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   BezG Chemnitz, 23.11.1992 - 2 S 322/92   

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https://dejure.org/1992,8352
BezG Chemnitz, 23.11.1992 - 2 S 322/92 (https://dejure.org/1992,8352)
BezG Chemnitz, Entscheidung vom 23.11.1992 - 2 S 322/92 (https://dejure.org/1992,8352)
BezG Chemnitz, Entscheidung vom 23. November 1992 - 2 S 322/92 (https://dejure.org/1992,8352)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

    Auszug aus BezG Chemnitz, 23.11.1992 - 2 S 322/92
    Dem steht auch nicht entgegen, soweit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen das Willkürverbot bejaht, wenn dem Vermieter ein Räumungsanspruch mit der Begründung versagt wird, er müsse den rückständigen Mietzins zuvor in einem gesonderten Verfahren gegen die Mieter geltend machen (BVerfG WM 1989, 278 = ZMR 1989, 255 ).
  • OLG Schleswig, 22.03.1983 - 6 REMiet 4/82

    Mieterhöhung; Mitmieter; Mietvertrag ; Verbindlichkeit; Willenserklärung; Abgabe

    Auszug aus BezG Chemnitz, 23.11.1992 - 2 S 322/92
    Denn nach herrschender Rechtsprechung sind Eheleute im Innenverhältnis gesamthänderisch miteinander verbunden, woraus sich die Einheitlichkeit des Mietverhältnisses ergibt mit der Folge, dass eine Mieterhöhung von den Eheleuten nur gesamthänderisch geschuldet wird (OLG Zelle, WuM 1982, 102 ; BayOLG ZMR 1983, 247 ; OLG Schleswig WuM 1983, 130 ; OLG Koblenz NJW 1984, 244 ).
  • BayObLG, 21.02.1983 - Allg. Reg. 112/81

    Mietvertrag; Vollmacht; Vollmachtsklausel; Mieterhöhung; Mieter; Mitmieter

    Auszug aus BezG Chemnitz, 23.11.1992 - 2 S 322/92
    Denn nach herrschender Rechtsprechung sind Eheleute im Innenverhältnis gesamthänderisch miteinander verbunden, woraus sich die Einheitlichkeit des Mietverhältnisses ergibt mit der Folge, dass eine Mieterhöhung von den Eheleuten nur gesamthänderisch geschuldet wird (OLG Zelle, WuM 1982, 102 ; BayOLG ZMR 1983, 247 ; OLG Schleswig WuM 1983, 130 ; OLG Koblenz NJW 1984, 244 ).
  • KreisG Cottbus-Stadt, 24.01.1992 - 40 C 77/91
    Auszug aus BezG Chemnitz, 23.11.1992 - 2 S 322/92
    Der Senat teilt die Auffassung des Kreisgerichtes Cottbus-Stadt in seinem Urteil vom 24.01.1992 - 4 C 77/91 - (WuM 1992, 109 ), dass an die Bezeichnung der Person, an die das Mieterhöhungsverlangen gerichtet wird, strenge Anforderungen gestellt werden müssen, da die Erklärung des Vermieters eine einseitige Vertragsänderung bewirkt.
  • OLG Koblenz, 13.10.1983 - 4 W-RE 171/83
    Auszug aus BezG Chemnitz, 23.11.1992 - 2 S 322/92
    Denn nach herrschender Rechtsprechung sind Eheleute im Innenverhältnis gesamthänderisch miteinander verbunden, woraus sich die Einheitlichkeit des Mietverhältnisses ergibt mit der Folge, dass eine Mieterhöhung von den Eheleuten nur gesamthänderisch geschuldet wird (OLG Zelle, WuM 1982, 102 ; BayOLG ZMR 1983, 247 ; OLG Schleswig WuM 1983, 130 ; OLG Koblenz NJW 1984, 244 ).
  • OLG Celle, 20.01.1982 - 2 UH 1/81
    Auszug aus BezG Chemnitz, 23.11.1992 - 2 S 322/92
    Denn nach herrschender Rechtsprechung sind Eheleute im Innenverhältnis gesamthänderisch miteinander verbunden, woraus sich die Einheitlichkeit des Mietverhältnisses ergibt mit der Folge, dass eine Mieterhöhung von den Eheleuten nur gesamthänderisch geschuldet wird (OLG Zelle, WuM 1982, 102 ; BayOLG ZMR 1983, 247 ; OLG Schleswig WuM 1983, 130 ; OLG Koblenz NJW 1984, 244 ).
  • AG Görlitz, 13.05.1994 - 4 C 146/94
    Zum Schutz der Mieter der neuen Bundesländer muß daher auch für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 11 Abs. 4 MHG gelten, daß der Vermieter zur Kündigung nach 554 BGB dann nicht berechtigt ist, wenn der Mieter wegen Zweifels an der Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens die Erhöhungsbeträge nicht zahlt (vergl. Bezirksgericht Chemnitz, Urteil vom 23.11.1992 AZ: 2 S 322/92).
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