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   BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98   

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BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98 (https://dejure.org/1998,4607)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.1998 - 2Z BR 54/98 (https://dejure.org/1998,4607)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 2Z BR 54/98 (https://dejure.org/1998,4607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beseitigung von Bäumen; Eigentümerbeschluß ohne Verwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung nach dem Verlassen des Versammlungsorts durch den den Vorsitz führenden Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Traunstein - 8 UR II 12/96
  • LG Traunstein - 4 T 735/97
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 1010
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer zum Umbau einer Waschküche in

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann sie nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen (BayObLG WuM 1997, 344 ; st.Rspr.).
  • BGH, 01.12.1995 - V ZR 9/94

    Begriff des Störers bei Bodenverunreinigungen

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98
    Die vom Antragsteller verlangte Ersatzpflanzung ist auf eine Beseitigung der bereits eingetretenen Einwirkungsfolgen gerichtet und kann daher nur unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes gemäß § 823 Abs. 1 und 2 , § 1004 Abs. 1 , § 249 Satz 1 BGB verlangt werden (vgl. BGH NJW 1996, 845/846; BayObLG WE 1998, 77/78; Staudinger/Bub § 22 WEG Rn. 220 bis 222; Palandt/Bassenge BGB 57. Aufl. § 1004 Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93

    Eigenmächtige Entfernung der Bepflanzung der einem Wohnungseigentümer zur

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98
    a) Die rechtswidrige Beseitigung von Bäumen auf dem gemeinschaftlichen Grundstück kann wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 94 BGB ) grundsätzlich einen Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustands begründen, der sich aus der Verletzung des zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden Schuldverhältnisses (§ 14 Nr. 1 , § 15 Abs. 3 WEG ) und aus § 823 Abs. 1 sowie § 823 Abs. 2 i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 1, § 249 Satz 1 BGB ergibt (vgl. BayObLG ZMR 1995, 495/496; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1167/1168).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98
    Der Senat kann dabei auch die erst nach Erlaß der Beschwerdeentscheidung eingetretene, keiner Ermittlungen bedürftige Tatsache berücksichtigen (vgl. BGHZ 35, 135 /142 f.; BayObLG WE 1991, 294/295), daß die Wohnungseigentümer in der Versammlung vom 21.3.1998 mehrheitlich beschlossen haben, das Fällen der Bäume durch den Antragsgegner zu 1 zu genehmigen und von einer Ersatzpflanzung abzusehen.
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98
    Der Antragsteller kann diesen Anspruch als Individualanspruch (§ 15 Abs. 3 WEG ) gerichtlich geltend machen, ohne daß er dazu einer Ermächtigung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf (vgl. BGHZ 116, 392/394 f.).
  • BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98

    Unterlassungsanspruch gegen von den Wohnungseigentümern gebilligte Bauvorhaben

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98
    Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung (vgl. BayObLG aaO und Beschluß vom 16.4.1998, 2Z BR 61/98).
  • BayObLG, 30.05.1990 - BReg. 2 Z 36/90
    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98
    Abgesehen von der schriftlichen Beschlußfassung gemäß § 23 Abs. 3 WEG liegt ein Eigentümerbeschluß nur vor, wenn eine Mehrheit der stimmberechtigten Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung durch Abstimmung ihren willen zum Ausdruck gebracht hat, daß der Beschlußgegenstand verbindlich in einer bestimmten Weise geregelt werden soll (BayObLG NJW-RR 1990, 1104/1105 m.w.N.; OLG Hamm WE 1993, 24/25).
  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98
    a) Die rechtswidrige Beseitigung von Bäumen auf dem gemeinschaftlichen Grundstück kann wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 94 BGB ) grundsätzlich einen Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustands begründen, der sich aus der Verletzung des zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden Schuldverhältnisses (§ 14 Nr. 1 , § 15 Abs. 3 WEG ) und aus § 823 Abs. 1 sowie § 823 Abs. 2 i.V.m. § 1004 Abs. 1 Satz 1, § 249 Satz 1 BGB ergibt (vgl. BayObLG ZMR 1995, 495/496; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1167/1168).
  • OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06

    Abrechnungsanspruch des Wohnungseigentümers - Recht auf Einsichtnahme in fremde

    Zu diesen Fragen hat das Landgericht zwar keine Feststellungen getroffen, aufgrund der sich aber unzweideutig aus dem Akteninhalt ergebenden Tatsachen (BayObLG NZM 1998, 1010/1011) kann der Senat in der Sache selbst entscheiden.
  • OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 14/07

    Wirksames Zustandekommen von Eigentümerbeschlüssen

    Nach dem unbestrittenen, dem Senat insoweit zugänglichen und verwertbaren (vgl. Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 45; aus der Rechtspr. BayObLG NZM 1998, 1010/1011) Akteninhalt steht fest, dass die angefochtenen Beschlüsse das Ergebnis einer sogenannten Einmannversammlung sind.
  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (vom 30.7.1998 = NZM 1998, 1010/1011; vgl. auch BayObLG vom 2.5.1996 = WM 1996, 493 m. w. N.) hat jedoch die Auffassung vertreten, dass die Beseitigung einer Grundstücksbepflanzung nicht als bauliche Veränderung anzusehen ist.
  • LG München I, 22.02.2017 - 1 S 4370/16

    Prozessführungsbefugnis bei auf die Wiederherstellung des Gemeinschaftseigentums

    Der im Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 30.07.1998, Az: 2Z BR 54/98 hierzu vertretenen Ansicht, dass solche Schadensersatzansprüche von den einzelnen Eigentümern als Individualanspruch ohne Ermächtigung der übrigen Eigentümer geltend gemacht werden können (vgl. BayObLG, Beschluss vom 30.07.1998, Az: 2 BR 54/98, juris Rn. 12) ist aus den genannten Erwägungen nicht zuzustimmen.

    So geht das BayObLG in der Entscheidung vom 30.07.1998, Az: 2Z BR 54/98 davon aus, dass die Beseitigung einer Grundstücksbepflanzung nicht als bauliche Veränderung i.S. von § 22 I WEG anzusehen ist, die Wiederherstellung einer Anpflanzung nicht der Rückgängigmachung einer baulichen Veränderung gleichgesetzt und auf § 1004 I Satz 1 BGB gestützt werden kann, sondern nur unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes gemäß § 823 I, II, 1004 I, 249 I BGB verlangt werden kann (BayObLG, Beschluss vom 30.07.1998, Az: 2Z BR 54/98, juris Rn 17).

  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03

    Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf erstmalige Herstellung

    Der Senat kann jedoch die vorgelegte Niederschrift über die Versammlung urkundlich verwerten und ist auch nicht gehindert, den dazu gebrachten und unbestritten gebliebenen Vortrag zu verwenden (BayObLG NZM 1998, 1010/1011; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/ Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 45).
  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01

    Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen Verwalter bei umfangreichen

    Dieser ist objektiv und normativ "aus sich heraus" auszulegen (BGHZ 139, 288/291 ff.; BayObLG WuM 1999, 125; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 23 Rn. 44).
  • AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08

    Beauftragung eines RA ist von § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG gedeckt

    Maßgebend sind dabei der Wortlaut und die Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind (Merle in Bärmann, a. a. O., § 23 Rn. 53; BGHZ 139, 288/291 ff.; BayObLG, WuM 1999, 125).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2002 - 3 Wx 166/02

    Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Entfernen eines Baumes

    Der Grad des Verschuldens erscheint indes nicht so hoch, dass die wirtschaftlichen Folgen einer Wiederherstellung des früheren Zustandes außer Betracht bleiben müssten ( vgl. auch Bay ObLG Beschluss vom 30.7.1998 - 2Z BR 54/98 - m. Anm. Deckert, a.a.O. ).
  • OLG München, 14.11.2005 - 34 Wx 105/05

    Leichtmetallgeländer anstelle massiver Balkonbrüstungen als modernisierende

    Der Senat kann die fehlenden Feststellungen aber nachholen, da es insoweit keiner weiteren Ermittlungen bedarf (vgl. BayObLG NZM 1998, 1010/1011; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 45).
  • BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03

    Reparatur anstelle von Sanierung unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer

    Der Senat kann selbst die dazu erforderlichen Umstände aus dem unstreitigen Akteninhalt feststellen und bewerten (BayObLG NZM 1998, 1010/1011).
  • OLG Köln, 03.05.2004 - 16 Wx 50/04

    Fortbestand der Prozessführungsbefugnis des abgelösten Verwalters

  • OLG München, 04.12.2007 - 32 Wx 151/07

    Zustimmungsbeschluss statt Verwalterzustimmung

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