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   BayObLG, 30.10.1998 - 3St RR 114/98   

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BayObLG, 30.10.1998 - 3St RR 114/98 (https://dejure.org/1998,3405)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1998 - 3St RR 114/98 (https://dejure.org/1998,3405)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1998 - 3St RR 114/98 (https://dejure.org/1998,3405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der Verwerfung einer Berufung bei Säumnis des Angeklagten in der Berufungsverhandlung bei bestehenden gerichtlichen Zweifeln an der Richtigkeit des vorgebrachten Entschuldigungsgrundes; Beweiswert eines ärztlichen Attests bei zweifelhaften Angaben zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 1 S. 1
    Schweigepflicht eines Arztes bei Abwesenheit eines Angeklagten wegen attestierter Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 143
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 28.10.1993 - 3 Ws 154/93

    Schweigepflicht; Attest; Arzt; Verhandlung; Angeklagter

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1998 - 3St RR 114/98
    Dessen Vorlage durch den Angeklagten enthielt konkludent die Erklärung, daß er den ausstellenden Arzt bei etwaigen Nachfragen des Gerichts von der Schweigepflicht entbindet (OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141 f.).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 2 Ss 143/83
    Auszug aus BayObLG, 30.10.1998 - 3St RR 114/98
    Deshalb stand für das Landgericht nach wie vor die Richtigkeit der Behauptung über die Erkrankung (vgl. dazu OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331) selbst in Frage.
  • BayObLG, 20.10.1997 - 3St RR 54/97

    Aufklärungspflicht und Erklärungslast bei Ausbleiben des Angeklagten in der

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1998 - 3St RR 114/98
    Die Verwerfung der Berufung bei Säumnis in der Berufungsverhandlung ist bei schlüssigem vorbringen eines Entschuldigungsgrundes nicht schon dadurch gerechtfertigt, daß das Gericht Zweifel an der Richtigkeit des Vortrags hegt (BayObLGSt 1997, 145/146 f.).
  • OLG Stuttgart, 14.08.2003 - 1 Ss 376/03

    Ausbleiben des Angeklagten: Amtsaufklärung bei Zweifeln an genügender

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BayObLG NStZ-RR 1999, 143; OLG Köln VRS 65, 47; OLG Frankfurt NJW 1988, 2965) ist § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO, der eine Ausnahme vom Grundsatz der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung bestimmt, als Ausnahmevorschrift so auszulegen, dass er sich bei der Frage der genügenden Entschuldigung in Zweifelsfällen zu Gunsten des Angeklagten auswirkt (vgl. Ruß in KK, StPO, 5. Auflage, § 329 Rdn. 9; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 349 Rdn. 22; Pfeiffer, StPO, 4. Auflage, § 329 Rdn. 6, jeweils m.w.N.).

    Sollte der Angeklagte erneut eine krankheitsbedingte Reise- und Verhandlungsunfähigkeit geltend machen, so wird die neue Berufungsstrafkammer den zuständigen Amtsarzt anstelle medizinisch nicht qualifizierter Polizeibeamter ersuchen müssen, den Angeklagten in dessen Wohnung aufzusuchen und zu untersuchen (vgl. BayObLG NStZ-RR 1999, 143; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; Ruß in KK, StPO, 5. Auflage, § 329 Rdn. 8).

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 2366/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs gegen ein

    b) Aus dieser von Verfassungs wegen gebotenen engen Auslegung von § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO folgt eine Pflicht des Gerichts, Anhaltspunkten für ein entschuldigtes Ausbleiben des Angeklagten durch Ermittlungen im Freibeweis nachzugehen (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Oktober 1997 - 3 St RR 54/97 -, NJW 1998, S. 172; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. Oktober 1998 - 3 St RR 114/98 -, NStZ-RR 1999, S. 143; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. September 2000 - 5St RR 259/00 -, juris; Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 1987 - 1 Ss 468/86 -, NJW 1988, S. 2965), das Verbot, die Berufung bei bloßen Zweifeln an der Richtigkeit des tatsächlichen Vorbringens des Angeklagten und an der Beweiskraft der vorgelegten Urkunden zu verwerfen (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Oktober 1997 - 3 St RR 54/97 -, NJW 1998, S. 172; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. Oktober 1998 - 3 St RR 114/98 -, NStZ-RR 1999, S. 143; Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 1987 - 1 Ss 468/86 -, NJW 1988, S. 2965), und das generelle Gebot, bei der Verschuldensfrage eine weite Auslegung zu Gunsten des Angeklagten vorzunehmen (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. August 1962 - 4 StR 122/62 -, NJW 1962, S. 2020 ; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Februar 2001 - 2 St RR 17/2001 -, NJW 2001, S. 1438 m.w.N.; Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 1987 - 1 Ss 468/86 -, NJW 1988, S. 2965).
  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 3 Ss 84/09

    Verhandlungsfähigkeit; Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung

    In der Rechtsprechung wird vielfach - insbesondere wenn es um zur Entschuldigung vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen geht, welche gerade nicht ausreichen, da Arbeitsunfähigkeit und Verhandlungsunfähigkeit nicht identisch sind und aus den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch keine Diagnose hervorgeht - in der Vorlage von Attest bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine konkludente Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch den Angeklagten gesehen, welche eine Nachfrage seitens des Gerichtes beim ausstellenden Arzt ermögliche, so dass keine nennenswerten Verzögerungen der Hauptverhandlung zu erwarten seien (OLG Hamm - 5. Strafsenat/Senat für Bußgeldsachen - NStZ-RR 2009, 120; BayObLG NStZ-RR 1999, 143; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; OLG Koblenz Beschl. v. 30.10.2003 - 2 Ss 226/03 = beckRS 2003, 30332050).
  • OLG Nürnberg, 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08

    Verwerfungsurteil des Berufungsgerichts: Anforderungen an die mit der Revision

    Die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen liegen mit der Vorlage des Attestes durch den Angeklagten schon deshalb vor, weil der ausstellende Arzt damit konkludent von seiner Schweigepflicht entbunden wird (siehe OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141, 142; BayObLG NStZ-RR 1999, 143; Paul aaO., Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 28.11.2006 - 2 Ss 350/06
    Hat das Gericht Anhaltspunkte dafür, dass das Ausbleiben des Angeklagten entschuldigt sein kann, so muss es ihnen durch Ermittlungen im Freibeweis nachgehen (Bay in NJW 98, 172; NStZ-RR 99, 143; OLG Düsseldorf StV 87, 9; VRS 71, 292; OLG Hamm in VRS 107, 206; OLG Köln in NJW 82, 2617).

    Einer solchen telefonischen Befragung des Arztes stand nicht entgegen, dass dieser sich möglicherweise unter Berufung auf seine ärztliche Schweigepflicht geweigert hätte, die erbetenen Auskünfte zu erteilen, denn in diesem Fall hätte ihn der Vorsitzende darüber belehren können, dass in der Vorlage ärztlicher Bescheinigungen durch den Patienten bei Gericht die konkludente Entbindung der Arztes von der Schweigepflicht zu sehen und der Arzt daher zur Auskunftserteilung verpflichtet ist (vgl. hierzu Bay in NStZ-RR 99, 143; OLG Karlsruhe in NStZ 94, 141).

  • LG Heilbronn, 28.08.2006 - 4 Qs 11/06

    Bußgeldverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich eines genügenden

    Wenn das Gericht ein vorgelegtes privatärztliches Attest nicht für ausreichend hält oder ihm misstraut, muss es von sich aus dessen Ergänzung oder die amtsärztliche Untersuchung des Betroffenen veranlassen (BayObLG, NStZ-RR 1999, 143).

    Liegen Anhaltspunkte für einen Entschuldigungsgrund wie im vorliegenden Fall vor, muss das Gericht prüfen, ob er zutrifft; dies gilt auch, wenn ein vorgelegtes ärztliches Attest nicht eindeutig ist (BayObLG, NStZ-RR 1999, 143; KK-Ruß, StPO, 5. Auflage, § 329, Rn 9 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Frankfurt, 02.11.2015 - 1 Ss 322/15

    Sieht ein Tatgericht ein Attest nicht als genügende Entschuldigung an und

    Hinweisen auf einen Entschuldigungsgrund muss das Gericht deshalb von Amts wegen nachgehen und im Zweifelsfall Nachforschungen im Wege des Freibeweises durch Rückfrage bei dem behandelnden Arzt anstellen (OLG Frankfurt am Main -2 Ss-OWi 330/15-; -1 Ss 253/12-; OLG Düsseldorf VRS 78, 138), der infolge der Vorlage seiner ärztlichen Bescheinigung konkludent von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden worden ist (OLG Frankfurt am Main -1 Ss 253/12-; BayObLG NStZ-RR 1999, 143; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; OLG München StraFo 2014, 79).
  • OLG Köln, 27.08.1999 - 13 W 54/99

    Ausbleibens eines Zeugen; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Ordnungsmittel;

    In der Vorlage eines ärztlichen Attestes durch einen Zeugen, der damit sein Nichterscheinen entschuldigen will, kann die konkludente Erklärung gesehen werden, daß der Zeuge den ausstellenden Arzt bei etwaigen Nachfragen des Gerichts hinsichtlich des Entschuldigungsgrundes von der Schweigepflicht entbindet (vgl. OLG Düsseldorf, VRS Bd. 84 (1993), S. 458, 460; Karlsruhe, NStZ 1994, 141; BayObLG NStZ-RR 1999, 143 - jeweils zu § 329 Abs. 1 StPO).
  • OLG Braunschweig, 03.09.2009 - Ss 79/09

    Verletzung der Anzeigepflicht seitens des Betroffenen im Strafprozess bei einer

    ( BayObLG, NStZ-RR 99, 143; Meyer-Goßner a.a.O., Rn. 19).
  • BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02

    Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329

    Die Verwerfung der Berufung bei Säumnis in der Berufungsverhandlung ist bei schlüssigem Vorbringen eines Entschuldigungsgrunds nicht schon dadurch gerechtfertigt, dass das Gericht Zweifel an der Richtigkeit des Vortrags hegt (BayObLG NStZ-RR 1999, 143 ).
  • LG Potsdam, 25.05.2009 - 27 Ns 3/09

    Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung: Verhandlungsunfähigkeit bei

  • LG Aurich, 11.01.2011 - 12 Qs 5/11

    Anforderungen an ein entschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung

  • VerfGH Sachsen, 30.11.2017 - 146-IV-17
  • BayObLG, 10.12.2003 - 5St RR 339/03

    Frage des Vorliegenes einer entschuldigten Abwesenheit eines Angeklagten von der

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