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   BezG Erfurt, 23.06.1993 - 3 U 5/93   

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https://dejure.org/1993,7741
BezG Erfurt, 23.06.1993 - 3 U 5/93 (https://dejure.org/1993,7741)
BezG Erfurt, Entscheidung vom 23.06.1993 - 3 U 5/93 (https://dejure.org/1993,7741)
BezG Erfurt, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 3 U 5/93 (https://dejure.org/1993,7741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 48
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1992 - V ZB 7/92

    Keine Postulationsfähigkeit vor Bezirksgericht bei bloßer Eintragung in

    Auszug aus BezG Erfurt, 23.06.1993 - 3 U 5/93
    Soweit vor den Bezirksgerichten aber Anwaltszwang besteht, ist die Postulationsfähigkeit nach Anlage I, Kap. III, Sachgeb. A, Abschnitt III, Nr. 5 b des Einigungsvertrags jedoch ausdrücklich daran gebunden, daß der Anwalt im Beitrittsgebiet eine Kanzlei unterhält (BGH, Beschl. v. 20.3.1992 - V ZB 7/92 -, BGHZ 117, 382 = NJ 1992, 263 = NJW 1992, 1512 ; vgl. auch Brauns, AnwBl 1992, 66, 67 m.N.).

    Zweitbüro und Niederlassung sind dagegen Filialen, die zusätzlich zu einer Kanzlei betrieben werden (BGH, Beschl. v. 20.3.1992 aaO.).

  • BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei

    Auszug aus BezG Erfurt, 23.06.1993 - 3 U 5/93
    Er handelt sogar schuldhaft, wenn er bei Einlegung und Begründung einer Berufung nicht berücksichtigt, daß er zur Vertretung vor dem Bezirksgericht nicht berechtigt ist, auch wenn er die Genehmigung des Ministerrats zur Betreibung eines Zweitbüros mit Erlaubnis zur anwaltlichen Tätigkeit in der DDR besitzt und bei einem Bezirksgericht registriert ist (BGH, Beschl. v. 19.11.1992 - V ZB 37/92 - , DRsp I (125) 395 c = NJ 1993, 133 = NJW 1993, 332 = RAnB 1993, 24 [LS]).
  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89

    Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät

    Auszug aus BezG Erfurt, 23.06.1993 - 3 U 5/93
    Sowohl nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ( BRAO ) als auch nach dem Rechtsanwaltsgesetz ( RAG ) darf ein Rechtsanwalt nur eine Kanzlei unterhalten (BGHZ 108, 290, 294 [zur BRAO ]).
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