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   BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00   

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https://dejure.org/2000,4443
BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00 (https://dejure.org/2000,4443)
BayObLG, Entscheidung vom 31.07.2000 - 2St RR 102/00 (https://dejure.org/2000,4443)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Juli 2000 - 2St RR 102/00 (https://dejure.org/2000,4443)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Brandstiftung; Vorsatz; Versuch; Tatmehrheit; Revision; Jugendstrafe

  • Judicialis

    JGG § 2; ; JGG § ... 55 Abs. 2; ; JGG § 33 b Abs. 1; ; JGG § 33 b Abs. 2; ; StPO § 333; ; StPO § 335 Abs. 3; ; StPO § 338 Nr. 1; ; StPO § 222 a; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 254; ; StPO § 261; ; StPO § 337; ; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 81; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 76 Abs. 2; ; GVG § 169; ; StGB § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 55 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit der Aussage eines nicht belehrten Beschuldigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Aushang am Gerichtssaal bei Ortstermin im Owi-Verfahren?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 49
  • StV 2002, 405
  • BayObLGSt 2000, 108
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.12.1991 - 2 StR 512/91

    unverfängliche Spielsituation - § 252 StPO, erweitertes Verwertungsverbot gilt

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00
    Eine derartige Äußerung unterliegt keinem Verwertungsverbot (vgl. BGH NStZ 1992, 247).
  • BVerwG, 22.04.1988 - 4 ER 202.88

    Verfahren - Öffentlichkeit - Auswärtige Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00
    Bei dieser Sachlage war das Landgericht nicht verpflichtet, später zum Treffpunkt kommenden Interessierten nach Art einer "Schnitzeljagd" zu ermöglichen, dem Weg zu den verschiedenen Ortsterminen zu folgen, die sich teilweise erst ad hoc, insbesondere auch auf Antrag der Verteidigung, ergeben haben (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1989, 168; Kissel aaO § 169 Rn. 51).
  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 142/96

    Behandlung eines Verfahrens als erstinstanzlich

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00
    Der Senat sieht keinen Anlaß, von dieser Rechtsprechung, die einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHR StPO § 328 Abs. 1 Überleitung 2) folgt, abzuweichen.
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache,

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00
    Ein Verstoß gegen § 33 b Abs. 2 JGG begründet ebenso wie in Fällen des § 76 Abs. 2 GVG die Revision nur dann, wenn die Entscheidung objektiv willkürlich ist (BGH JR 1999, 302/303 m.w.N.), weil die Kammer den ihr eingeräumten weiten Beurteilungsspielraum in unvertretbarer Weise überschritten hat.
  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00
    Die Notwendigkeit einer Erkundigung begründet keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit (BGH NStZ 1982, 476; 1984, 470; OLG Düsseldorf JMBl NW 1984, 118; OLG Koblenz aaO; Kissel aaO § 169 Rn. 49).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00
    Der Bundesgerichtshof hat in der auch von dem Verteidiger herangezogenen Entscheidung vom 12.2.1998 (NJW 1998, 2458) die Zulässigkeit einer einheitlichen Entscheidung bei der Ablehnung mehrerer erkennender Richter u.a. damit begründet, daß andernfalls ein Richter nach Ablehnung des ihn betreffenden Gesuchs unter Umständen auch über die gegen ihn selber vorgetragenen Ablehnungsgründe mitentscheiden müsse.
  • BGH, 29.09.1999 - 1 StR 460/99

    Gesetzlicher Richter; Spruchkörperinterne Geschäftsverteilung der Strafkammer des

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00
    Damit hat der Vorsitzende der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung getragen, wonach eine Geschäftsverteilung, die sich in Fällen des § 76 Abs. 2 GVG nach der Terminierung bestimmt, gesetz- und verfassungswidrig ist (NJW 2000, 371).
  • BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97

    Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00
    Der Bundesgerichtshof hat zu Recht darauf hingewiesen, daß es als praktisch unvermeidbare Folge einer zulässig auf bereits anhängige Verfahren bezogenen Änderung der bisherigen Geschäftsverteilung im Interesse einer zügigen und sachgerechten Bewältigung der Geschäfte hingenommen werden muß, daß die konkreten Auswirkungen einer solchen Regelung auf bestimmte Verfahren absehbar waren (BGHSt 44, 161/168; NJW 2000, 1580/1582).
  • BayObLG, 01.09.1997 - 1St RR 109/97

    Besetzung der großen Jugendkammer in der Hauptverhandlung über Berufungen gegen

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat aber, was die Verteidigung nicht verkennt, entschieden, daß die Große Jugendkammer auch in Berufungsverfahren mit zwei Richtern besetzt sein kann (BayObLGSt 1997, 130).
  • BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84

    Verlesung der Niederschrift einer früheren richterlichen Vernehmung der Ehefrau

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00
    Die Notwendigkeit einer Erkundigung begründet keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit (BGH NStZ 1982, 476; 1984, 470; OLG Düsseldorf JMBl NW 1984, 118; OLG Koblenz aaO; Kissel aaO § 169 Rn. 49).
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09

    Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch

    a) Die Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO soll sicherstellen, dass ein Beschuldigter nicht im Glauben an eine vermeintliche Aussagepflicht Angaben macht und sich damit unfreiwillig selbst belastet (vgl. BGHSt (GS) 42, 139, 147; BayObLG NStZ-RR 2001, 49, 51).
  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06

    (keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG

    Dann ist ihm aber nicht der Weg in die Revisionsinstanz abgeschnitten (vgl. BayObLG NStZ-RR 2001, 49; Diemer/Schoreit/Sonnen aaO Rdn. 48).
  • OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 2 Ss 747/08

    Strafverfahren: Verwertungsverbot für eine Spontanäußerung in der ersten

    Diese unterfällt keinem Verwertungsverbot, da der Angeklagte die Äußerung tätigte, ohne hierzu von den Polizeibeamten im Rahmen einer Vernehmung veranlasst worden zu sein (BayObLG, NStZ-RR 2001, 49, 51).
  • LG Düsseldorf, 28.02.2012 - 6 O 357/11

    Gerhard Woitzik Vorsitzender der Deutschen Zentrumspartei

    Soll die Veranstaltung an einem anderen als den ursprünglichen Veranstaltungsort fortgesetzt werden, ist es erforderlich, dass an dem ursprünglichen Veranstaltungsort zum Zeitpunkt der Fortsetzung auf den neuen Veranstaltungsort schriftlich hingewiesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2001, 3 StR 187/01, NStZ 2002, 46; BayObLG, Beschluss vom 31. Juli 2000, 2 St RR 102/00, NStZ-RR 2001, 49; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 1982, 5 Ss OWi 534/81 - 77/81v, NJW 1983, 2514; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. August 1976, 3 Ss (10) 524/76, MDR 1977, 249).
  • OLG Bremen, 07.05.2007 - Ss 7/07

    Anforderungen an die Begründung der Aufklärungsrüge; Fehlerhafte Besetzung der

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  • BayObLG, 22.10.2004 - 1St RR 150/04

    Keine Revision des Angeklagten bei ungünstiger Berufungsentscheidung nach

    cc) Ist die vom Angeklagten gegen die amtsgerichtliche Entscheidung zunächst eingelegte Revision gemäß § 335 Abs. 3 StPO als Berufung behandelt worden, darf ihm nicht der Weg in die Revisionsinstanz abgeschnitten werden, nur weil die Staatsanwaltschaft ihrerseits Berufung eingelegt hatte (BayObLGSt 2000, 108/109).
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ss 276/11

    Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren

    Die Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, die nach § 163 Abs. IV Satz 2 StPO auch bei Vernehmungen durch Beamte des Polizeidienstes Anwendung findet, soll sicherstellen, dass ein Beschuldigter nicht im Glauben an eine vermeintliche Aussagepflicht Angaben macht und sich damit unfreiwillig belastet (BGH NStZ 2009, 702; BayObLG NStZ-RR 2001, 49, 51).
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