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   BayObLG, 31.03.1983 - BReg. 3 Z 18/83   

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https://dejure.org/1983,9234
BayObLG, 31.03.1983 - BReg. 3 Z 18/83 (https://dejure.org/1983,9234)
BayObLG, Entscheidung vom 31.03.1983 - BReg. 3 Z 18/83 (https://dejure.org/1983,9234)
BayObLG, Entscheidung vom 31. März 1983 - BReg. 3 Z 18/83 (https://dejure.org/1983,9234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostG § 58 Abs. 3, § 145 Abs. 1, §§ 154, 156
    Zur Kostenberechnung bei Bauherrengemeinschaften und zum Notarauftrag für Betreuungstätigkeiten - Fertigung bestimmter Entwürfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 04.04.1933 - VII 352/32

    1. Erreicht ein Kontokorrentverhältnis mit der Abhebung des Saldos oder durch

    Auszug aus BayObLG, 31.03.1983 - BReg. 3 Z 18/83
    Bei vertretbaren Leistungen schuldet er daher aufgrund seiner eigenen "Hilfsverbindlichkeit" (subsidiär nach dem Hauptschulder) die Erfüllung, bei unvertretbaren, höchstpersönlichen Leistungen die Befriedigung des Gläubigerinteresses in Geld ( RGZ 140, 219 ; Staudinger/Horn, BGB, 12. Aufl. § 765 Rz. 32).
  • BGH, 12.07.1968 - VI ZR 91/66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BayObLG, 31.03.1983 - BReg. 3 Z 18/83
    Wenn der Notar bei einem lastenfreien Grundstücksverkauf einen Weg zur Sicherstellung der Pfandfreigabe aufweisen soll (so BGH DNotZ 1969, 173 /174) und wenn er - auch bei der Erstellung von Reihenhäusern auf einem noch ungeteilten Grundstück (Daimer/Reithmann aaO Rdnr. 320) - Ober Globalbelastungen zu belehren hat und die Einholung eines Freigabeversprechens des Gläubigers empfohlen wird (Daimer/Refthmann aaO; Reithmann DNotZ 1969, 70 /78 f.), so folgt nicht schon daraus zwingend das Vorliegen eines (stillschweigenden) Auftrags zur Herstellung entsprechender Entwürfe (vgl. zum Auftragserfordernis bezüglich eines Löschungsantragsentwurfs bei lastenfreier Grundstücksabtretung: LG München 1 DNotZ 1958, 37; bezüglich der Entwürfe von Genehmigungen usw.: MittBayNot 1967, 72 ).
  • BayObLG, 13.03.1984 - BReg. 3 Z 165/83

    Zu den Anforderungen an die notarielleKostenberechnung

    c) Nur wenn die Kostenberechnung eines Notars dem § 154 KostG entspricht, kann ihr Inhalt im Verfahren nach § 156 KostG nachgeprüft werden (BayObLG JurBüro 1983, 1371 [= MittBayNot 1983, 193 ]).
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