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   BayObLG, 30.06.2005 - 1Z BR 100/04   

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https://dejure.org/2005,73507
BayObLG, 30.06.2005 - 1Z BR 100/04 (https://dejure.org/2005,73507)
BayObLG, Entscheidung vom 30.06.2005 - 1Z BR 100/04 (https://dejure.org/2005,73507)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 1Z BR 100/04 (https://dejure.org/2005,73507)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 4/16

    Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass jedenfalls nach der Rechtsprechung bei Vorliegen einer mittelgradigen vaskulären Demenz mit erheblicher Störung des Kurzzeitgedächtnisses und des Zusammenhang orientierten Denkens eine Testierunfähigkeit bejaht worden ist (BayObLG, Beschluss vom 30.06.2005, Az.: 1Z BR 100/04, zitiert nach juris; entsprechend zur mittelgradigen Demenz vom Alzheimertypus mit Phasen der Verwirrtheit und Orientierungslosigkeit: OLG München, Urteil vom 17.07.2013, Az.: 3 U 4789/09, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 3 Wx 40/10

    Anforderungen an das Vorliegen der Testierfähigkeit bei Vorliegen einer Demenz;

    Dies alles wiederum setzt voraus, dass es ihm möglich ist, sich an Sachverhalte und Ereignisse zu erinnern, Informationen aufzunehmen und Abwägungen vorzunehmen; es genügt nicht, dass er überhaupt einen Wunsch äußern oder eine Meinung artikulieren kann (BayObLG NJW-RR 1996, S. 457 ff sowie Beschluss vom 30. Juni 2005 in Sachen 1Z BR 100/04, jeweils m.w.Nachw.; OLG Rostock FamRZ 2009, S. 2039 f).

    Diese kann lediglich dahin geprüft werden, ob das Landgericht bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG) - wobei es sich nicht mit allen möglicherweise in Betracht kommenden Umständen ausdrücklich auseinandersetzen muss, es genügt, wenn es alle wesentlichen, die Entscheidung tragenden Umstände würdigt und sich daraus ergibt, dass eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat - und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLG a.a.O. sowie Beschluss vom 30. Juni 2005 in Sachen 1Z BR 100/04).

  • KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17

    Nichtigkeit des Testaments eines Altenheimbewohners zugunsten des Heimträgers:

    Konkret bedeutet das, insoweit schließt sich das erkennende Gericht den erschöpfenden und überzeugenden Ausführungen des Bayerischen Obersten Landesgerichtes in seinem Beschluss vom 30.06.2005 (- 1Z BR 100/04 -) an, dass testierunfähig derjenige ist, "dessen Erwägungen und Willensentschlüsse nicht mehr auf einer dem allgemeinen Verkehrsverständnis entsprechenden Würdigung der Außendinge und der Lebensverhältnisse beruhen, sondern durch krankhaftes Empfinden oder krankhafte Vorstellungen und Gedanken derart beeinflusst werden, dass sie tatsächlich nicht mehr frei sind, sondern vielmehr von diesen krankhaften Einwirkungen beherrscht werden.
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