel zum Eigenkonsum in Besitz gehabt hätte, weil damit nur eine Eigengefährdung vorlag (vgl. BayObLGSt 1988, 62/70; BayObLG vom 30.6.1998 - 4St RR 91/98).

  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Dazu ist erforderlich, dass sich die Vorstellungen des Täters auf die Art des Betäubungsmittels erstrecken (Weber, aaO, Vorb. zu den §§ 29 ff. Rn. 932; Patzak, aaO, § 29 Teil 5 Rn. 93; Zschockelt, NStZ 1998, 238; BayObLG, Beschl. v. 30.06.1998 - 4St RR 91/98, juris).

    Zum einen bezieht sich diese Rechtsprechung ausschließlich auf Menge und Wirkstoffgehalt eines bestimmten vom Vorsatz des Täters umfassten Rauschgifts, während Rechtsprechung und Literatur (BGH, Beschl. v. 21.03.1989 - 1 StR 11/89; BayObLG, Beschl. v. 30.06.1998 - 4St RR 91/98, juris; Weber, aaO, Vorb. zu den §§ 29 ff. Rn. 932; Patzak, aaO, § 29 Teil 5 Rn. 93; Zschockelt, NStZ 1998, 238) zur Frage der Art des Rauschgifts bislang die ausdrückliche, zumindest aus den Gesamtumständen der Tat herleitbare Feststellung für erforderlich erachten, dass die Art und damit die Gefährlichkeit des Rauschgifts Teil der Vorstellung des Täters sind.

  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

    Eine Vorlage an den BGH gem. § 121 Abs. 2 GVG im Hinblick auf die - zum Teil von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht in ihrer Stellungnahme für ihre Auffassung herangezogenen - Entscheidungen des Bayrischen ObLG vom 23.12.1999 (NStZ 2000, 210), 27.5.1999 (StV 2001, 335), 30.6.1998 (StV 1998, 590) und vom 9.6.1997 (NStZ-RR 1998, 55) sowie des OLG Düsseldorf vom 25.10.2000 (VRS 100, 187 ff. - darin dem OLG Köln zugeschrieben) ist nicht veranlaßt.
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 458/22

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Besitz

    "Die Revision beanstandet allerdings zu Recht, dass es die Strafkammer versäumt hat, Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten im Hinblick auf den Transport und den Besitz von Betäubungsmitteln zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 5 StR 191/08 -, NStZ-RR 2008, 319; Urteil vom 8. Februar 2022 - 1 StR 401/21 -, NStZ 2022, 301 f.; BayObLG, Beschluss vom 30. Juni 1998 - 4 St RR 91/98 -, juris Rdnr. 14; Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rdnr. 1386).
  • BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 24/03

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Kokainmißbrauch; Geringe Menge im

    Nach dieser Maßgabe hat der Senat bei Kokain, ohne auf den konkreten Wirkstoffgehalt abzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 18.3.1997 - 4 St RR 15/97), die Obergrenze der geringen Menge bei 300 mg Kokainzubereitung festgesetzt (BayObLGSt 1982, 62; StV 1998, 590/591; vgl. auch KG DRsp Nr. 2001/6196; Weber BtMG § 29 Rn. 1034, Joachimski/Haumer BtMG 7. Aufl. § 29 Rn. 380; ungenau: Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rn. 1658, der unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats auf 300 mg Wirkstoff abstellt).
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Der unterschiedliche Unrechtsgehalt ist daher bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BayObLG, StV 1998, 590, 591).
  • BayObLG, 17.09.2004 - 4St RR 110/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung der Wirkstoffmenge - Anwendung von § 29

    Eine genauere Festlegung des Mindestwirkstoffgehalts des Betäubungsmittels wie auch der genauen Gewichtsmenge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG StV 1998, 590 ; BayObLGSt 1999, 99; BayObLGSt 1999, 178) jedoch dann entbehrlich, wenn feststeht, dass nur eine geringe Menge in diesem Sinne Verfahrensgegenstand ist.
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