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   BayObLG, 31.07.1995 - 2 ObOWi 425/95   

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https://dejure.org/1995,3492
BayObLG, 31.07.1995 - 2 ObOWi 425/95 (https://dejure.org/1995,3492)
BayObLG, Entscheidung vom 31.07.1995 - 2 ObOWi 425/95 (https://dejure.org/1995,3492)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Juli 1995 - 2 ObOWi 425/95 (https://dejure.org/1995,3492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit wegen Parkens ohne Parkschein; Behandlung der Nichtauslegung eines zuvor gelösten Parkscheins im Pkw; Rüge der Verletzung sachlichen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 208
  • BayObLGSt 1995, 123
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 28.04.1992 - Ss 119/92

    Parkausweis; Hutablage; Lesbarkeit; Fahrzeuginnenraum ; Vorderer Fahrzeugbereich

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1995 - 2 ObOWi 425/95
    »Der in § 13 Abs. 1 und § 42 Abs. 4 StVO normierten Verpflichtung, einen Parkschein "gut lesbar" auszulegen, kann auch durch Ablage auf der Abdeckplatte des Gepäckraumes genügt werden (wie OLG Köln DAR 1993, 71 ).

    Es hat auch die Entscheidung des OLG Köln (DAR 1993, 71 = NZV 1992, 376 ) nicht in Frage gestellt, wonach die in § 13 Abs. 1 , § 42 Abs. 4 StVO enthaltene Verpflichtung, den Parkschein gut sichtbar anzubringen, grundsätzlich auch durch Ablage vor der Heckscheibe erfüllt werden kann (ebenso Lütkes/Meier/Wagner/Emmerich Straßenverkehr Teil I § 42 Abs. 4 Zeichen 314 Rn. 4; siehe auch Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. § 12 StVO Rn. 60 b).

  • BayObLG, 24.10.1991 - 2 ObOWi 283/91
    Auszug aus BayObLG, 31.07.1995 - 2 ObOWi 425/95
    wirksam sein (BayObLG NZV 1992, 83 ).
  • AG Brandenburg, 23.10.2020 - 31 C 200/19

    Parkscheibe, Privatparlplatz, sichtbares Auslegen, Vertragsstrafe

    Das Parken war dann hier aber insofern analog § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO nur dann erlaubt, wenn in dem Fahrzeug des Beklagten eine von außen "gut lesbare" (d.h. nicht nur wie früher "gut sichtbare" ), entweder hinter der Windschutzscheibe oder aber auf der Abdeckplatte des Gepäckraumes (d.h. der "Hutablage"; nicht jedoch im Kofferraum selbst, auch wenn dieser von der Heckscheibe aus ggf. teilweise einsehbar sein sollte, so wie hier) bzw. auch an der Seitenscheibe anzubringende Parkscheibe gemäß dem Bild 318, der Anlage 3, Abschnitt 3 Nr. 11 zu § 42 Abs. 2 StVO ( OLG Brandenburg , Beschluss vom 02.08.2011, Az.: (2 Z) 53 Ss-OWi 495/10 (238/10), u.a. in: NZV 2012, Seite 97; OLG Naumburg , Beschluss vom 04.08.1997, Az.: 1 Ss (Bz) 132/97, u.a. in: NZV 1998, Seite 168; BayObLG , Beschluss vom 31.07.1995, Az.: 2 ObOWi 425/95, u.a. in: NZV 1996, Seite 208; OLG Köln , Beschluss vom 28.04.1992, Az.: Ss 119/92 (Z), u.a. in: NZV 1992, Seite 376 ) vorgewiesen hätte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17

    Tempo 10-Zone in der Dircksenstraße in Berlin-Mitte aufgehoben

    Auch wenn in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass die Gültigkeit von Verkehrszeichen nicht durch unwesentliche Abweichungen beeinträchtigt wird, die das charakteristische Erscheinungsbild des betreffenden Zeichens der Straßenverkehrsordnung nicht berühren (vgl. dazu KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 2 Ss 23/99 - 3 Ws (B) 136/99 - juris Rn. 12, m.w. N.; BayOLG, Beschluss vom 31. Juli 1995 - 2 ObOWi 425/95 - juris Rn. 12), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99

    Irrtum über Defekt einer Lichtzeichenanlage)

    Der Fall weist damit, vergleichbar den Fällen des Rotlichtverstoßes durch den sogenannten Mitzieheffekt (vgl. dazu OLG Hamm VRS 1996, 64 (65 f(; OLG Hamm.
  • OLG Naumburg, 04.08.1997 - 1 Ss (Bz) 132/97

    Zur Anbringung einer Parkscheibe, so dass sie "gut sichtbar" ist

    Das BayObLG (NZV 1996, 208) hat es für ausreichend angesehen, wenn ein Parkschein auf der Abdeckplatte des Gepäckraums abgelegt wird.
  • AG Schwerin, 08.05.2023 - 35 OWi 83/23

    Unberechtigtes Abstellen eines PKW auf Schwerbehindertenparkplatz bei nicht gut

    Erfüllt wird diese Anforderung durch ein Auslegen bzw. Anbringen in unmittelbarem Abstand zu den von außen einsehbaren Flächen (Fenstern) etwa hinter der Windschutzscheibe, an einer Seitenscheibe oder auf der Abdeckplatte des Gepäckraumes (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31.07.1995 - 2 ObOWi 425/95 -, Rn. 10, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.08.1997 - 1 Ss (Bz) 132/97 -, BeckRS 1997, 11728 -, beck-online; OLG Köln Entscheidung v. 28.4.1992 - Ss 119/92Z -, BeckRS 1992, 122081, beck-online).
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