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BezG Dresden, 13.04.1992 - 2 BDR 108/91 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Investitionsvorhaben; Investitionszweck
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Leipzig, 03.08.1992 - I K 298/92 Dieser Betrag war in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes üblicherweise hälftig zu teilen, mithin waren 10 % des Verkehrswertes, also 1.130.000,- DM, als Streitwert festzusetzen - (so jetzt: BG Dresden, Beschl. v. 25.06.1992, - II S 125/92 (VG) - anders noch: BG Dresden, Beschl. v. 07.08.1991, - 2 BDR 108/91 -, wonach die Hälfte des Verkehrswertes als Streitwert festzusetzen ist).