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   BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04   

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https://dejure.org/2004,6496
BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04 (https://dejure.org/2004,6496)
BayObLG, Entscheidung vom 30.11.2004 - 3Z BR 222/04 (https://dejure.org/2004,6496)
BayObLG, Entscheidung vom 30. November 2004 - 3Z BR 222/04 (https://dejure.org/2004,6496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG §§ 70i Abs. 2, 25 BGB § 1906
    Unterbringung eines Betreuten über mehr als vier Jahre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Entscheidung über die Verlängerung einer Unterbringungsmaßnahme mit einer Gesamtdauer von mehr als vier Jahren; Anforderungen an die Begründung der Unterbringung eines Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlängerung der Unterbringung über vier Jahre hinaus

  • Judicialis

    FGG § 25; ; FGG § 70i Abs. 2; ; BGB § 1906

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 70i Abs. 2 § 25; BGB § 1906
    Verlängerung der Unterbringung aufgrund eines früheren Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 750 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04
    Die Einschränkung der persönlichen Freiheit ist stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775; NJW 1986, 767).

    Die Dauer der Unterbringung beeinflusst sowohl die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs als auch die Anforderungen an die Begründung der Entscheidung (vgl. BVerfG NJW 1986, 767/770).

  • OLG Hamm, 12.09.2000 - 15 W 288/00

    Unterbringung bei Alkoholismus - die Voraussetzungen sind genau zu prüfen

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04
    Dies gilt auch für die selbst im Pflegeheim fortbestehenden Verwahrlosungstendenzen des Betreuten, da sich aus diesem Begriff allein keine hinreichend konkreten Folgen für den Gesundheitszustand des Betroffenen ableiten lassen (vgl. auch Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1906 BGB Rn. 36; OLG Hamm BtPrax 2001, 40/41).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04
    Die Einschränkung der persönlichen Freiheit ist stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775; NJW 1986, 767).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04
    Eine solche Annahme verlangt eine Prognose anhand von tatsächlichen Feststellungen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618 m.w.N.).
  • Drs-Bund, 23.05.1989 - BT-Drs 11/4582
    Auszug aus BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04
    Von der Regel des § 70i Abs. 2 Satz 2 FGG darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn z.B. andere als nach dieser Vorschrift ausgeschlossene Ärzte für Psychiatrie nicht oder nur schwer erreichbar sind (vgl. BT-Drs. 11/4582 S. 186, Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70i Rn. 9).
  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 629/17

    Gefährdungsbegriff auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung i.R.e.

    Die Dauer der zivilrechtlichen Unterbringung beeinflusst mithin ebenfalls die Anforderungen an die Begründung der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BayObLG BtPrax 2005, 68).

    Zugleich wird sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bei der Prüfung des Vorliegens milderer Mittel in Fällen einer lang andauernden Unterbringung die Frage aufdrängen, inwieweit es inzwischen vertretbar und praktisch durchführbar ist, dass der Betroffene - etwa in einer betreuten, aber offenen Wohnform mit entsprechend engmaschiger Begleitung - wieder ein Leben außerhalb der Unterbringung führt (vgl. BayObLG BtPrax 2005, 68; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 543 f.).

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