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Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 08.12.1994 - 328 Z - 16/94 |
Zitiervorschläge
Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 08.12.1994 - 328 Z - 16/94 (https://dejure.org/1994,28166)
Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, Entscheidung vom 08.12.1994 - 328 Z - 16/94 (https://dejure.org/1994,28166)
Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 328 Z - 16/94 (https://dejure.org/1994,28166)
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 22.09.1980 - II ZR 249/79
Verfrachterhaftung für Container
Auszug aus Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 08.12.1994 - 328 Z - 16/94
Schon im Hinblick darauf kann es nicht Sache der Gerichte sein, teilweise der Ratifikation dieses Übereinkommens oder seiner Einarbeitung in das Binnenschiffahrtsgesetz durch den Gesetzgeber dadurch vorzugreifen, daß sie einzelne Regelungen der Übereinkommens bereits jetzt für rechtlich maßgebend halten oder im Wege der Rechtsanalogie auf eine entsprechende seerechtliche Regelung zurückgreifen, zumal es nicht nur um das " ob " einer Haftungsbeschränkung, sondern auch um das " wie " einer solchen sowie um die Verteilung der Haftungssumme bei mehreren Gläubigern und das hierzu erforderliche Verfahren geht ( vgl. auch Urt. des deutschen BGH v. 22.9. 1980 - II ZR 249/79, BGHZ 78, 121 ff. ). - BGH, 28.06.1971 - II ZR 66/69
Verfrachterhaftung
Auszug aus Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 08.12.1994 - 328 Z - 16/94
Den Wandel der Auffassung über die gerechte Gewährung der Haftungsbeschränkung auch ohne Niederschlag in der Gesetzgebung habe der Bundesgerichtshof ( BGHZ 56, 300 ) bereits in einem Parallelfall berücksichtigt und eine Lücke der Haftungsbeschränkung geschlossen.