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   BayObLG, 31.03.1998 - 1Z BR 174/97   

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https://dejure.org/1998,5887
BayObLG, 31.03.1998 - 1Z BR 174/97 (https://dejure.org/1998,5887)
BayObLG, Entscheidung vom 31.03.1998 - 1Z BR 174/97 (https://dejure.org/1998,5887)
BayObLG, Entscheidung vom 31. März 1998 - 1Z BR 174/97 (https://dejure.org/1998,5887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Unwirksamkeit des Testaments wegen Testierunfähigkeit der Erblasserin; Feststellungen und Folgerungen zur Testierfähigkeit; Nichtigkeit des Testaments infolge Anfechtung; Enterbung gem. § 1938 BGB; Annahme der Miterbschaft; Annahme der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung eines Erben mit ausreichender Bestimmtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 170
  • BayObLGZ 1998, 100
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91

    Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der

    Auszug aus BayObLG, 31.03.1998 - 1Z BR 174/97
    Wie das Nachlaßgericht ist auch das im Beschwerdeverfahren erneut befaßte Landgericht an seine Rechtsauffassung gebunden, die der aufhebenden ersten Beschwerdeentscheidung vom 22.8.1995 zugrunde gelegen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 862/863; Rpfleger 1992, 432 ).
  • BayObLG, 16.04.1992 - 3Z BR 8/92

    Bindung einer landgerichtlichen Beschwerdeentscheidung in Verfahren der

    Auszug aus BayObLG, 31.03.1998 - 1Z BR 174/97
    Wie das Nachlaßgericht ist auch das im Beschwerdeverfahren erneut befaßte Landgericht an seine Rechtsauffassung gebunden, die der aufhebenden ersten Beschwerdeentscheidung vom 22.8.1995 zugrunde gelegen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 862/863; Rpfleger 1992, 432 ).
  • KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14

    Handelsregister: Löschung eines Umwandlungsvermerks zu einer in der ehemaligen

    Gleichwohl ist hier von einer Verpflichtung zur Löschung auszugehen, soweit die Voraussetzungen des § 395 Abs. 1 Satz 1 FamFG tatsächlich zu bejahen sind, weil der 12. Zivilsenat in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2013 von einer entsprechenden Ermessensreduzierung ausgegangen ist und diese Auffassung nicht nur das Amtsgericht, sondern auch den Senat als nunmehr zuständigen Spruchkörper bindet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1954 - IV ZB 48/54 -, BGHZ 15, 122-126, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31. März 1998 - 1Z BR 174/97 -, juris Rdn. 17).
  • LG Stuttgart, 06.12.2001 - 1 T 51/00

    Vorbescheid vor Erteilung einer Ausfertigung

    Insofern ist die Situation vergleichbar mit dem Vorbescheid im Erbscheinserteilungsverfahren (vgl. hierzu BGHZ 20, 255 = NJW 1956, 987 ; KG OLGZ 1991, 144 ; BayObLG, MittBayNot 1998, 352 ) und mit dem Vorbescheid bei Erteilung einer nachlassgerichtlichen Genehmigung für ein Rechtsgeschäft eines Nachlassverwalters (Beschl. des BVerfG v. 18.1.2000, BGBl. I 2000, 444; NJW 2000, 1709 ; JZ 2000, 783 m. Anm. Heß/Vollkommer; MittBayNot 2000, 311 m. Anm. Reiß; Beschl. des Schleswig-Holsteinischen OLG v. 13.7.2000 - MittBayNot 2001, 80 und Beschl. des OLG Hamm v. 14.8.2000 - RNotZ 2001, 221 ).
  • KG, 22.05.2001 - 1 W 2914/99

    Beanstandung der Kostenberechnung durch Kostenschuldner gegenüber dem Notar -

    Der Bindung an die der Aufhebung zugrundeliegende Rechtsauffassung unterliegt auch das Rechtsmittelgericht selbst, wenn es im wiederholten Rechtszug mit der selben Sache wieder befasst wird (BayObLGZ 1998, 100; Jansen, a.a.O., § 25; Rdn. 15), und zwar auch dann, wenn -wie im vorliegenden Fall- nach einer Änderung der Geschäftsverteilung ein anderer Spruchkörper des Rechtsbeschwerdegerichts für die neue Entscheidung zuständig geworden ist (BVerwG WPM 1966, 1139; Jansen, a.a.O.).
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