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   BerG Heilberufe Berlin, 16.05.2012 - 90 K 8.10 T   

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https://dejure.org/2012,26150
BerG Heilberufe Berlin, 16.05.2012 - 90 K 8.10 T (https://dejure.org/2012,26150)
BerG Heilberufe Berlin, Entscheidung vom 16.05.2012 - 90 K 8.10 T (https://dejure.org/2012,26150)
BerG Heilberufe Berlin, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 90 K 8.10 T (https://dejure.org/2012,26150)
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  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

    Auszug aus BerG Heilberufe Berlin, 16.05.2012 - 90 K 8.10
    Wenn aber Ärzte befugt sind, sich trotz ihrer Eigenschaft als Freiberufler gewerblich auf dem Gebiet des Heilwesens zu betätigen, dann führt dies zwangsläufig zu einer Verquickung ärztlicher und gewerblicher Tätigkeiten mit der Folge, dass zwischen niedergelassenen Ärzten und ärztlichen Inhabern von Sanatorien - auch rechtlich relevante - Unterschiede entstehen und dass sich das Werbeverbot für die zweite Gruppe nicht mehr voll rechtfertigen lässt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. November 1985 - 1 BvR 38/78 - "Sanatoriumswerbung" juris Rn. 30).

    Zwischen ambulanter und stationärer Behandlung bestehen erhebliche betriebswirtschaftliche Unterschiede, die es rechtfertigen, ärztliche Inhaber von Kliniken anders zu behandeln als niedergelassene Ärzte (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. November 1985 - 1 BvR 38/78 -, juris Rn. 38).

    Werden Kliniken zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens im üblichen Sinn gegründet, handelt es sich nicht um den Fall einer Umgehung (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. November 1985 - 1 BvR 38/78 - juris Rn. 39).

  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus BerG Heilberufe Berlin, 16.05.2012 - 90 K 8.10
    Die o.g. Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2000 aufgehoben (1 BvR 547/99).

    Eine Verunsicherung der Patienten oder eine Kommerzialisierung ärztlicher Tätigkeit setzt insoweit das Vorliegen besonderer Umstände voraus (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. Juli 2000 - 1 BvR 547/99 - juris Rn 17f).

  • BGH, 14.04.1994 - I ZR 12/92

    GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus BerG Heilberufe Berlin, 16.05.2012 - 90 K 8.10
    Duldet etwa ein Vertragsarzt die Anzeigenwerbung einer Klinik-GmbH für von ihm für diese ausschließlich ambulant zu erbringende ärztliche Leistungen (im konkreten Fall: kosmetische Chirurgie), verstößt er nach Ansicht des BGH gegen das standesrechtliche Werbeverbot und zugleich gegen § 1 UWG, auch wenn er für die GmbH vereinbarungsgemäß (lediglich) gegen eine Pauschalvergütung tätig ist; dieses Werbeverbot gilt jedoch nicht, wenn die GmbH als Krankenanstalt i.S.v. § 30 GewO konzessioniert ist (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. April 1994 - I ZR 12/92, juris m.w.N.) - wie es vorliegend der Fall ist.

    Ob eine Gesetzesumgehung vorliegt, kann nur anhand aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. April 1994 - I ZR 12/92 - juris Rn.32).

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 281/01

    Hotelfoto

    Auszug aus BerG Heilberufe Berlin, 16.05.2012 - 90 K 8.10
    Grundsätzlich ist es rechtlich zulässig, zahnärztliche Leistungen als GmbH durch angestellte Zahnärzte zu erbringen, auch ohne die Konzession als Privatklinik zu besitzen (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.1993 - I ZR 281/01 - juris).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BerG Heilberufe Berlin, 16.05.2012 - 90 K 8.10
    Die genannte Vorschrift der Berufsordnung der Zahnärztekammer Berlin ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. -, BVerfGE 94, 372; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 90 H 4.07 -).
  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10

    Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes

    Auszug aus BerG Heilberufe Berlin, 16.05.2012 - 90 K 8.10
    Zudem ist auch jedem niedergelassenen (Zahn-)Arzt nicht irreführende, sachliche Werbung weitgehend erlaubt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 BvR 1209/11 - Werbung einer ÜBAG mit der Bezeichnung "Zentrum für Zahnmedizin"; Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 BvR 407/11 - Werbung mit dem Begriff "Zahnärztehaus"; Beschluss vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 233/10 - Werbeaktion in Form einer Verlosung; jeweils bei juris) und einer Zahnklinik irreführende Werbung - wie hier geschehen - aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ebenfalls verboten.
  • BVerfG, 07.03.2012 - 1 BvR 1209/11

    Übermäßige berufsrechtliche Werbebeschränkung für Zahnärzte verletzt Betroffene

    Auszug aus BerG Heilberufe Berlin, 16.05.2012 - 90 K 8.10
    Zudem ist auch jedem niedergelassenen (Zahn-)Arzt nicht irreführende, sachliche Werbung weitgehend erlaubt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 BvR 1209/11 - Werbung einer ÜBAG mit der Bezeichnung "Zentrum für Zahnmedizin"; Beschluss vom 14. Juli 2011 - 2 BvR 407/11 - Werbung mit dem Begriff "Zahnärztehaus"; Beschluss vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 233/10 - Werbeaktion in Form einer Verlosung; jeweils bei juris) und einer Zahnklinik irreführende Werbung - wie hier geschehen - aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ebenfalls verboten.
  • LG Baden-Baden, 28.07.1999 - 4 O 49/99
    Auszug aus BerG Heilberufe Berlin, 16.05.2012 - 90 K 8.10
    Fraglich war in Rechtsprechung und Literatur, ob für das Bewerben ambulanter ärztlicher Leistungen durch den ärztlichen Inhaber einer Klinik, die in gleicher Weise von niedergelassenen Ärzten angeboten werden, das Werbeprivileg für Kliniken gilt (verneinend Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. November 1998 - I ZR 179/96 - juris; ebenso Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 28. Juli 1999 - 4 O 49/99 KfH - MedR 1999, 565 ff m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 4.07

    Berufspflichtverletzung: Eintrag eines Arztes im Branchenfernsprechbuch "Gelbe

    Auszug aus BerG Heilberufe Berlin, 16.05.2012 - 90 K 8.10
    Die genannte Vorschrift der Berufsordnung der Zahnärztekammer Berlin ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. -, BVerfGE 94, 372; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 90 H 4.07 -).
  • BGH, 26.11.1998 - I ZR 179/96

    Implantatbehandlungen

    Auszug aus BerG Heilberufe Berlin, 16.05.2012 - 90 K 8.10
    Fraglich war in Rechtsprechung und Literatur, ob für das Bewerben ambulanter ärztlicher Leistungen durch den ärztlichen Inhaber einer Klinik, die in gleicher Weise von niedergelassenen Ärzten angeboten werden, das Werbeprivileg für Kliniken gilt (verneinend Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. November 1998 - I ZR 179/96 - juris; ebenso Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 28. Juli 1999 - 4 O 49/99 KfH - MedR 1999, 565 ff m.w.N.).
  • KG, 31.08.2007 - 5 W 253/07

    Wettbewerbsrecht: Unterschreitung der Mindestpreisvorschriften für Zahnärzte;

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