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BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 114/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Zu Form und Inhalt einer Schlussrechnung, Rechnungslegung, Verwendung von Kontoauszügen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1892 Abs. 1 § 1908i Abs. 1
Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Rechnungslegung und Abrechnung in einer Betreuungssache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einreichung einer ordnungsgemäßen Schlussrechnung des Betreuers; Verhängung eines Zwangsgeldes; Schlussrechnung über Einnahmen und Ausgaben; Geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben
Verfahrensgang
- AG Altötting - XVII 74/98
- LG Traunstein, 13.03.2003 - 4 T 581/03
- BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 114/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 220 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 42/97
Schlußrechnung nach Beendigung der Betreuung - Zwangsrechte des …
Auszug aus BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 114/03
a) Nach der Beendigung seines Amtes obliegt dem Betreuer gem. § 1892 Abs. 1, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB die Einreichung einer ordnungsgemäßen Schlussrechnung (BayObLG Rpfleger 1997, 476 und NJWE-FER 2001, 99).