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   BezG Dresden, 13.05.1992 - 2 BDB 50/91   

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BezG Dresden, 13.05.1992 - 2 BDB 50/91 (https://dejure.org/1992,3806)
BezG Dresden, Entscheidung vom 13.05.1992 - 2 BDB 50/91 (https://dejure.org/1992,3806)
BezG Dresden, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - 2 BDB 50/91 (https://dejure.org/1992,3806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 1423
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BezG Dresden, 13.05.1992 - 2 BDB 50/91
    Die Lückenschließung hat vielmehr im Wege der Analogie zu erfolgen: es wird der Anwendungsbereich einer Norm (§ 94 Abs. 1 KV) auf einen Fall erstreckt, der von ihrem Wortlaut nicht erfaßt wird (§ 8 Abs. 2 KV), mit dem geregelten Fall aber vergleichbar ist (vgl. zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit analoger Rechtsanwendung: BVerfG, B.v. 03.04.1990, NJW 1990, 1593 ).
  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten

    Auszug aus BezG Dresden, 13.05.1992 - 2 BDB 50/91
    Damit bedarf es vorliegend auch keiner Auseinandersetzung mit der Auffassung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 03.04.1992 (ZIP 1992, 809 ), daß das Vermögensgesetz zivilrechtliche Ansprüche der Art, wie sie die Kläger gegenüber den Beigeladenen geltend machen, verdränge; dies sogar mit Rückwirkung auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vermögensgesetzes bereits entstandene Ansprüche (echte Rückwirkung), und daß derartige zivilrechtliche Streitigkeiten durch das Vermögensgesetz den Verwaltungsgerichten zur Entscheidung zugewiesen sein sollen.
  • OVG Sachsen, 10.02.1993 - 1 S 113/92

    Baugenehmigung, Baugestaltung; örtliche Bauvorschriften; Werbeanlagen

    Die Klage ist im ersten Rechtszug zu Recht gegen die Stadt Zwickau gerichtet worden; die Auswechslung dieser Beklagten gegen den Freistaat Sachsen, die der Senat im Anschluß an das Urteil des 2. Senats für Verwaltungssachen beim Bezirksgericht Dresden vom 13.05.1992 - 2 BDB 50/91 - vorgenommen hatte, war zu korrigieren.

    Der Rechtssprechung des 2. Senats für Verwaltungsrecht beim Bezirksgericht Dresden (z.B. Urt. v. 13.5.1992, 2 BDB 50/91) schließt sich der Senat damit nicht weiter an.

  • OVG Sachsen, 01.03.1993 - 1 S 621/92

    Voraussetzungen einer Baueinstellungsverfügung; Prüfungsdichte der Baubehörde bei

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  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.1993 - 1 S 606/92
    Der Antrag ist im ersten Rechtszug zu Recht gegen die Stadt Leipzig gerichtet worden; die Auswechslung dieser Antragsgegnerin gegen den Freistaat Sachsen, die der Senat beim Eingang der Beschwerde im Anschluß an das Urteil des 2. Senats für Verwaltungssachen beim Bezirksgericht Dresden vom 13.05.1992 - 2 BDB 50/91 - vorgenommen hatte, war zu korrigieren.

    Der Rechtssprechung des 2. Senats für Verwaltungsrecht beim Bezirksgericht Dresden (z.B. Urt. v. 13.5.1992, 2 BDB 50/91) schließt sich der Senat damit nicht weiter an.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.1993 - 3 S 561/92
    Der Antrag ist im ersten Rechtszug zu Recht gegen die Stadt Dresden gerichtet worden; die Auswechslung dieser Antragsgegnerin gegen den Freistaat Sachsen, die der Senat beim Eingang der Beschwerde im Anschluß an das Urteil des 2. Senats für Verwaltungssachen beim Bezirksgericht Dresden vom 13.5.1992 - 2 BDB 50/91 - vorgenommen hatte, war zu korrigieren.

    Der Rechtsprechung des 2. Senats für Verwaltungsrecht beim Bezirksgericht Dresden (z. B. Urt. v. 13.5.1992, 2 BDB 50/91) schließt sich der Senat damit nicht weiter an.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.1992 - I S 150/92
    In der früheren DDR galt nach der "Wende" jedenfalls ab 01.07.1990 (GNV) das Allgemeine Verwaltungsrecht nach den in der Bundesrepublik entwickelten Grundsätzen, insbesondere über die Nichtigkeit von Verwaltungsakten (a.A. BezG Dresden, 2. Senat für Verwaltungssachen, Urteil vom 13.05.1992 - 2 BDB 50/91 -).

    Daraus läßt sich jedoch nicht schließen, daß in der ehemaligen DDR nach der "Wende" Einzelentscheidungen von staatlichen Organen (Verwaltungsakte) zwar aufhebbar, aber nicht nichtig sein konnten (a.A. ohne Begründung Bezirksgericht Dresden, 2. Senat für Verwaltungssachen, Urteil vom 13.05.1992 - 2 BDB 50/91 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.1993 - 1 S 621/92
    Der Antrag ist im ersten Rechtszug zu Recht gegen die Stadt Dresden gerichtet worden; die Auswechslung dieser Antragsgegnerin gegen den Freistaat Sachsen, die das Verwaltungsgericht beim Eingang des Antrags im Anschluß an das Urteil des 2. Senats für Verwaltungssachen beim Bezirksgericht Dresden vom 13.05.1992 - 2 BDB 50/91 - vorgenommen hatte, war zu korrigieren.

    Der Rechtssprechung des 2. Senats für Verwaltungsrecht beim Bezirksgericht Dresden (z.B. Urt. v. 13.5.1992, 2 BDB 50/91) schließt sich der Senat damit nicht weiter an.

  • OVG Sachsen, 03.02.1993 - 3 S 561/92

    DDR- Aufenthaltsrechte; Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises; Gemeinde;

    (Abweichen von der Rechtsprechung des 2. Senats des Bezirksgerichts Dresden im Urteil vom 13.5.1992 - 2 BDB 50/91).
  • OVG Sachsen, 26.08.1992 - I S 150/92

    Anordnung des Sofortvollzugs; Anhörung; Widerspruchsbehörde; Ausgangsbehörde;

    In der früheren DDR galt nach der "Wende" jedenfalls ab 1.7.1990 (GNV) das Allgemeine Verwaltungsrecht nach den in der Bundesrepublik entwickelten Grundsätzen, insbesondere über die Nichtigkeit von Verwaltungsakten (aA BezirksG Dresden, 2. Senat für Verwaltungssachen, Urteil vom 13.5.1992 - 2 BDB 50/91 -).
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