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BayObLG, 30.10.1998 - 1St RR 170/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Verfassungsmäßigkeit des § 22a Abs. 1 Nr. 2 StVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 153
- NZV 1999, 176
- BayObLGSt 1998, 185
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85
Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht
Auszug aus BayObLG, 30.10.1998 - 1St RR 170/98
Für ein Blankettstrafgesetz ist charakteristisch, daß durch die Strafnorm lediglich eine Strafdrohung.aufgestellt wird, die Beschreibung des Straftatbestands jedoch durch die Verweisung auf eine Ergänzung im gleichen Gesetz oder in anderen - auch künftigen - Gesetzen oder Rechtsverordnungen ersetzt wird (BVerfGE 14, 245/252; 41, 314/319; BVerfG NJW 1987, 3175 ;… Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 1 Vorbem. Rn. 3;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 1 Rn. 5).Der Erlaß eines Blankettstrafgesetzes ist vor allem dann geboten, wenn wechselnde und mannigfaltige Einzelregelungen erforderlich werden können (BVerfG NJW 1987, 3175 ; BVerfGE 14, 245/251).
Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind (BVerfGE 78, 374/381 f; 75, 329/340 f; BVerfG NJW 1987, 3175 ).
Wer den ordnungsgemäßen Gang eines solchen Verfahrens nicht einhält, nimmt das Risiko einer Bestrafung bewußt in Kauf (vgl. auch BVerfG NJW 1987, 3175 ).
- BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62
Blankettstrafgesetz
Auszug aus BayObLG, 30.10.1998 - 1St RR 170/98
Für ein Blankettstrafgesetz ist charakteristisch, daß durch die Strafnorm lediglich eine Strafdrohung.aufgestellt wird, die Beschreibung des Straftatbestands jedoch durch die Verweisung auf eine Ergänzung im gleichen Gesetz oder in anderen - auch künftigen - Gesetzen oder Rechtsverordnungen ersetzt wird (BVerfGE 14, 245/252; 41, 314/319; BVerfG NJW 1987, 3175 ;… Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 1 Vorbem. Rn. 3;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 1 Rn. 5).Der Erlaß eines Blankettstrafgesetzes ist vor allem dann geboten, wenn wechselnde und mannigfaltige Einzelregelungen erforderlich werden können (BVerfG NJW 1987, 3175 ; BVerfGE 14, 245/251).
- BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87
Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG
Auszug aus BayObLG, 30.10.1998 - 1St RR 170/98
Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind (BVerfGE 78, 374/381 f; 75, 329/340 f; BVerfG NJW 1987, 3175 ).Andererseits soll sichergestellt werden, daß der Gesetzgeber selbst über die Strafbarkeit entscheidet und diese Entscheidung nicht den Organen der vollziehenden Gewalt überläßt (BVerfGE 78, 374/382).
- BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen die …
Auszug aus BayObLG, 30.10.1998 - 1St RR 170/98
Für ein Blankettstrafgesetz ist charakteristisch, daß durch die Strafnorm lediglich eine Strafdrohung.aufgestellt wird, die Beschreibung des Straftatbestands jedoch durch die Verweisung auf eine Ergänzung im gleichen Gesetz oder in anderen - auch künftigen - Gesetzen oder Rechtsverordnungen ersetzt wird (BVerfGE 14, 245/252; 41, 314/319; BVerfG NJW 1987, 3175 ;… Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 1 Vorbem. Rn. 3;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 1 Rn. 5).