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   BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93   

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BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93 (https://dejure.org/1993,2581)
BayObLG, Entscheidung vom 30.09.1993 - 1Z BR 9/93 (https://dejure.org/1993,2581)
BayObLG, Entscheidung vom 30. September 1993 - 1Z BR 9/93 (https://dejure.org/1993,2581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)

    BGB §§ 2096, 2069
    Gewillkürte und gesetzlich vermutete Ersatzerbfolgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhältnis; Vererblichkeit; Nacherbenanwartschaft; Ersatznacherbeneinsetzung; Auslegungsregel; Abkömmlinge; Nacherben; Nacherbfall; Erblasser

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 460
  • FamRZ 1994, 783
  • Rpfleger 1995, 336
  • BayObLGZ 1993 Nr. 80
  • BayObLGZ 1993, 334
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93
    Denn die auf dem Grundsatz des § 565 Abs. 2 ZPO beruhende Selbstbindung des Beschwerdegerichts greift im Erbscheinsverfahren nur insoweit ein, als dasselbe Verfahren erneut in die Rechtsmittelinstanz gelangt; sie gilt hingegen nicht, wenn über einen neuen, wenn auch denselben Nachlass betreffenden Erbscheinsantrag zu befinden ist (s. dazu im einzelnen BayObLG NJW 1992, 322 ).
  • BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92

    Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung eines gemeinsamen Kindes

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93
    Der Senat hat kürzlich (FamRZ 1993, 366 ) die Auffassung vertreten, dass bei einer derartigen Zeitspanne ohne besondere Anhaltspunkte nicht davon ausgegangen werden muss, dass der Notar sich an die Beurkundung erinnern kann.
  • OLG Oldenburg, 07.11.1988 - 5 W 63/88

    Nacherbschaft, Nacherbenanwartschaftsrecht, Vererblichkeit, Erbschein,

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93
    Demgemäß wird heute der konkreten Ermittlung des Erblasserwillens wesentliche Bedeutung zugemessen (vgl. OLG Köln OLGZ 1968, 91, OLG Oldenburg Rpfleger 1989, 106; Palandt/Edenhofer BGB 52.Aufl. Rn. 4, Soergel/Harder BGB 12.Aufl. Rn. 5/6, Erman/Schmidt BGB 9.Aufl. Rn. 4, BGB -RGRK/Johannsen 12.Aufl. Rn. 8 ff., MünchKomm/Grunsky BGB 2.Aufl. Rn. 6, jeweils zu § 2108, sowie MünchKomm/ Leipold § 2069 Rn. 24).
  • BGH, 23.01.1963 - V ZR 82/61
    Auszug aus BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1963, 1150/1151) hat sich dem in Bezug auf § 2069 BGB im Grundsatz angeschlossen, allerdings offen gelassen, ob bei ausdrücklicher Einsetzung eines Ersatznacherben etwas anderes anzunehmen sei; in der Entscheidung ist zugleich darauf hingewiesen, dass es entscheidend auf den nach den Umständen des Einzelfalls zu ermittelnden Willen des Erblassers ankomme und weniger auf die mehr theoretischen Erwägungen zur generellen Rangfolge der in § 2069 , § 2096 und 2108 Abs. 2 Satz 1 BGB bezeichneten Fälle.
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93
    a) Die Frage, ob eine Verfügung von Todes wegen eindeutig und damit nicht auslegungsfähig oder aber unklar und damit auslegungsbedürftig ist, ist eine Rechtsfrage, die vom Beschwerdegericht nachzuprüfen und deren Verkennung als Gesetzesverletzung i.S. des § 27 FGG anzusehen ist (BayObLGZ 1983, 213/218; 1991, 173/176; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83
    Auszug aus BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93
    a) Die Frage, ob eine Verfügung von Todes wegen eindeutig und damit nicht auslegungsfähig oder aber unklar und damit auslegungsbedürftig ist, ist eine Rechtsfrage, die vom Beschwerdegericht nachzuprüfen und deren Verkennung als Gesetzesverletzung i.S. des § 27 FGG anzusehen ist (BayObLGZ 1983, 213/218; 1991, 173/176; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • RG, 02.11.1933 - IV B 43/33

    1. Ist der Ersatzerbe des Nacherben im Erbschein mit aufzuführen? 2. Welche

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93
    Das Reichsgericht (RGZ 142, 171; 169, 38) ging davon aus, dass die Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft regelmäßig weder durch die ausdrückliche Einsetzung eines Ersatznacherben noch durch die Einsetzung von Abkömmlingen zum Nacherben (mit der Folge der Anwendbarkeit des § 2069) ausgeschlossen ist (in gleichem Sinne BayObLGZ 1961, 132/136).
  • RG, 11.03.1942 - IV B 5/42

    Ist bei der Einsetzung eines Abkömmlings als Nacherben im Zweifel die

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93
    Das Reichsgericht (RGZ 142, 171; 169, 38) ging davon aus, dass die Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft regelmäßig weder durch die ausdrückliche Einsetzung eines Ersatznacherben noch durch die Einsetzung von Abkömmlingen zum Nacherben (mit der Folge der Anwendbarkeit des § 2069) ausgeschlossen ist (in gleichem Sinne BayObLGZ 1961, 132/136).
  • OLG Braunschweig, 13.05.2020 - 3 W 74/20

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ohne Nacherbenvermerk; Anordnung einer

    Erst wenn sich nach den allgemeinen Auslegungsregeln kein eindeutiges Ergebnis ergibt, ist auf die nachrangigen gesetzlichen Auslegungsregelungen des § 2108 Abs. 2 Satz 1 BGB und des § 2069 BGB zurückzugreifen ( OLG Hamm, Beschluss vom 3. April 2013 - I-15 W 107/13 -, juris, Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 30. September 1993 - 1Z BR 9/93 -, NJW-RR 1994, S. 460; Czubayko, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auflage 2019, § 2069 BGB, Rn. 1, 3; Lang, ebenda, § 2108 BGB, Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2016 - 3 Wx 285/15

    Anforderungen an die Feststellung einer letztwilligen Verfügung der das Testament

    Ist die Vererblichkeit ausgeschlossen und kein Ersatznacherbe bestimmt, wird der Vorerbe mit dem Tod des Nacherben Vollerbe; gehören bei einem teilweisen Ausschluss der Vererblichkeit die Erben des Nacherben nur teilweise dem ausgeschlossenen Personenkreis an, erhalten die übrigen Erben den Nachlass ganz (zu allem Vorstehenden: RGZ 169, 38 ff.; BGH NJW 1963, 1150 ff., OLG Köln OLGZ 1968, 91 ff.; OLG Oldenburg Rpfleger 1989, 106 f.; BayObLG NJW-RR 1994, 460 ff.; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 63 f. sowie 2009, 729 ff.; KG KGR 2002, 135 ff.; OLG München FamRZ 2013, 155 f.; vgl. auch BGH NJW 1993, 256 f.; ferner: jurisPK BGB - Schneider, Stand: 01.10.2014, § 2108 Rdnr. 11-13 und 16; BeckOK BGB - Litzenburger, Stand: 01.05.2016, § 2108 Rdnr. 8 f. und 11 f.; MK-Grunsky, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2108 Rdnr. 6 f.; Staudinger-Avenarius, BGB, Neubearb.
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2023 - 3 Wx 169/23

    Vererblichkeit der Nacherbenstellung nach § 2108 Abs. 2 BGB

    Denn bei der Berufung solcher Personen zu Erben wird der Wille des Erblassers, das Vermögen auch über die Person des unmittelbaren Nacherben hinaus im Familienbesitz zu erhalten und deshalb nach dem Tod des unmittelbaren Nacherben nicht dessen familienfremde testamentarische Erben zum Zug kommen zu lassen, besonders häufig im Vordergrund stehen (zu allem Vorstehenden: RGZ 169, 38 ff.; BGH NJW 1963, 1150 ff., OLG Köln OLGZ 1968, 91 ff.; OLG Oldenburg Rpfleger 1989, 106 f.; BayObLG NJW-RR 1994, 460 ff.; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 63 f. sowie 2009, 729 ff.; KG KGR 2002, 135 ff.; OLG München FamRZ 2013, 155 f.; Senat, Beschluss vom 7.12.2016, I-3 Wx 285/15; OLG Hamm, Beschluss vom 11.5.2022, I-10 W 159/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.4.1999, 11 Wx 12/98; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2008, 7 U 8/08).
  • BayObLG, 18.09.1995 - 1Z BR 34/94

    Zur Anwendung einer Verwirkungsklausel eines Ehegattenerbvertrags mit

    aa) Ob eine letztwillige Verfügung der Auslegung fähig und bedürftig ist, ist eine Rechtsfrage, die vom Rechtsbeschwerdegericht nachzuprüfen und gegebenenfalls als Gesetzesverletzung im Sinn des § 27 Abs. 1 FGG anzusehen ist (BayObLGZ 1984, 246, 249 f.; 1993, 334, 336).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.1998 - 3 W 116/98

    Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel

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  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96

    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

    Das gilt jedoch nicht, wenn in erster Linie Fragen der Beurkundungspraxis des Notars angesprochen sind, bei denen eine Erinnerung an den konkreten Einzelfall nicht erforderlich ist (BayObLGZ 1993, 334, 339).
  • BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02

    Verweigerung der Einziehung eines Erbscheins - Wirksamkeit eines Testaments bei

    Das gilt jedenfalls im Amtsverfahren der Einziehung auch bei unverändertem Sachverhalt (vgl. zur Rechtslage im Antragsverfahren der Erbscheinserteilung BayObLGZ 1991, 323/326; 1993, 334/338; BayObLG FamRZ 1998, 1198).
  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95

    Verfügung des überlebenden Ehegatten über ein Grundstück, das zum Gesamtgut

    Daß die stillschweigende Berufung zum Ersatznacherben auch für den Wegfall des in erster Linie berufenen Nacherben durch Tod gelten, die Vererblichkeit des Rechts des Nacherben gem. § 2108 Abs. 2 Satz 1 BGB also ausgeschlossen sein soll, ist für die Zulässigkeit der Beschwerde und der weiteren Beschwerde zu unterstellen (vgl. zum Verhältnis von § 2069 BGB und § 2108 Abs. 2 Satz 1 BGB näher BayObLGZ 1993, 334 ff.).
  • BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99

    Auslegung eines Erbvertrages

    Auch dies ist rechtsfehlerhaft, da das Landgericht die Auslegungsfähigkeit und -bedürftigkeit der Verfügungen des Erblassers nicht erkannt hat (vgl. BayObLGZ 1993, 334/336).
  • BayObLG, 10.01.1996 - 1Z BR 112/95

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Dies ist durch unmittelbare und gegebenenfalls ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung zu ermitteln (vgl. BGH NJW 1963, 1150 f.; BayObLGZ 1993, 334, 338; Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2108 Rn. 3).
  • BayObLG, 18.02.1998 - 1Z BR 155/97

    Wirksamkeit und Auslegung einer Erbschaftsausschlagungserklärung nach

  • BayObLG, 09.03.1995 - 1Z BR 19/95

    Auslegungsbedürftigkeit eines Testaments; Auslegung eines Testaments; Antrag auf

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