Rechtsprechung
BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Brandstiftung; Vorsatz; Versuch; Tatmehrheit; Revision; Jugendstrafe
- judicialis
JGG § 2; ; JGG § ... 55 Abs. 2; ; JGG § 33 b Abs. 1; ; JGG § 33 b Abs. 2; ; StPO § 333; ; StPO § 335 Abs. 3; ; StPO § 338 Nr. 1; ; StPO § 222 a; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 254; ; StPO § 261; ; StPO § 337; ; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 81; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 76 Abs. 2; ; GVG § 169; ; StGB § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 55 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwertbarkeit der Aussage eines nicht belehrten Beschuldigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Öffentlichkeitsgrundsatz - Aushang am Gerichtssaal bei Ortstermin im Owi-Verfahren?
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 49
- StV 2002, 405
- BayObLGSt 2000, 108
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09
Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch …
a) Die Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO soll sicherstellen, dass ein Beschuldigter nicht im Glauben an eine vermeintliche Aussagepflicht Angaben macht und sich damit unfreiwillig selbst belastet (vgl. BGHSt (GS) 42, 139, 147; BayObLG NStZ-RR 2001, 49, 51). - BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06
(keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG …
Dann ist ihm aber nicht der Weg in die Revisionsinstanz abgeschnitten (vgl. BayObLG NStZ-RR 2001, 49;… Diemer/Schoreit/Sonnen aaO Rdn. 48). - OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 2 Ss 747/08
Strafverfahren: Verwertungsverbot für eine Spontanäußerung in der ersten …
Diese unterfällt keinem Verwertungsverbot, da der Angeklagte die Äußerung tätigte, ohne hierzu von den Polizeibeamten im Rahmen einer Vernehmung veranlasst worden zu sein (BayObLG, NStZ-RR 2001, 49, 51).
- LG Düsseldorf, 28.02.2012 - 6 O 357/11
Gerhard Woitzik Vorsitzender der Deutschen Zentrumspartei
Soll die Veranstaltung an einem anderen als den ursprünglichen Veranstaltungsort fortgesetzt werden, ist es erforderlich, dass an dem ursprünglichen Veranstaltungsort zum Zeitpunkt der Fortsetzung auf den neuen Veranstaltungsort schriftlich hingewiesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2001, 3 StR 187/01, NStZ 2002, 46; BayObLG, Beschluss vom 31. Juli 2000, 2 St RR 102/00, NStZ-RR 2001, 49; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 1982, 5 Ss OWi 534/81 - 77/81v, NJW 1983, 2514; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. August 1976, 3 Ss (10) 524/76, MDR 1977, 249). - OLG Bremen, 07.05.2007 - Ss 7/07
Anforderungen an die Begründung der Aufklärungsrüge; Fehlerhafte Besetzung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 22.10.2004 - 1St RR 150/04
Keine Revision des Angeklagten bei ungünstiger Berufungsentscheidung nach …
cc) Ist die vom Angeklagten gegen die amtsgerichtliche Entscheidung zunächst eingelegte Revision gemäß § 335 Abs. 3 StPO als Berufung behandelt worden, darf ihm nicht der Weg in die Revisionsinstanz abgeschnitten werden, nur weil die Staatsanwaltschaft ihrerseits Berufung eingelegt hatte (BayObLGSt 2000, 108/109). - KG, 27.09.2011 - 1 Ss 276/11
Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren
Die Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, die nach § 163 Abs. IV Satz 2 StPO auch bei Vernehmungen durch Beamte des Polizeidienstes Anwendung findet, soll sicherstellen, dass ein Beschuldigter nicht im Glauben an eine vermeintliche Aussagepflicht Angaben macht und sich damit unfreiwillig belastet (BGH NStZ 2009, 702; BayObLG NStZ-RR 2001, 49, 51).