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   BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 125/04   

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https://dejure.org/2004,2451
BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 125/04 (https://dejure.org/2004,2451)
BayObLG, Entscheidung vom 30.11.2004 - 3Z BR 125/04 (https://dejure.org/2004,2451)
BayObLG, Entscheidung vom 30. November 2004 - 3Z BR 125/04 (https://dejure.org/2004,2451)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 60

    BGB § 1643 Abs. 1
    Rechtliches Gehör des Minderjährigen wird durch Bestellung eines Verfahrenspflegers gewahrt

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1643 Abs. 1; FGG §§ 56g Abs. 1 S. 2 und 3, 67 Abs. 3, 55, 62, 50 Abs. 5; KostG § 93a Abs. 2
    Verfahrenspfleger für Vorbescheid bei familien- oder vormundschaftsgerichtlicher Ge-nehmigung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Regress der Staatskasse durch Kostenansatz

  • Judicialis

    BGB § 1643 Abs. 1; ; FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 55; ; FGG § 56g Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 56g Abs. 1 Satz 3; ; FGG § 62; ; FGG § 67 Abs. 3; ; KostO § 93a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten des Verfahrenspflegers für Minderjährigen bei Vorbescheid zu Grundstückskauf der Eltern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrenspfleger bei Grundstückskauf durch Minderjährigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Erlass eines Vorbescheids; Ankündigung der Genehmigung eines von den Eltern für den Minderjährigen abgeschlossenen Grundstückskaufs durch den Rechtspfleger; Aufwendungsersatz und die Vergütung eines Verfahrenspflegers; Regress der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 21
  • FamRZ 2005, 828
  • Rpfleger 2005, 252
  • BayObLGZ 2004, 339
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger in einer Unterbringungssache bestellten

    Abzustellen ist hierbei darauf, ob gerade auch ein Verfahrenspfleger mit einer Qualifikation, die ihm Anspruch auf Honorierung seiner Tätigkeit nach der höchsten Vergütungsstufe gibt, im konkreten Fall einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen hätte (BGH NJW 2007, 844/846; BayObLGZ 2004, 339/345; BayObLGZ 2001, 368/371).
  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

    Die Kammer habe die von dem Beschwerdeführer angeführte Entscheidung des Landgerichts Krefeld zur Kenntnis genommen, sie folge ihr jedoch nicht, sondern schließe sich der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Az. 33 Wx 85/09) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Az. 3Z BR 125/04) an.
  • LG Krefeld, 18.07.2013 - 7 T 77/13

    Ersatz von Aufwendungen eines Verfahrenspflegers i.R.d. berufsmäßigen

    Die Kammer folgt mit dieser Bewertung nicht der Rechtsprechung des BayObLG, das den Kauf eines Grundstückes sowie die Bestellung eines Nießbrauchs nicht als ein so ungewöhnliches Geschäft angesehen hat, dass es durch einen geeigneten Verfahrenspfleger der höchsten Vergütungsstufe nicht sachgerecht beurteilt werden könne, wenn der Verfahrenspfleger die Beratung durch den beurkundenden Notar und dessen Sachverständigen in Anspruch nehmen könne (BayObLG, Beschluss vom 30.11.2004, 3 ZBR 125/04, Rn 19; recherchiert nach juris).
  • OLG Hamm, 09.06.2011 - 15 Wx 519/10

    Erfallen der Einigungsgebühr zu Gunsten des Verfahrenspflegers

    Abzustellen ist hierbei darauf, ob gerade auch ein Verfahrenspfleger mit einer Qualifikation, die ihm Anspruch auf Honorierung seiner Tätigkeit nach der höchsten Vergütungsstufe gibt, im konkreten Fall einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen hätte (BGH NJW 2007, 844; BayObLGZ 2004, 339; OLG München a.a.O.).
  • LG Wuppertal, 23.10.2015 - 9 T 195/15

    Grundsätze der Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers

    Anhaltspunkte dafür, dass im vorliegenden Fall besondere Schwierigkeiten juristischer Art im Vordergrund der Tätigkeit gestanden hätten, sind weder dargelegt noch sonst ersichtlich (vergleiche Bayerisches Oberstes Landesgericht, 3Z BR 125/04, bei juris: Kauf eines Grundstücks und die Bestellung eines Nießbrauchs; der BGH, a.a.O, hat die Wertung des Beschwerdegerichts, die Voraussetzungen für eine Vergütung nach dem RVG zu bejahen, aus Rechtsgründen im konkreten Fall aufgrund etwaiger Gewährleistungsansprüche nicht beanstandet, in dem sich das beabsichtigte Grundstücksgeschäft "nicht nur auf ein von der Betroffenen allein genutztes Eigenheim, sondern auf ein teilweise vermietetes Mehrparteienwohnhaus, das sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befand").
  • AG Hamburg-Wandsbek, 04.09.2019 - 706 XIV 56/19

    Anwaltsspezifische Tätigkeit eines Verfahrenspflegers in Fixierungssachen

    Abzustellen ist hierbei darauf, ob gerade auch ein Verfahrenspfleger mit einer Qualifikation, die ihm Anspruch auf Honorierung seiner Tätigkeit nach der höchsten Vergütungsstufe gibt, im konkreten Fall einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen hätte (BGH, Beschluß vom 20.12.2006 - XII ZB 118/03, NJW 2007, 844/846; BayObLG, Beschluss vom 30.11.2004 - 3Z BR 125/04, BayObLGZ 2004, 339/345; OLG München, Beschluss vom 24.6.2008 - 33 Wx 127/08, FGPrax 2008, 207).
  • LG Duisburg, 15.05.2006 - 12 T 73/06

    Voraussetzungen für die Bewilligung des Anspruchs eines als Verfahrenspfleger

    Zu der bis zum 1.7.2005 geltenden Rechtslage hatte sich auf der Grundlage der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7.6.2000 (NJWE-FER 2000, 280 und 282) die Praxis durchgesetzt, dass ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt dann nach anwaltlichem Gebührenrecht entsprechend abrechnen kann, wenn er seine besonderen Fähigkeiten als Rechtsanwalt für die Wahrnehmung der Aufgaben einsetzt und für die ein Laie als Verfahrenspfleger einen Rechtsanwalt beauftragt hätte (vgl. BayObLG, NJOZ 2005, 2055, OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 427).
  • LG Limburg, 27.11.2008 - 7 T 134/07

    Vergütung des Verfahrenspflegers für eine rechtsanwaltsspezifische Tätigkeit

    Abzustellen ist hierbei darauf, ob gerade auch ein Verfahrenspfleger mit einer Qualifikation, die ihm Anspruch auf Honorierung seiner Tätigkeit nach der höchsten Vergütungsstufe gibt, im konkreten Fall einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen hätte (BGH NJW 2007, 844, 846; BayObLGZ 2004, 339, 345; BayObLGZ 2001, 368, 371).
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