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BezG Gera, 07.07.1992 - Kass. 246/91 |
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Volltextveröffentlichung
- junsv.nl
Verhaftung eines geflohenen KZ-Häftlings, der sich auf einem Bauernhof versteckt hatte. Bei einem Fluchtversuch wurde auf den Häftling geschossen. Er verstarb kurze Zeit danach
Verfahrensgang
- LG Nordhausen, 19.05.1948 - KStKs 106/48
- OLG Gera, 06.08.1948 - 1 ERKs 300/48
- OLG Gera, 11.04.1949 - 2 ERKs 44/49
- LG Mühlhausen, 15.01.1951 - StKs 13/50
- BezG Gera, 07.07.1992 - Kass. 246/91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BezG Gera, 07.07.1992 - Kass. 246/91
Derartige Erwägungen, die, wie das BVerfG wiederholt ausgeführt hat (NJW 1968, 979, 981; 1977, 1525, 1526 jeweils mit weiteren Nachweisen), unter Beachtung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatzes der Verhältnismässigkeit, des Übermassverbotes, der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) und vor allem auch im Hinblick auf die in Art. 1 GG geschützte Menschenwürde kennzeichnend sind für rechtsstaatliche Eingriffe von Strafgerichten in Rechts- und damit auch Vermögenspositionen straffällig gewordener Bürger, wie sie z.B. in den Regelungen des Strafgesetzbuches über den Verfall (§§ 73 ff. StGB) oder die Einziehung (§§ 74 ff. StGB) im einzelnen zum Ausdruck kommen, wurden vom verurteilenden Gericht offensichtlich nicht beachtet.Die damit für die Betroffenen verbundene Zerstörung ihrer sozialen Existenz und ihre Herabwürdigung zum Objekt der rücksichtslosen Durchsetzung wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Zielsetzungen der damaligen DDR-Machthaber verletzte ihre Menschenwürde und führt schon deshalb zur Rechtsstaatswidrigkeit auch der vorliegend zu beurteilenden strafgerichtlichen Vermögenseinziehung (vgl. BVerfG NJW 1977, 1525, 1526).
- BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
Zeugen Jehovas
Auszug aus BezG Gera, 07.07.1992 - Kass. 246/91
Derartige Erwägungen, die, wie das BVerfG wiederholt ausgeführt hat (NJW 1968, 979, 981; 1977, 1525, 1526 jeweils mit weiteren Nachweisen), unter Beachtung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatzes der Verhältnismässigkeit, des Übermassverbotes, der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) und vor allem auch im Hinblick auf die in Art. 1 GG geschützte Menschenwürde kennzeichnend sind für rechtsstaatliche Eingriffe von Strafgerichten in Rechts- und damit auch Vermögenspositionen straffällig gewordener Bürger, wie sie z.B. in den Regelungen des Strafgesetzbuches über den Verfall (§§ 73 ff. StGB) oder die Einziehung (§§ 74 ff. StGB) im einzelnen zum Ausdruck kommen, wurden vom verurteilenden Gericht offensichtlich nicht beachtet.