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   BezG Dresden, 07.02.1992 - 3 KLs 51 Js 530/91   

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BezG Dresden, 07.02.1992 - 3 KLs 51 Js 530/91 (https://dejure.org/1992,4939)
BezG Dresden, Entscheidung vom 07.02.1992 - 3 KLs 51 Js 530/91 (https://dejure.org/1992,4939)
BezG Dresden, Entscheidung vom 07. Februar 1992 - 3 KLs 51 Js 530/91 (https://dejure.org/1992,4939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 438
  • JR 1992, 431
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91

    Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die DDR auch noch nach der

    Auszug aus BezG Dresden, 07.02.1992 - 3 KLs 51 Js 530/91
    Welches Strafrecht auf Taten anzuwenden ist, die in der ehemaligen DDR vor deren am 3.10.1990 erfolgten Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, richtet sich grundsätzlich nach § 2 StGB (BGH, Urteil vom 11.6.1991, NStZ 1991, 495 m. N.).

    Hinzu kommen muß, daß beide Vorschriften, ein gemeinsames Schutzgut enthalten (vergl. BGH, Urteil vom 11.6.1991, NStZ 1991, 495, 496).

    Wäre der Schutzzweck des § 211 StGB/DDR ausschließlich darauf gerichtet, den Wahlvorgang an sich zu schützen, mithin ausschließlich die staatliche Ordnung der DDR, dann wäre eine vor dem Inkrafttreten des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes begangene Wahlfälschung strafrechtlich nicht mehr verfolgbar (im Ergebnis ebenso Vormbaum aaO. Seite 179; Liebig aaO. Seite 375; offen gelassen, aber in der Tendenz ebenso BGH, Urteil vom 11.6.1991 aaO. Seite 496).

    2 sind im konkreten Falle nach dem gebotenen Gesamtvergleich (BGH, Urteil vom 11.6.1991 aaO. Seite 496 mit Nachweisen) das mildere Recht im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB .

  • BGH, Ermittlungsrichter, 30.01.1991 - 2 BGs 38/91

    Zulässigkeit von Strafverfahren gegen frühere hauptamtliche Mitarbeiter der

    Auszug aus BezG Dresden, 07.02.1992 - 3 KLs 51 Js 530/91
    Eine Anwendung des Strafrechts der Bundesrepublik Deutschland kam nur in den Fällen in Betracht, in welchen die Voraussetzungen der §§ 3 ff. StGB vorlagen (BGH, Beschluß vom 30.1.1991, NJW 1991, 929, 930).

    Während die DDR dadurch ihre bisherige Qualität im Sinne eines Staats- und Völkerrechtssubjektes verlor, ging ihr Staatsgebiet im Wege der Staatennachfolge auf die BRD über (BGH, Beschluß vom 30.1.1991, aaO. Seite 931 mit Nachweisen).

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Auszug aus BezG Dresden, 07.02.1992 - 3 KLs 51 Js 530/91
    Am 6.3.1989 erging der Befehl Nr. 6/89 des Ministers im Ministerium für Staatssicherheit des Ministerrates der DDR, Armeegeneral Mielke.

    Der Befehl Nr. 6/89 des Ministers im Ministerium für Staatssicherheit des Ministerrates der DDR vom 6.3.1989 wurde verlesen.

  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91

    Verhältnis der Anwendung von Strafrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen

    Auszug aus BezG Dresden, 07.02.1992 - 3 KLs 51 Js 530/91
    Dabei gilt der Grundsatz der strikten Alternativität (BGH, Urteil vom 24. Juli 1991, 3 StR 40/91 Seite 5 mit Nachweisen; BG Dresden, 2. Besonderer Senat für Strafsachen, Urteil vom 12.11.1991, SS 4/91 Seite 4 f.).
  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

    Auszug aus BezG Dresden, 07.02.1992 - 3 KLs 51 Js 530/91
    Der BGH (Urteil vom 3.7.1991, NStZ 1991, 480) hat hierzu ausgeführt, daß der heutige Richter sich an solchen politischen Anschauungen bei der Strafzumessung - auch wenn er früheres DDR-Recht anzuwenden hat - nicht zu orientieren hat.
  • BGH, 18.09.1991 - 2 StR 288/91

    Bestimmung des mildesten Gesetzes; Erlaubnistatbestandsirrtum

    Auszug aus BezG Dresden, 07.02.1992 - 3 KLs 51 Js 530/91
    Das mildere Gesetz ist danach dasjenige, welches im konkreten Einzelfall nach den besonderen Umständen in einem Gesamtvergleich die mildeste Beurteilung ermöglicht (BGH, Urteil vom 18.9.1991, MDR 1992, 64, 65).
  • BezG Dresden, 12.11.1991 - SS 4/91
    Auszug aus BezG Dresden, 07.02.1992 - 3 KLs 51 Js 530/91
    Dabei gilt der Grundsatz der strikten Alternativität (BGH, Urteil vom 24. Juli 1991, 3 StR 40/91 Seite 5 mit Nachweisen; BG Dresden, 2. Besonderer Senat für Strafsachen, Urteil vom 12.11.1991, SS 4/91 Seite 4 f.).
  • FG Niedersachsen, 18.02.1992 - I 11/89
    Auszug aus BezG Dresden, 07.02.1992 - 3 KLs 51 Js 530/91
    Auf der Grundlage dieses Berichtes und der Auswertungen erging der Beschluß Nr. 99-11/89 der SED-Stadtleitung Dresden - Sekretariat -.
  • BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92

    Strafbarkeit von Fälschungen der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 in der DDR nach der

    Das Bezirksgericht Dresden hat den Angeklagten B. wegen Wahlfälschung in Tateinheit mit Anstiftung zur Wahlfälschung in fünf Fällen und den Angeklagten M. wegen tateinheitlich begangener Anstiftung zur Wahlfälschung in sechs Fällen zu Freiheitsstrafen von je einem Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt (NStZ 1992, 438 = JR 1992, 431 = NJ 1992, 363).
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