Rechtsprechung
   BayObLG, 30.12.1991 - RReg. 5 St 170/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2363
BayObLG, 30.12.1991 - RReg. 5 St 170/91 (https://dejure.org/1991,2363)
BayObLG, Entscheidung vom 30.12.1991 - RReg. 5 St 170/91 (https://dejure.org/1991,2363)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Dezember 1991 - RReg. 5 St 170/91 (https://dejure.org/1991,2363)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschleppunternehmer; Fahrzeug; Betriebsgelände; Dienstlich; In Verwahrung; Polizeiliche Freigabeerklärung

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1399
  • MDR 1992, 606
  • NZV 1992, 289
  • DVBl 1992, 1319
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 28.01.1983 - 3 Ss 904/82
    Auszug aus BayObLG, 30.12.1991 - RReg. 5 St 170/91
    Dies gilt insbesondere, wenn Widersprüche zwischen den Angaben des Angeklagten und der Zeugen zu klären sind (OLG Köln VRS 65, 40) oder den Angaben des Zeugen prozessentscheidende Bedeutung zukommt (OLG Koblenz VRS 63, 130; OLG Zweibrücken NJW 82, 117; KK/Ruß StPO 2. Aufl. § 325 Rn. 2; Kleinknecht/ Meyer StPO § 325 Rn. 12).
  • OLG Koblenz, 25.03.1982 - 1 Ss 73/82
    Auszug aus BayObLG, 30.12.1991 - RReg. 5 St 170/91
    Dies gilt insbesondere, wenn Widersprüche zwischen den Angaben des Angeklagten und der Zeugen zu klären sind (OLG Köln VRS 65, 40) oder den Angaben des Zeugen prozessentscheidende Bedeutung zukommt (OLG Koblenz VRS 63, 130; OLG Zweibrücken NJW 82, 117; KK/Ruß StPO 2. Aufl. § 325 Rn. 2; Kleinknecht/ Meyer StPO § 325 Rn. 12).
  • OLG Zweibrücken, 26.03.1981 - 1 Ss 10/81
    Auszug aus BayObLG, 30.12.1991 - RReg. 5 St 170/91
    Dies gilt insbesondere, wenn Widersprüche zwischen den Angaben des Angeklagten und der Zeugen zu klären sind (OLG Köln VRS 65, 40) oder den Angaben des Zeugen prozessentscheidende Bedeutung zukommt (OLG Koblenz VRS 63, 130; OLG Zweibrücken NJW 82, 117; KK/Ruß StPO 2. Aufl. § 325 Rn. 2; Kleinknecht/ Meyer StPO § 325 Rn. 12).
  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1991 - RReg. 5 St 170/91
    Diese Verfahrensrüge muss jedoch den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechen, insbesondere müssen die den Mangel enthaltenden Tatsachen bestimmt behauptet werden (BGHSt 7, 162; 25, 272, 274; NJW 62, 500).
  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61

    Einziehung der Schrift "Vernichtung der Freimaurerei durch Enthüllung ihrer

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1991 - RReg. 5 St 170/91
    Diese Verfahrensrüge muss jedoch den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechen, insbesondere müssen die den Mangel enthaltenden Tatsachen bestimmt behauptet werden (BGHSt 7, 162; 25, 272, 274; NJW 62, 500).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1991 - RReg. 5 St 170/91
    Diese Verfahrensrüge muss jedoch den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechen, insbesondere müssen die den Mangel enthaltenden Tatsachen bestimmt behauptet werden (BGHSt 7, 162; 25, 272, 274; NJW 62, 500).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08

    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Widersprechen die Aussage des Zeugen und die Angaben des Angeklagten einander und ist von prozessentscheidender Bedeutung, wem von beiden zu glauben ist, darf sich das Berufungsgericht nicht damit begnügen, die erstinstanzliche Zeugenaussage zu verlesen und kurzerhand für glaubhaft und überzeugend zu erklären (vgl. OLG Zweibrücken StV 1992, 153; BayObLG, RReg 5 St 170/91 vom 30. Dezember 1991 ; Gössel in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. [2003], 325 Rdnr. 3; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. [2007], § 325 Rdnr. 12 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht