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BezG Neubrandenburg, 30.04.1965 - 1 BS 13/65 |
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Volltextveröffentlichung
- junsv.nl
Beteiligung als Leiter des örtlichen Selbstschutzes an der Drangsalierung, Verhaftung, Misshandlung, Erschiessung und Deportation polnischer Männer und Frauen kurz nach dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht in Polen. Eigenhändige Tötung von zwei Menschen
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- OG DDR, 23.07.1963 - 1 Zst (I) 1/63
Hans Globke
Auszug aus BezG Neubrandenburg, 30.04.1965 - 1 BS 13/65
"Die Bedeutung dieser Normen gegenüber dem nationalen Strafrecht der Staaten, in welchen ausnahmslos ebenfalls Mord, Körperverletzung, Misshandlung, Raub usw. für strafbar erklärt sind, besteht darin, dass die Völker das Recht und die Pflicht haben, solche staatlich organisierten Massenverbrechen, die die Ermordung ganzer Völker, ihrer Ausrottung, Ausplünderung und Versklavung zum Ziele haben, als völkerrechtliche Verbrechen ... als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu kennzeichnen und abzuurteilen" (Urteil des Obersten Gerichts vom 23.7.1963 - 1 Zst (I) 1/63 ).