Rechtsprechung
   BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2115
BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79 (https://dejure.org/1979,2115)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79 (https://dejure.org/1979,2115)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 1979 - BReg. 2 Z 1/79 (https://dejure.org/1979,2115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,2115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    Schenkung von Wohnungseigentum an Minderjährigen als lediglich rechtlicher Vorteil?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 416 (Ls.)
  • NJW 1981, 144 (Ls.)
  • BayObLGZ 1979, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 15.02.1979 - BReg. 2 Z 29/78

    Überlassung eines mit Grundpfandrechten über seinen Wert belasteten Grundstückes

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79
    Ein solcher lediglich rechtlicher Vorteil liegt nicht vor, wenn der - im Falle des § 107 BGB selbst handelnde - Minderjährige aus seinem Vermögen, das er bei Abschluß des Vertrags besitzt, etwas aufgeben muß, insbesondere also, wenn er neue Belastungen auf sich nehmen muß, um den Vertrag zustandezubringen oder zu erfüllen (vgl. BayObLGZ 1979, 49/53; 1967, 245/247 m. Nachw.) Demgegenüber kann es nicht darauf ankommen, ob das Rechtsgeschäft (ganz oder wenigstens überwiegend) für den Minderjährigen wirtschaftlich nutzbringend ist.

    An dieser ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGZ 1979, 49/53; 1968, 1/2) ist trotz der Ausführungen von Stürner in AcP 173, 402 ff., insbesondere 421 ff., festzuhalten (wie hier auch Soergel, a. a. 0.; MünchKomm § 107 Rdnr. 7).

    Dasselbe gilt für den Vorbehalt eines dinglich zu sichernden Wohnungsrechts (BayObLG a. a. 0.) oder eines Nießbrauchs für den Schenker eines Grundstücks ( BayObLGZ 1979, 49 /53 ff.).

    Daher wird die Schenkung eines mit Hypotheken oder Grundschulden belasteten Grundstücks an einen beschränkt Geschäftsfähigen in der Rechtsprechung und überwiegend auch im Schrifttum als für den Minderjährigen lediglich vorteilhaft angesehen; dies selbst dann, wenn die Grundpfandrechte den Wert des Grundstücks ausschöpfen oder sogar übersteigen ( BayObLGZ 1979, 49 /53 m. Nachweisen).

    Nur aus diesem Zusammenhang läßt sich ersehen, ob und gegebenenfalls welche Verpflichtungen der Erwerber mit dem Grunderwerb zu übernehmen hat (vgl. auch BayObLGZ 1979, 49/52 m. Nachw.).

  • BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei lediglich rechtlichem Vorteil

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79
    a) Ausgangspunkt der Erörterung sind allerdings weder § 1629 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB (der Rechtsgeschäfte des Vertretenen mit dem Ehegatten oder Verwandten des Vertreters betrifft) noch §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1795 Abs. 1 in Verbindung mit § 181 BGB (der nach der Rechtsprechung - vgl. BGHZ 59, 236 /240; BayOb- LGZ 1979, 49/53; Palandt, BGB 38. Aufl. § 181 Anm. 2 c bb m. Nachw. - dann nicht gilt, wenn das Rechtsgeschäft dem vertretenen Minderjährigen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt).

    Der Vater, der Beteiligte zu 1), war nach Auffassung des Senats gemäß §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1795 Absatz 2, 181 BGB an der Vertretung verhindert, weil er hierbei nicht bloß eine rechtliche Verbindlichkeit, etwa aus dem Schenkungsvertrag, erfüllte ( § 181 BGB a. E.) und auch nicht dem Vertretenen lediglich einen rechtlichen Vorteil zuwendete ( BGHZ 59, 236 /240 f.).

  • BGH, 05.02.1971 - V ZR 91/68

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Nießbrauchrechts - Notwendigkeit der

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79
    - b) Entscheidend für die Beurteilung, ob ein Rechtsgeschäft dem Minderjährigen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, sind allein die rechtlichen Folgen, die mit dem Rechtsgeschäft verknüpft sind (BGH LM Nr. 7 zu § 107 = MDR 1971, 380 ; Palandt, § 107 Anm. 2; Soergel, BGB 11. Auflage § 107 Rdnr. 1; BGB-RGRK 12. Aufl. § 107 Rdnr. 2).

    Auch der V. Senat des Bundesgerichtshofs hat in der (späteren) Entscheidung vom 5.2.1971 (LM Nr. 7 zu § 107 BGB = MDR 1971, 380 ) für den - der hiesigen Sachlage vergleichbaren - Fall der unentgeltlichen Zuwendung eines von der gesetzlichen Regelung zu Lasten des Erwerbers abweichenden Nießbrauchs an einem Grundstück die Notwendigkeit einer Pflegerbestellung anerkannt.

  • BayObLG, 13.06.1979 - BReg. 2 Z 50/78

    Zur Haftung für Wohngeldrückstände nach Zwangsversteigerung

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79
    Insbesondere aber ist in § 4 Nr. 4 Satz 3 der Gemeinschaftsordnung vorgesehen, daß der Erwerber gesamtschuldnerisch für etwaige (Wohngeld-) Rückstände seines Vorgängers (oder für eine Nachzahlung) haftet; dies ist von Gesetzes wegen nach der ganz überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur nicht vorgesehen (vgl. OLG Braunschweig MDR 1977, 230 ; OLG Köln OLGZ 1978, 151 /152; OLG Karlsruhe MDR 1979, 58; Senatsbeschluß vom 15.6. 1979 BReg. 2 Z 50/78 = Mitt- BayNot 1979, 114; Weitnauer-Wirths, WEG, 5. Aufl. Rdnr. 17 a Palandt Rdnr. 5, je zu § 10 WEG; Röll, NJW 1976, 3. Aufl. § 16 Rdnr. 104; Pick, JR 1972, 99 /103).
  • OLG Köln, 29.12.1977 - 16 Wx 124/77

    Wohnungseigentümer; Umlage; Instandhaltungsrücklage; Vormerkung; Auflassung;

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79
    Insbesondere aber ist in § 4 Nr. 4 Satz 3 der Gemeinschaftsordnung vorgesehen, daß der Erwerber gesamtschuldnerisch für etwaige (Wohngeld-) Rückstände seines Vorgängers (oder für eine Nachzahlung) haftet; dies ist von Gesetzes wegen nach der ganz überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur nicht vorgesehen (vgl. OLG Braunschweig MDR 1977, 230 ; OLG Köln OLGZ 1978, 151 /152; OLG Karlsruhe MDR 1979, 58; Senatsbeschluß vom 15.6. 1979 BReg. 2 Z 50/78 = Mitt- BayNot 1979, 114; Weitnauer-Wirths, WEG, 5. Aufl. Rdnr. 17 a Palandt Rdnr. 5, je zu § 10 WEG; Röll, NJW 1976, 3. Aufl. § 16 Rdnr. 104; Pick, JR 1972, 99 /103).
  • OLG Braunschweig, 25.10.1976 - 2 Wx 22/76
    Auszug aus BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79
    Insbesondere aber ist in § 4 Nr. 4 Satz 3 der Gemeinschaftsordnung vorgesehen, daß der Erwerber gesamtschuldnerisch für etwaige (Wohngeld-) Rückstände seines Vorgängers (oder für eine Nachzahlung) haftet; dies ist von Gesetzes wegen nach der ganz überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur nicht vorgesehen (vgl. OLG Braunschweig MDR 1977, 230 ; OLG Köln OLGZ 1978, 151 /152; OLG Karlsruhe MDR 1979, 58; Senatsbeschluß vom 15.6. 1979 BReg. 2 Z 50/78 = Mitt- BayNot 1979, 114; Weitnauer-Wirths, WEG, 5. Aufl. Rdnr. 17 a Palandt Rdnr. 5, je zu § 10 WEG; Röll, NJW 1976, 3. Aufl. § 16 Rdnr. 104; Pick, JR 1972, 99 /103).
  • BGH, 29.01.1970 - VII ZR 34/68

    Verzicht auf Nießbrauch als "Vermögensübernahme"

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79
    Dagegen sind unmittelbar durch das Rechtsgeschäft begründete rechtliche Nachteile - z. B. die Eingehung einer Rückgabeverpflichtung (BayObLG Rpfleger 1974, 309 ) - auch dann zu berücksichtigen, wenn sie nicht auf Grund des rechtsgeschäftlichen Willens der Beteiligten, sondern - wie z. B. die Haftung aus § 419 BGB - kraft Gesetzes eintreten ( BGHZ 53, 174 /178).
  • OLG Celle, 29.07.1976 - 4 Wx 9/76
    Auszug aus BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79
    d) Die Frage, ob der schenkungsweise Erwerb von Wohnungseigentum einem Minderjährigen lediglich einen rechtlichen Vorteil im Sinn des § 107 BGB bringt, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bisher ersichtlich nur vom OLG Celle ( NJW 1976, 2214 ; 1977, 960 - Anm. Jahnke; für den Fall der entgeltlichen Veräußerung einer Eigentumswohnung an einen Minderjährigen vgl. Senatsbeschluß vom 27.6. 1974 BReg. 2 Z 38/74) behandelt worden.
  • BGH, 10.11.1954 - II ZR 165/53

    Schenkung eines Grundstücks

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79
    Er sieht sich hieran aber durch das Urteil des II. Senats des Bundesgerichtshofs vom 10.11.1954 gehindert ( BGHZ 15, 168 /170 = LM Nr. 1 zu § 107 BGB m. Anm. von Fischer; siehe hierzu kritisch Lange, NJW 1955, 1339/1343; Westermann, JZ 1955, 244 ; Staudinger, 10./11. Aufl. § 1629 Rdnr. 51; Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Erster Band, zweiter Halbband, 15. Aufl. S. 930 Fußn. 3 a E.; Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Zweiter Band, 2. Aufl. S. 192 Fußnote 15; Dölle, Familienrecht II S. 208 Fußn. 32).
  • OLG Karlsruhe, 22.08.1978 - 11 W 56/78

    Prozessvollmacht für den Verwalter in der Teilungserklärung; Pflicht des

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79
    Insbesondere aber ist in § 4 Nr. 4 Satz 3 der Gemeinschaftsordnung vorgesehen, daß der Erwerber gesamtschuldnerisch für etwaige (Wohngeld-) Rückstände seines Vorgängers (oder für eine Nachzahlung) haftet; dies ist von Gesetzes wegen nach der ganz überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur nicht vorgesehen (vgl. OLG Braunschweig MDR 1977, 230 ; OLG Köln OLGZ 1978, 151 /152; OLG Karlsruhe MDR 1979, 58; Senatsbeschluß vom 15.6. 1979 BReg. 2 Z 50/78 = Mitt- BayNot 1979, 114; Weitnauer-Wirths, WEG, 5. Aufl. Rdnr. 17 a Palandt Rdnr. 5, je zu § 10 WEG; Röll, NJW 1976, 3. Aufl. § 16 Rdnr. 104; Pick, JR 1972, 99 /103).
  • BayObLG, 14.06.1967 - BReg. 2 Z 26/67
  • BayObLG, 18.03.1970 - BReg. 2 Z 36/69
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Anders sei es nur, wenn die Gemeinschaftsordnung nicht unerhebliche Verschärfungen zu Lasten des Minderjährigen vorsehe (Senat, Beschluss vom 9. Juli 1980 - V ZB 16/79, BGHZ 78, 28, 32; BayObLG, BayObLGZ 1979, 243, 249), wenn ein Verwaltervertrag bestehe und der Minderjährige mit dem Erwerb der Eigentumswohnung in diesen eintrete (OLG Celle, NJW 1976, 2214, 2215; OLG Hamm, NZM 2000, 1028, 1029; vgl. auch BayObLG, FGPrax 1998, 21, 22) oder wenn die Eigentumswohnung vermietet sei (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 3610m unter Hinweis auf Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 140, die aber selbst die Gegenmeinung vertreten).
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

    (wie BayObLGZ 1979, 243, 248).

    Der Senat schließt sich - wie bereits das Landgericht - der Auffassung des OLG Celle (NJW 1976, 2214) sowie des BayObLG (BayObLGZ 1979, 243, 248) an, daß bereits der Eintritt des Minderjährigen in den Verwaltervertrag die Annahme eines lediglich rechtlich vorteilhaften Wohnungseigentumserwerbs ausschließt (ebenso Pick in Barmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 1 Rdn.45; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 107 Rdn: 4).

    Für die Beurteilung der ausschließlichen rechtlichen Vorteilhaftigkeit eines Rechtsgeschäfts für den Minderjährigen kommt es allein auf eine rechtliche Bewertung und nicht darauf an, ob das Rechtsgeschäft für den Minderjährigen insgesamt wirtschaftlich vorteilhaft ist (BayObLGZ 1979, 243, 246).

  • BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei unentgeltlicher Überlassung von

    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung, die auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 30.7.1979 (BayObLGZ 1979, 243 ff.) ergangen ist und die dort vertretene Rechtsauffassung bestätigt hat, ausgeführt, daß die Frage aus einer Gesamtbetrachtung des schuldrechtlichen und des dinglichen Vertrags heraus zu beurteilen sei.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.1979 - 3 W 296/79

    Gewährleistung der Lastenfreiheit des Kaufgrundbesitzes als Auffangbestimmung im

    2 Allgemeines - Schenkung von Wohnungseigentum an Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft (BayObLG. Beschluß vom 30.7. 1979 - BReg. 2 Z 1/79 - mit Gründen abgedruckt ir MittBayNot 1979.150) BGB §§ 107, 181 WEG §§ 10 tt.
  • BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 1/81

    Zur Löschung eines Heimstättenvermerks

    Dies setzt ein rechtliches, nicht nur ein tatsächliches oder wirtschaftliches Betroffensein voraus (KEHE RdNr. 52, Horber Anm. 5 B, je zu § 19; vgl. zu dem - insoweit vergleichbaren, KEHE RdNr. 54 a.a.O. - § 107 BGB zuletzt BGHZ 78, 28 /35; BayObLGZ 1979, 243 /246).
  • OLG Frankfurt, 09.09.1980 - 20 W 408/80

    Zur persönlichen Zwangsvollstreckungsunterwerfung bei Bestellung einer

    Dies setzt ein rechtliches, nicht nur ein tatsächliches oder wirtschaftliches Betroffensein voraus (KEHE RdNr. 52, Horber Anm. 5 B, je zu § 19; vgl. zu dem - insoweit vergleichbaren, KEHE RdNr. 54 a.a.O. - § 107 BGB zuletzt BGHZ 78, 28 /35; BayObLGZ 1979, 243 /246).
  • LG Köln, 19.12.1980 - 11 T 194/80

    Schenkung an Minderjährige

    Entsprechendes gilt für die Schenkung von Wohnungseigentum (OLG Celle NJW 1976, 2240 ; BayObLGZ 1979, 243 ff. e. MittRhNotK 1980, 7 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht