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   BayObLG, 30.11.1971 - Allg. Reg. 31/71   

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BayObLG, 30.11.1971 - Allg. Reg. 31/71 (https://dejure.org/1971,3400)
BayObLG, Entscheidung vom 30.11.1971 - Allg. Reg. 31/71 (https://dejure.org/1971,3400)
BayObLG, Entscheidung vom 30. November 1971 - Allg. Reg. 31/71 (https://dejure.org/1971,3400)
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Volltextveröffentlichung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechtigtes Interesse einer Gemeinde als Vermieter; Wohnraummietvertrag; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung; Widerspruch des Mieters; Gemeinde als Vermieter; Mieterschutz; Härteklausel; Sozialklausel; berechtigtes Interesse des Vermieters; Gemeinde

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 685
  • BayObLGZ 1971, 363
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1971 - Allg. Reg. 31/71
    Diesen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 1.7.1964 (BVerfGE 18, 121 ), mit dem es das sog. Fiskusprivileg des § 32 MSchG für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte, folgendermaßen umschrieben: »...Jedoch darf vom Fiskus erwartet werden, daß er nicht willkürlich kündigt, sondern nur, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses im dienstlichen Interesse aus besonders zwingenden Gründen erforderlich erscheint ... Eine gerichtliche Nachprüfung der Kündigung ... gewährt dem Mieter in den Fällen des § 32 MSchG der Räumungsprozeß.

    Durch Verfassungsbestimmungen war er insoweit nicht entscheidend beschränkt (vgl. BVerfGE 18, 121/132).

  • OLG Karlsruhe, 03.07.1970 - 1 REMiet 1/70
    Auszug aus BayObLG, 30.11.1971 - Allg. Reg. 31/71
    20/70">ZMR 1970, 308 ; OLG Köln, NJW 1968, 1834 = WuM 1968, 179 = ZMR 1969, 17 ; OLG Stuttgart, NJW 1969, 1070 = ZMR 1969, 242 ; OLG Karlsruhe, ZMR 1970, 310 - in NJW 1970, 1746 nur teilweise abgedruckt - Hans, Das neue Mietrecht in den weißen Kreisen, Art. 111 des 3. MietÄndG, Anm. B 3 d, 4 c).

    b) Auch der Umstand, daß es sich nach dem Wortlaut des § 556 a BGB um Interessen des Vermieters handeln muß, kann zwar die Berücksichtigung der Interessen Dritter ausschließen, zu denen der Vermieter keine rechtlich bedeutsamen Beziehungen hat (so für einen privaten Vermieter: OLG Karlsruhe, ZMR 1970, 310/312 = NJW 1970, 1746 ,1748).

  • OLG Stuttgart, 06.03.1969 - 8 W 324/68
    Auszug aus BayObLG, 30.11.1971 - Allg. Reg. 31/71
    20/70">ZMR 1970, 308 ; OLG Köln, NJW 1968, 1834 = WuM 1968, 179 = ZMR 1969, 17 ; OLG Stuttgart, NJW 1969, 1070 = ZMR 1969, 242 ; OLG Karlsruhe, ZMR 1970, 310 - in NJW 1970, 1746 nur teilweise abgedruckt - Hans, Das neue Mietrecht in den weißen Kreisen, Art. 111 des 3. MietÄndG, Anm. B 3 d, 4 c).
  • BGH, 12.01.1959 - III ZR 197/57
    Auszug aus BayObLG, 30.11.1971 - Allg. Reg. 31/71
    Dabei muß es hier unerörtert bleiben, ob die Rechtspflicht der Gemeinde dahin gehen kann, den »Obdachlosen« eine Wohnung für die Dauer zu verschaffen, oder ob sie ihnen nur eine vorübergehende Unterkunft gewähren muß (vgl. BGH, NJW 1959, 768; BayVGH, ZMR 1955, 154; Reigl, BayBgm. 1965, 184/212).
  • BayObLG, 21.07.1970 - Allg. Reg. 20/70
    Auszug aus BayObLG, 30.11.1971 - Allg. Reg. 31/71
    Das um den Rechtsentscheid angegangene Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die vorgelegte Rechtsfrage in den Rahmen der Sozialklausel fällt, ob sie von grundsätzlicher Bedeutung ist und ob sie entscheidungserheblich sein kann (Bestätigung von BayObLGZ 1970, 169).
  • BayObLG, 21.11.1980 - Allg. Reg. 83/80
    Das um den Rechtsentscheid angegangene Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die vorgelegte Rechtsfrage in den von Art. 111 Abs. 1 des 3. MietÄndG gesteckten Rahmen fällt, ob sie von grundsätzlicher Bedeutung ist und ob sie entscheidungserheblich sein kann (Anschluß an BayObLGZ 1971, 363).

    Eine solche Berichtigung und Ergänzung der zum Rechtsentscheid vorgelegten Fragen ist zulässig, sofern diese durch die Neufassung nicht in ihrem rechtlichen Kern verändert werden (BayObLGZ 1971, 363/367; OLG Karlsruhe, ZMR 1970, 310).

    Insoweit gelten die gleichen Erwägungen wie zu § 556 a BGB , der ebenfalls den Begriff der »berechtigten Interessen des Vermieters« verwendet (hierzu BayObLGZ 1971, 363/368); denn die in § 556 a Abs. 1 BGB angesprochenen berechtigten Interessen des Vermieters sind identisch mit denen des § 564 b BGB .

    d) Im übrigen gelten die vom Bayerischen Obersten Landesgericht bereits in seinem Rechtsentscheid vom 30.11.1971 (BayObLGZ 1971, 363/368 ff.) zu § 556 a BGB angestellten Erwägungen entsprechend, da - wie bereits erwähnt - die in der Sozialklausel angesprochenen »berechtigten Interessen des Vermieters« keinen anderen Sinngehalt haben als der in § 564 b Abs. 1 und 2 BGB verwendete Begriff des berechtigten Interesses des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses.

    Gerade dann, wenn es nur um die Erfüllung freiwilliger Aufgaben im Sinne des Art. 57 Abs. 1 BayGO geht, kann im Einzelfall die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter eine Härte bedeuten, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist (BayObLGZ 1971, 363/375 f.).

  • OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81

    Prüfung der Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im

    Diesen Gesichtspunkten wird nicht dadurch ausreichend Rechnung getragen, daß -wie das BayObLG in ständiger Rechtsprechung formuliert (NJW 1972, 685 ; ZMR 1981, 93 ; Beschluß vom 09.02.1981 -Allgem. Reg. 126/80)- lediglich geprüft wird, ob die Rechtsfrage entscheidungserheblich sein kann.
  • BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81
    Wenn eine Person, die - wie hier - selbst Mieter ist, die hohen Opfer und Lasten auf sich nimmt, die mit dem Erwerb von Wohnungseigentum verbunden sind, so muß ihr grundsätzlich auch das Recht zugebilligt werden, in dem erworbenen eigenen Heime zu wohnen, sofern sie dafür einen vernünftigen und billigenswerten Bedarfsgrund anführen kann (vgl. BayObLGZ 1980, 360/366 und 1971, 363/367 f., wonach die Interessen des Vermieters im weitesten Umfang sollen berücksichtigt werden können; KG, NJW 1981, 1048 ; OLG Karlsruhe, ZMR 1977, 25 = WuM 1976, 99/100; Köhler, Handbuch der Wohnraummiete, § 115, Rdn. 4, 8, 11; Vogel, JZ 1975, 73/74 mit Fn. 13).
  • LG Aachen, 27.02.1985 - 7 S 182/84

    Klage auf Rückgabe eines Studentenzimmers; Möglichkeit der Fortsetzung des

    Zwar sind die Interessen Dritter, die den Wohnraum erlangen wollen, im Rahmen des § 556 a BGB nicht zu berücksichtigen (BayObLG NJW 1972, 685).
  • OLG Frankfurt, 06.03.1981 - 20 REMiet 1/80

    Zur Kündigung von Wohnraum wegen allgemeinen öffentlichen Interesses

    Dazu ist das Gericht des Rechtsentscheids befugt (vgl. OLG Karlsruhe, ZMR 1970, 310; BayObLG, NJW 1972, 685, 686; Schmidt-Futterer, NJW 1968, 919, 922).

    Es ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, daß ein von einer Gemeinde verfolgtes öffentliches Interesse ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 564 b Abs. 1 BGB darstellt (vgl. BayObLG, NJW 1972, 685, 686 zu § 556 a BGB sowie in dem bereits erwähnten Beschluß; Barthelmess, 2. WohnraumkündigungsschutzG, 1976, § 564 b, Anm. 119; Schmidt-Futterer/Blank, WohnraumschutzG, 3. Aufl., 1979, Anm. B 523; Vogel, JZ 1975, 73, 75; s. auch Emmerich/Sonnenschein, Mietrecht, 1979, § 564 b, Anm. 118).

    Vielmehr muß dieses ein so erhebliches Gewicht haben, daß es gegenüber dem allgemeinen Interesse des Mieters am Fortbestand des Mietverhältnisses überwiegt (vgl. BayObLG, NJW 1972, 685, 686; Barthelmess, aaO.; Erman/Schopp, BGB , 1. Band, 6. Aufl., 1975, § 564 b, Anm. 7; Vogel, aaO.; s. auch Sternel, Mietrecht, 2. Aufl., 1979, Rdn. IV 95).

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83

    Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei

    Es kann dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen die Oberlandesgerichte gleichwohl ausnahmsweise die Fragen, die die Landgerichte gestellt haben, abändern dürfen (vgl. hierzu BayObLG, ZMR 1972, 50; Schmidt-Futterer, NJW 1968, 919, 922; Köhler, Die Rechtsentscheide zur Wohnraummiete, 1982, Einführung III (S. 5); Gather, DWW 1983, 62, 64).
  • BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80

    Anspruch auf Funkantenne auf dem Dach?

    b) Das um einen Rechtsentscheid angegangene Obergericht ist berechtigt und verpflichtet, von Amts wegen zu prüfen, ob die vorgelegte Rechtsfrage in den (nunmehr weiter gesteckten) Rahmen des Art. 111 Abs. 1 des 3. MietÄndG fällt, ob sie grundsätzliche Bedeutung hat und ob sie für die Sachentscheidung im konkreten Fall erheblich sein kann (BayObLGZ 1970, 169/170 f.; 1971, 363/365; 1980 Nr. 62; OLG Köln, NJW 1968, 1834 ; OLG Stuttgart, NJW 1969, 1070 ; OLG Karlsruhe, ZMR 1970, 310; Palandt, BGB , 40. Aufl., § 556 a Anm. 7 e; Dänzer/Vanotti, NJW 1980, 1777, 1778 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 39. Aufl., Anh. § 544 Anm. 3).
  • OLG Koblenz, 13.10.1983 - 4 W RE 171/83
    Der Senat darf eine solche Ergänzung vornehmen, sofern die zum Rechtsentscheid vorgelegte Frage dadurch nicht in ihrem rechtlichen Kern verändert wird (vgl. BayObLG NJW 1972, 685, 686).
  • OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
    Der Senat ist berechtigt zu prüfen, ob die vorgelegte Rechtsfrage in den Rahmen des Artikels 3 Abs. 1 des 3. MRÄndG fällt, ob sie von grundsätzlicher Bedeutung ist und für die Sachentscheidung im konkreten Fall erheblich sein kann (BayObLGZ 1970, 169, 170 ff.; 1971, 363, 365; OLG Köln, NJW 1968, 1834; Dänzer-Vanotti, NJW 1980, 1777, 1778 m. zahlr. weit. Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 21.04.1981 - 3 W 29/81
    Der Senat ist berechtigt zu prüfen, ob die vorgelegte Rechtsfrage in den Rahmen des Art. 3 Abs. 1 des 3. MRÄndG fällt, ob sie von grundsätzlicher Bedeutung ist und für die Sachentscheidung im konkreten Fall erheblich sein kann (BayObLGZ 1970, 169, 170 ff.; 1971, 363, 365; OLG Köln, NJW 1968, 1834 ; Dänzer-Vanotti, NJW 1980, 1777, 1778 m. zahlr. w. Nachw.).
  • LG Kiel, 07.10.1991 - 1 S 240/90

    Verlangen auf Fortsetzung eines Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit; Vorliegen

  • AG München, 19.01.2016 - 461 C 26027/14

    Kündigung wegen Eigenbedarfs und Härtefallabwägung bei Zweitwohnung

  • OLG Koblenz, 12.01.1983 - 4 W RE 654/82
  • OLG Zweibrücken, 17.08.1981 - 3 W RE 66/81
  • AG Waldshut-Tiengen, 04.08.1989 - 3 C 70/89

    Anspruch auf Räumung einer im Eigentum der Gemeinde stehenden Mietwohnung nach

  • OLG Oldenburg, 11.09.1980 - 5 UH 2/80
  • OLG Oldenburg, 23.11.1983 - 5 UH 1/83
  • OLG Zweibrücken, 05.10.1981 - 3 W - RE 77/81

    Voraussetzungen für den Erlass eines Rechtsentscheides; Anforderungen an die

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