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   BayObLG, 31.07.1989 - BReg. 1a Z 43/88   

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https://dejure.org/1989,2048
BayObLG, 31.07.1989 - BReg. 1a Z 43/88 (https://dejure.org/1989,2048)
BayObLG, Entscheidung vom 31.07.1989 - BReg. 1a Z 43/88 (https://dejure.org/1989,2048)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Juli 1989 - BReg. 1a Z 43/88 (https://dejure.org/1989,2048)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Verfügung eines Rechtspflegers bezüglich der beabsichtigten Bekanntgabe von Vermächtnisanordnungen; Benachrichtigung von Beteiligten von dem sie betreffenden Inhalt eines eröffneten Testaments nach Widerruf des Testaments; Mitteilungspflicht des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2262

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermächtnisnehmer; Testament; Bedachte; Unterrichtung; Widerruf; Unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 128 (Ls.)
  • NJW-RR 1989, 1284
  • MDR 1990, 55
  • FamRZ 1989, 1350
  • Rpfleger 1989, 458
  • BayObLGZ 1989, 323
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 11.10.1979 - BReg. 1 Z 69/79
    Auszug aus BayObLG, 31.07.1989 - BReg. 1a Z 43/88
    Es besteht kein Anlaß, diese Rechtspr. (vgl. auch BayObLGZ 1979, 340/344) aufzugeben.

    Zweck des § 2262 BGB ist es, Personen, deren Rechtslage durch die von dem Erblasser in der Verfügung von Todes wegen getroffenen Bestimmungen unmittelbar beeinflußt wird, von dem sie betreffenden Inhalt der Verfügung Kenntnis zu geben, um sie in den Stand zu versetzen, das zur Wahrnehmung ihrer Interessen Zweckdienliche zu veranlassen (BGHZ 70, 173/176; RG aaO. S. 208; BayObLGZ 1979, 340/343).

  • BGH, 21.12.1977 - IV ZB 32/77

    Eröffnung eines gegenseitigen Erbvertrags

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1989 - BReg. 1a Z 43/88
    Zweck des § 2262 BGB ist es, Personen, deren Rechtslage durch die von dem Erblasser in der Verfügung von Todes wegen getroffenen Bestimmungen unmittelbar beeinflußt wird, von dem sie betreffenden Inhalt der Verfügung Kenntnis zu geben, um sie in den Stand zu versetzen, das zur Wahrnehmung ihrer Interessen Zweckdienliche zu veranlassen (BGHZ 70, 173/176; RG aaO. S. 208; BayObLGZ 1979, 340/343).
  • OLG München, 02.12.2010 - 31 Wx 67/10

    Beginn der Erbausschlagungsfrist: Kenntniserlangung des Nacherben vom

    Erfolgt daher die Verkündung nicht durch mündliche Verlautbarung des Inhalts des Testaments in dem Eröffnungstermin selbst (Verkündung im engeren Sinne), sondern durch amtliche Verlautbarung im Sinne des § 2262 BGB, so muss die "Verkündung" somit in der Weise erfolgen, die den Erben in die Lage versetzt, das zur Wahrnehmung seiner Interessen Zweckdienliche zu veranlassen (BGHZ 70, 173/176; BayObLGZ 1989, 323/325).
  • BayObLG, 19.09.1989 - BReg. 1a Z 16/89

    Eröffnung eines Erbvertrags

    Durch die Bekanntgabe möglicherweise entstehende Unannehmlichkeiten müssen hingenommen werden (vgl. BayObLGZ 1989, 323 ; KG Rpfleger 1979, 137 f. = DNotZ 1979, 556).

    Es ist nicht Aufgabe des formalisierten Eröffnungsverfahrens, Zweifelsfragen hinsichtlich der Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung zu entscheiden; hierüber ist im Erbscheinsverfahren oder vom Prozeßgericht zu befinden ( BayObLGZ 1989, 323 und BayObLG Rpf leger 1982, 424 f., je m. w. N.).

  • LG München II, 19.04.2017 - 1 O 4368/16

    Unterlassung der Verwertung eines Nachlassgrundstücks durch einen

    Dabei könne ein widerrufenes Testament bei der Auslegung herangezogen werden (BayObLGZ 1989, 323 bzw. RG JW 1913, 991).
  • BayObLG, 27.11.1996 - 3Z BR 195/96

    Festsetzung von Geschäftswerten (Nachlasswerten) für die Eröffnung von

    Das Amtsgericht folgt vielmehr mit seiner Auffassung, daß nach § 2260 BGB grundsätzlich jedes amtlich verwahrte oder nach § 2259 BGB abgelieferte Testament, somit auch ein widerrufenes oder durch Vorversterben des Bedachten überholtes Testament, zu eröffnen sei, zu Recht der herrschenden Meinung (vgl. z.B. BayObLGZ 1989, 323, 325; BayObLG Rpfleger 1988, 241 - Stichwort; KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; Palandt-Edenhofer BGB 55.Aufl. § 2260 Rn. 3).
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