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   BezG Magdeburg, 03.06.1992 - BSK 380/91   

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https://dejure.org/1992,42780
BezG Magdeburg, 03.06.1992 - BSK 380/91 (https://dejure.org/1992,42780)
BezG Magdeburg, Entscheidung vom 03.06.1992 - BSK 380/91 (https://dejure.org/1992,42780)
BezG Magdeburg, Entscheidung vom 03. Juni 1992 - BSK 380/91 (https://dejure.org/1992,42780)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Mitwirkung an der Erschiessung von insgesamt mind. 5300 Juden in drei Erschiessungsaktionen durch Zusammentreiben der Opfer, Zuführung zur und Absicherung der Erschiessungsstellen sowie - in einem Falle - durch eigenhändige Erschiessung eines Opfers

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  • BezG Halle, 11.07.1988 - BS 9/88

    Mitwirkung an der Erschiessung von insgesamt mind. 5300 Juden in drei

    Auszug aus BezG Magdeburg, 03.06.1992 - BSK 380/91
    Der Kassationsantrag des Verurteilten vom 18.August 1991 gegen die Urteile des Bezirksgerichts Halle vom 11.7.1988 (BS 9/88) und des Obersten Gerichts der DDR vom 17.10.1988 (1 OSB 8/88) wird auf seine Kosten als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Antragsteller ist durch Urteil des Bezirksgerichts Halle vom 11.7.1988 (BS 9/88) wegen mehrfacher, gemeinschaftlich begangener Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäss Art. 6 Buchstaben b und c des Statuts des Internationalen Militärgerichtshofes vom 8.8.1945 in Verbindung mit den Artikeln 8 und 91 der Verfassung der DDR, §§ 91 Abs. 1 und 2, 93 Abs. 1 Ziff.2 und Abs. 3 StGB, § 1 Abs. 6 des Einführungsgesetzes zum StGB und zur StPO sowie der UNO-Konvention über die Nichtanwendung von Verjährungsbestimmungen auf Nazi- und Kriegsverbrechen vom 26.November 1968 unter dauerhafter Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.

  • BGH, 10.06.1975 - 1 StR 192/75

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord in 80 rechtlich zusammentreffenden

    Auszug aus BezG Magdeburg, 03.06.1992 - BSK 380/91
    Denn § 47 MStGB begründet keinen Rechtfertigungsgrund für denjenigen, der einen von ihm als verbrecherisch durchschauten Befehl ausführt (BGH, Urt. v. 10.6.1975, 1 StR 192/75, S.8 ; BGH, Urt. vom 22.1.1986, 3 StR 475/85, S.12 ; vgl. auch Baumann, JZ 1963, 120).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 475/85

    Unterbrechung der Verjährung der Verfolgung eines Tötungsdelikts - Eintritt der

    Auszug aus BezG Magdeburg, 03.06.1992 - BSK 380/91
    Denn § 47 MStGB begründet keinen Rechtfertigungsgrund für denjenigen, der einen von ihm als verbrecherisch durchschauten Befehl ausführt (BGH, Urt. v. 10.6.1975, 1 StR 192/75, S.8 ; BGH, Urt. vom 22.1.1986, 3 StR 475/85, S.12 ; vgl. auch Baumann, JZ 1963, 120).
  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 333/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BezG Magdeburg, 03.06.1992 - BSK 380/91
    b) Das Verjährungsverbot wurde zunächst in § 1 des Gesetzes über die Nichtverjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen vom 1.9.1964 (GBl. DDR 1964, 127) zu einem Zeitpunkt ausgesprochen, als die für die Verfolgung mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohter Verbrechen geltende Verjährungsfrist von seinerzeit 20 Jahren (§ 67 Abs. 1 StGB), die mindestens bis zum 8.Mai 1945 geruht hatte (Dreher-Tröndle, § 78b Anm.7; BGHSt 2, 54), noch nicht abgelaufen war.
  • OG DDR, 17.10.1988 - 1 OSB 8/88

    Mitwirkung an der Erschiessung von insgesamt mind. 5300 Juden in drei

    Auszug aus BezG Magdeburg, 03.06.1992 - BSK 380/91
    Der Kassationsantrag des Verurteilten vom 18.August 1991 gegen die Urteile des Bezirksgerichts Halle vom 11.7.1988 (BS 9/88) und des Obersten Gerichts der DDR vom 17.10.1988 (1 OSB 8/88) wird auf seine Kosten als unbegründet zurückgewiesen.
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