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   BayObLG, 30.09.1992 - BReg. 1 Z 72/91   

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https://dejure.org/1992,2954
BayObLG, 30.09.1992 - BReg. 1 Z 72/91 (https://dejure.org/1992,2954)
BayObLG, Entscheidung vom 30.09.1992 - BReg. 1 Z 72/91 (https://dejure.org/1992,2954)
BayObLG, Entscheidung vom 30. September 1992 - BReg. 1 Z 72/91 (https://dejure.org/1992,2954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Wechselbezüglichkeit von letztwilligen Verfügungen; Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen; Einsetzung von mehreren Personen als Erben in einer letztwilligen Verfügung und fehlende Wirkungsentfaltung dieser ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2094, 2270
    Voraussetzungen des Ausschlusses der Anwachsung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1993, 130
  • FamRZ 1993, 736
  • Rpfleger 1993, 161
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - BReg. 1 Z 72/91
    bb) Im vorliegenden Fall hatten die Ehegatten - und auf deren gemeinsamen Willen kommt es hier an (BGHZ 112, 229/223; BayObLGZ 1991, 79/82 m.w.Nachw.) - offensichtlich mit Bedacht den Nachlass auf verschiedene Personengruppen und innerhalb dieser Gruppen wiederum auf einzelne Personen aufgeteilt.
  • BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50

    Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - BReg. 1 Z 72/91
    Eine solche (zulässige, vgl. BGHZ 2, 35/37) Freistellungsklausel schließt zwar die Wechselbezüglichkeit beiderseitiger Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament nicht notwendig aus (BGH NJW 1964, 2056 und NJW 1987, 901 ).
  • BGH, 03.07.1964 - V ZR 57/62
    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - BReg. 1 Z 72/91
    Eine solche (zulässige, vgl. BGHZ 2, 35/37) Freistellungsklausel schließt zwar die Wechselbezüglichkeit beiderseitiger Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament nicht notwendig aus (BGH NJW 1964, 2056 und NJW 1987, 901 ).
  • BGH, 10.12.1986 - IVa ZR 169/85

    Einvernehmliche Aufhebung eines unter Ehegatten geschlossenen Erbvertrages

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - BReg. 1 Z 72/91
    Eine solche (zulässige, vgl. BGHZ 2, 35/37) Freistellungsklausel schließt zwar die Wechselbezüglichkeit beiderseitiger Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament nicht notwendig aus (BGH NJW 1964, 2056 und NJW 1987, 901 ).
  • OLG Stuttgart, 25.02.1986 - 8 W 553/85

    Klassifizierung eines gemeinschaftlichen Testaments als wechselbezügliches

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - BReg. 1 Z 72/91
    Sie kann aber dahin ausgelegt werden, dass die Schlußerbeneinsetzung nicht wechselbezüglich sein soll (BayObLGZ 1987, 23; einschränkend offenbar OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 632 ).
  • OLG Hamburg, 25.07.1988 - 2 W 66/87

    Ergänzende Auslegung eines Testaments; Frage eines die Auslegung ausschließenden

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - BReg. 1 Z 72/91
    Hierbei wird allerdings überwiegend gefordert, dass sich der Erblasser der Möglichkeit des Wegfalls eines Miterben bewußt war und gerade für diesen Fall eine von der gesetzlichen abweichende Regelung treffen wollte (Staudinger/Otte Rn. 10, MünchKomm-BGB/Skibbe Rn. 4, RGRK-BGB/Johannsen BGB 11. Aufl. Rn. 7, jeweils zu § 2094; verneinend für den Fall ergänzender Auslegung OLG Hamburg FamRZ 1988, 1322/1323).
  • BayObLG, 02.02.1987 - BReg. 1 Z 61/86

    Einseitiger Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - BReg. 1 Z 72/91
    Sie kann aber dahin ausgelegt werden, dass die Schlußerbeneinsetzung nicht wechselbezüglich sein soll (BayObLGZ 1987, 23; einschränkend offenbar OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 632 ).
  • BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83
    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - BReg. 1 Z 72/91
    Erst wenn die Auslegung unter Berücksichtigung des gesamten Wortlauts der letztwilligen Verfügung, insbesondere auch der Freistellungsklausel, und unter pflichtgemäßer Prüfung aller - auch außerhalb des Testaments liegenden - Umstände nicht zu einem Ergebnis führt und deshalb auf andere Weise nicht zu lösende Zweifel verbleiben sollten, könnte eine Anwendung des § 2270 Abs. 2 BGB in Betracht kommen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1983, 213/217).
  • OLG Nürnberg, 06.06.2013 - 15 W 764/13

    Gemeinschaftliches Testament: Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen gegenüber

    Grundsätzlich können nämlich ein gemeinschaftliches Testament und die in diesem enthaltenen Verfügungen auch gegenüber einer geschäfts- bzw. testierunfähigen Person widerrufen werden (vgl. Palandt/Weidlich BGB, 72. Aufl., § 2271 Rn. 6; Staudinger/Kanzleiter, BGB, Neubearb. 2006, § 2271 Rn. 14; MünchKommBGB/Musielak, 5. Aufl., § 2271 Rn. 9 mit Fußnote 14, Litzenburger, in Beck'scher Online-Komm. BGB, Stand 01.02.2013, § 2271 Rn. 14a; Jauernig/Stürner, BGB 14. Aufl., § 2271 Rn. 2; Zimmer NJW 2007, 1713, 1715; so inzidenter auch BayObLG FamRZ 1993, 736, 737; LG Hamburg DNotI-Report 2000, 86; LG Leipzig FamRZ 2010, 403; AG München NJW 2011, 618, 619; and. Ansicht Damrau/Bittler ZErb 2004, 77, 79 f.).
  • BayObLG, 10.01.1996 - 1Z BR 112/95

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine den vom Gesetzgeber vermuteten Erblasserwillen ergänzende Bestimmung, die allerdings, wie sich aus § 2094 Abs. 3 BGB ergibt, dispositiv ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 736, 737; Soergel/Loritz BGB 12. Aufl. Rn. 1, BGB -RGRK/Johannsen 12. Aufl. Rn. 9, jeweils zu § 2094).
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