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BezG Cottbus, 24.01.1991 - ZBFB 188/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 836
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 01.12.1991 - 8 UF 143/91 Unterhaltsvereinbarungen sind nach § 29 Abs. 4 FGB ohne Beschränkung zugelassen, während sie nach § 30 Abs. 3 FGB a.F. rechtswirksam nur im Scheidungsverfahren getroffen werden konnten (vgl. BezG Cottbus, DRsp I (166) 224 a-b = FamRZ 1991, 836; zur Frage der Gültigkeit solcher (früher nichtiger) Vereinbarungen nach dem 1.10.1991: Bosch, FamRZ 1991, 1386).
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 24.04.1995 - 142 F 13832/92
Nachehelicher Unterhalt; DDR-Ehe; Unterhaltsvereinbarung; Unterhalt nach …
Nach § 30 III FGB konnten Unterhaltsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Scheidung nur im Scheidungsverfahren rechtswirksam getroffen werden; jede außergerichtliche vor dem 3.10.1990 getroffene Vereinbarung vor oder während des Scheidungsverfahrens ist unwirksam (BezG Cottbus, FamRZ 1991, 836, 837;… Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, 2. Aufl., RdNr. 122). - KG, 02.12.1991 - 16 UF 4516/91
Unterhalt; Scheidung; Nachehelich; Bedürftigkeit; Vereinigung; DDR; Beitritt
Unterhaltsvereinbarungen sind nach § 29 Abs. 4 FGB ohne Beschränkung zugelassen, während sie nach § 30 Abs. 3 FGB a.F. rechtswirksam nur im Scheidungsverfahren getroffen werden konnten (vgl. BezG Cottbus, DRsp I (166) 224 a-b = FamRZ 1991, 836; zur Frage der Gültigkeit solcher (früher nichtiger) Vereinbarungen nach dem 1.10.1991: Bosch, FamRZ 1991, 1386).