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   BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00   

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BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00 (https://dejure.org/2000,5405)
BayObLG, Entscheidung vom 31.10.2000 - 3Z BR 272/00 (https://dejure.org/2000,5405)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 3Z BR 272/00 (https://dejure.org/2000,5405)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Vormundschaftsrichter; Unterbringungsmaßnahme; Vorläufiger Betreuer; Betreuerbestellung; Vorlage an den BGH

  • Judicialis

    BGB § 1846; ; FGG § 70h Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1846, § FGG § 70h Abs. 3
    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorläufige Unterbringung auch ohne Betreuung möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1088 (Ls.)
  • FGPrax 2001, 44
  • FamRZ 2001, 576
  • BayObLGZ 2000, 295
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
    c) Gemäß § 1906 Abs. 1 und 2 BGB ist mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung unter anderem zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt und er insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB und BayObLGZ 1993, 18; BayObLG FamRZ 2000, 566), oder weil eine Heilbehandlung notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, und der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (vgl. § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB und BayObLG BtPrax 1996, 28/29; FamRZ 2000, 566 f.).

    Insbesondere muß auch dem psychisch Kranken in gewissen Grenzen die "Freiheit zur Krankheit" belassen bleiben, weshalb die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung nur zulässig ist, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (BVerfG aaO; BayObLGZ 1999, 269/272).

    Ist ein Betreuer noch nicht bestellt, kann das Vormundschaftsgericht auch selbst die Unterbringungsmaßnahme anordnen (§ 70h Abs. 3 FGG i.V.m. § 1846 BGB; BayObLGZ 1999, 269/272; OLG Schleswig NIJW 1992, 2974).

    Eine solche Anordnung kommt im Hinblick auf § 69f Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. § 70h Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 FGG nur in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher, Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m.w.N.; BayObLG FamRZ 2000, 566; Bassenge/ Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 69f FGG Rn. 4) darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen, sowie, da das Vormundschaftsgericht im Rahmen des § 1846 BGB anstelle des Betreuers handelt, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind.

  • OLG Frankfurt, 13.11.1992 - 20 W 429/92

    Vorläufige Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung durch Anordnung des

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
    Er sieht sich an der Zurückweisung jedoch durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13.11.1992 - 20 W 429/92 - (FamRZ 1993, 357 = BtPrax 1993, 32) gehindert.

    Noch weitergehend darf nach manchen Stimmen eine einstweilige Unterbringung nach § 70h Abs. 3 FGG, § 1846 BGB nur angeordnet werden, wenn gleichzeitig und sofort wirksam ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung bestellt wird (OLG Frankfurt FamRZ 1993, 357; BG Chemnitz BtPrax 1992, 111; Wiegand FamRZ 1991, 1022/1024).

  • OLG Schleswig, 30.09.1992 - 2 W 123/92

    Eilfälle; Zivilrechtliche Maßnahme; Unterbringung; Betroffener; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
    a) Nach ganz überwiegender Auffassung ist es für die Zulässigkeit der Anordnung einer solchen Unterbringungsmaßnahme nicht erforderlich, dass gleichzeitig ein Betreuer bestellt wird (vgl. OLG Schleswig NJW 1992, 2974; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1906 Rn. 76; Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 70h FGG Rn. 36c; Erman/Holzhauer BGB 10. Aufl. § 1846 Rn. 4; Erman/A.Roth § 1906 Rn. 50; Palandt/Diederichsen BGB 59.Aufl. § 1906 Rn. 15; Bassenge/Herbst § 70h FGG Rn. 14; Keidel/Kayser § 70h Rn. 16; Knittel BtG § 70h Rn. 24; Jürgens Betreuungsrecht § 70h FGG Rn. 16 ff.; Venzlaff/ Foerster Psychiatrische Begutachtung 3.Aufl. S.405; Jürgens/ Kröger/Marschner/Winterstein Das neue Betreuungsrecht 4.Aufl. Rn. 563 f.).

    Auch aus dem Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens ergibt sich dies nicht (vgl. dazu OLG Schleswig NJW 1992, 2974 und ET-Drucks. 11/6949 S. 77).

  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
    Eine solche Anordnung kommt im Hinblick auf § 69f Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. § 70h Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 FGG nur in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher, Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m.w.N.; BayObLG FamRZ 2000, 566; Bassenge/ Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 69f FGG Rn. 4) darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen, sowie, da das Vormundschaftsgericht im Rahmen des § 1846 BGB anstelle des Betreuers handelt, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahelegen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung bis zur Bestellung eines Betreuers und dessen Entscheidung über die Genehmigung Gefahr im Sinne des Eintritts erheblicher Nachteile für den Betroffenen bestünde (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m.w.N.; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165/166; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 70h Rn. 5).

  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 3 Z 23/90
    Auszug aus BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
    Der Vormundschaftsrichter ist allerdings verpflichtet, unverzüglich einen (vorläufigen) Betreuer zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1986, 174; BayOLG NJW-RR 1991, 774/775; Keidel/Kayser § 70h Rn. 18).
  • BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86

    Voraussetzungen der vorläufige Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
    Der Vormundschaftsrichter ist allerdings verpflichtet, unverzüglich einen (vorläufigen) Betreuer zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1986, 174; BayOLG NJW-RR 1991, 774/775; Keidel/Kayser § 70h Rn. 18).
  • BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96

    Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann in der Sache selbst entscheiden, weil weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind (vgl. BGH NJW 1996, 2581; BayObLG NJW-RR 1998, 294/295; OLG, Zweibrücken NJWE- FER 1999, 240).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00

    Verfahrensfehler; Sofortige Beschwerde; Anhörung; Betroffener;

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahelegen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung bis zur Bestellung eines Betreuers und dessen Entscheidung über die Genehmigung Gefahr im Sinne des Eintritts erheblicher Nachteile für den Betroffenen bestünde (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m.w.N.; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165/166; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 70h Rn. 5).
  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 214/99

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringung durch einstweilige

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen, mit der dieser geltend machte, dass die Unterbringungsmaßnahme "ungerechtfertigt" gewesen sei, hob der Senat am 10.8.1999 (FamRZ 2000, 248) diesen Beschluss des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der am 21.5.1999 vom Amtsgericht angeordneten Freiheitsentziehung an das Landgericht zurück.
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96

    Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00
    Die von der Kammer gezogene Schlußfolgerung ist zumindest möglich; zwingend braucht sie nicht zu sein (vgl. BGH FGPrax 2000, 1130; BayObLGZ 1996, 253/255; Keidel/Kahl § 27 Rn. 42).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99

    Notwendigkeit der Betreuerbestellung

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

  • BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98

    Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung

  • BezG Chemnitz, 07.07.1992 - 3 T 192/92
  • OLG Bamberg, 05.12.2011 - 4 U 72/11

    Arzthaftung wegen ruhigstellender (Zwangs-)Maßnahmen im Rahmen einer

    Denn eine solche Eilanordnung kommt von vornherein nur in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass die sachlichen Voraussetzungen sowohl für die Einrichtung einer Betreuung (§ 1896 I und II BGB) wie auch - einen dahingehenden Genehmigungs bedarf vorausgesetzt - für eine Genehmigung nach § 1906 BGB erfüllt sind (vgl. nur BayObLG FamRZ 2001, 576, Rdn. 11; 2003, 783, Rdn. 8; im einzelnen Riedel BtPrax 2010, 99, 102ff.); das gilt grundsätzlich auch für eine als Maßregel iSd § 1846 zu erteilende Einwilligung in eine Heilbehandlung (BayObLG NJW-RR 2002, 1446, dort Rdn. 14).
  • BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03

    Rechtsfolgen unterlassener Betreuerbeiordnung bei Anordnung zivilrechtlicher

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wertet, anders als der damalige Vorlagebeschluss des Senats (BayObLGZ 2000, 295/300), bereits das Unterbleiben der unverzüglich zu ergreifenden Maßnahmen zur Bestellung eines vorläufigen Betreuers als Verfahrensmangel, der zur Unzulässigkeit der vorangegangenen Unterbringungsentscheidung führt.
  • BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00

    Umfang vormundschaftsgerichtlicher Unterbringungsanordnung - vorläufige

    Der Senat hat diese Frage in einem Parallelverfahren dem Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG zur Entscheidung vorgelegt (BayObLGZ 2000, 295).
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